Kndergeld nach Übergangsgebührnissen

Hallo,

ich habe eine Frage bzgl. Kindergeld die ich bis jetz auch nicht „richtig“ von der „Kindergeld-Hotline“ beantwortet bekam.
Folgendes:
Ich bin jetzt 24 Jahre und werde im Juni 2011 25, war die letzten 4 Jahre bei der Bundeswehr als Zeitsoldat, also von 01/2006 bis 12/2009.
Im November 2009 hab ich mich für eine Fachschule beworben und wurde angenommmen.
Von Januar 2010 bis Juli 2010 habe ich übergangsgebührnisse von montalich ca. 1300 Euro bekommen. Seit August bin ich arbeitslos und ab 13. September beginnt die Schule.
Jetz würden meine Eltern gern Kindergeld beantragen, nur sagte die Hotline-Mitarbeiterin, ich wäre über der Einkommensgrenze und würde nichts bekommen.
Stimmt das???
ich habe von Nov. 2009 bis Ende Jan 2010 eine Vollzeitweiterbildung gemacht.
Was stimmt denn nun und wie ist das mit den Sozialabgaben bzw. den Werbungskosten???

Vielen Dank im Vorraus!!!

Hallo!

Also zum Teilwar meine Geschichte ähnlich, Juli 2001 - Juli 2005 Bundeswehr, dann 7 Monate bis Januar 2006 Übergangsgebührnisse! Ich habe dann ab Februar, da war ich 23, Kindergeld bekommen.

Aber ich erinnere mich an eine Ungerechtigkeit von der ich damals hörte, das nämlich das Kalenderjahr und nicht der Zeitraum eines Jahres ausschlaggebend sei! Da ich in dem Jahr nur den Januar hatte, spielte es daher keine Rolle, so dass ich dir dazu nicht mehr sagen kann!

Hallo, Sie haben ein bisschen wirr geschrieben.
Wenn die Fachschule erst anfängt, steht doch die Höhe eines evtl. Einkommen doch noch garnicht fest, wenn sie denn überhaupt Bezüge haben. Wie will die KG-Stelle bzw die Hotline denn dann wissen ob Ihnen KG zusteht?
Sie dürfen im jahr max. 7860 Euro verdienen.

MfG S.Kirscht

Hallo,

wie wirr geschrieben???
Die Schule beginnt am 13.September 2010
und seit Januar 2010 bis Juli 2010 bekam ich die Bezüge!!!

Kann mir jemand weiterhelfen???

Hallo Stefan,
also einen theoretischen Anspruch auf KG hätten deine Eltern für dich dann ab November, da du dann als „ausbildungswillig“ gilst (sofern du die Bewerbung im November 2009 noch nachweisen kannst). Ggf. dann ab dem Monat der Zusage der Schule. Nur werden dann ab diesem Monat der „Ausbildungswilligkeit“ auch die gesamten Einkünfte berücksichtigt. Von daher auch die Übergangsgebührnisse. Sozialabgaben sind da ja nicht viele, und so hohe Werbungskosten, dass man die Einkommensgrenze nicht überschreitet, denke ich, kannst du gar nicht gehabt haben. Zumal es ja Übergangsgbührnisse sind. Es waren ja sicherlich keine tatsächlichen Fahrtkosten etc., die man berücksichtigen könnte. Von daher ist die Aussage der Hotline-Mitarbeiterin vermutlich schon richtig.
Deine Eltern könnten aber folgendes machen.
Sie sollen den Antrag auf Kindergeld für dich ausdrücklich nur für die Zeit der Schule stellen, also ausdrücklich erst ab September 2010!! Dieses auch vermerken, weil sonst nämlich die Zeit vorher mit Sicherheit abgefragt wird etc.
Dann werden eben auch nur die Einkünfte ab September 2010 berücksichtigt und es bestände dann ab September 2010 auch vermutlich ein Anspruch auf Kindergeld, es sei denn, du hast trotzdem noch andere Einkünfte usw.
Somit würdet ihr zumindest ab September 2010 Kindergeld erhalten.
Sofern in deiner Bundeswehrzeit auch eine Grundwehrdienstzeit war und es dafür auch eine Grundwehrdienstzeitbescheinigung gibt, könnte dieser Zeitraum noch über das 25. Lebensjahr dran gehangen werden.

Viel Glück und Gruß
juliatimlea

Hallo,
vielen Dank für schnelle Antwort!!!
Endlich jemand der sich so richtig auskennt!!!
Vielen Vielen Dank!!!

MfG

schleim_keim1986

Nochmal hallo,
na gern geschehen! Also ich arbeite selber dort.Und wie gesagt, gebt den Antrag ausdrücklich ab September 2010 ab!! Denn viele Kollegen, viele andere Ansichten)))))

Sollten die Kollegen das anders sehen, auf jedenfall Einspruch einlegen, mit der Begründung, dass der Antrag erst ab September 2010 gestellt wird.
Für solche Fälle gibt es auch Gerichtsurteile.

Gruß und eine erfolgreiche Schule!
juliatimlea

Holen Sie sich einfach einen Antrag auf Kindergeld, füllen ihn aus und geben Sie ihn ab. Teure Hotlines wollen doch nur Geld und beantworten Fragen nie genau.
Wer es nicht versucht hat schon verloren…

Hallo,

nochmals vielen dank für die schnelle und kompetente Antwort!!!
Nur noch eine Frage:
wie vermerke ich dass ich den Antrag/bzw. das Geld erst ab 13.September will???
Langt beim Antrag, LfNr. 4 Kinder, meinen Namen (weil ich ja das Kind bin) einzutragen und bei „In Schul oder Berufsausbildung“ ab 13.September einzutragen???
Abgeben tu ich ihn erst im September, vielleicht ein paar Tage nach Beginn der Schule oder???

Vielen Dank nochmal!!!

Hallo,
jein, dort auf jeden Fall ab September 2010 eintragen und am besten ein kurzes Übersendungsschreiben vor den Antrag.
„Ich beantrage Kindergeld für meinen Sohn … ab September 2010 wieder in Schulausbildung steht…“ z.B. so oder eben ähnlich. Das müsste reichen.
Die entsprechenden Formulare kannst du unter www.familienkasse.de runterladen.
Den Antrag, die Erklärung zu den Einkünften und eine Schulbescheinigung.
Gruß
juliatimlea

Hallo,

nochmals vielen vielen dank für die tolle Antwort!!!
Ich bin echt froh das es solche Communities und solche Menschen wie Sie gibt!!!
DANKE!!!

MfG

schleim_keim

Hallo,

also Kindergeld beantrag können Sie auf jeden Fall.

Es stimmt schon, das das Einkommen sehr hoch ist.

Aber ich würde nie am Telefon die Auskunft geben ob die Einkünfte den Grenzbetrag überschreiten.

Schließlich haben Sie auch die Möglichkeiten Werbungskosten geletend zu machen.

Würde es schriftlich beantragen mit den entsprecenden Unterlagen zu den Einkünften und Bezügen sowie Werbungskosten.

Stellt die FamKasse fest das das Einkommen zu hoch war wird der Antrag auf Kindergeld schriftlich abgelehnt und Sie wissen es genau!

MFG

Hallo,

nochmal, (aber diesmal die finale) Frage:

wenn ich das so mache mit dem Anschreiben usw. dass ich es erst ab September beantrage, muss ich dann bei den Einkünften trotzdem meine Übergangsgebührnisse angeben, oder soll ich bei dem Punkt „für das Kalenderjahr“ zb. ab September 2010 eintragen??? oder soll ich die Übergangsgebührnisse gleich weglassen, weil die ja nur bis Juli gingen???

Vielen Dank nochmal!!!

Hallo,
da der Antrag dann erst ab Sept. gilt, eben auch nur die Einkünfte AB SEPTEMBER 2010.
Die Einkommensgrenze beträgt dann 4/12 von 8004 €.

Gruß
juliatimlea

Keine Ahnung!

Hallo!

Du bist für das Jahr 2009 über die Einkommensgrenze, die liegt bei VAZ 2009 bei 7.680 € ( ab VAZ 2010 bei 8.004€). Du könntest aber den Betrag v. 9.100 € mit Werbungskosten bis auf die Einkommensgrenze drücken (z.B. Fahrtkosten, Bewerbungskosten,…)
Kinder werden berücksichtigt, wenn Sie das 25. Lj. (bis Veranlagungszeitraum =VAZ 2007 das 27. Lj.) noch nicht vollendet haben.
Wenn Du arbeitslos bist, steht Dir kein Kindergeld zu.
Ich hoffe Dir geholfen zu haben.
Bis dann