'Knebelungs-Vertrag' gültig?

Arbeitgeber zahlt Arbeitnehmer die Weiterbildung. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich dabei, eine bestimmte Zeit bei ihm zu bleiben. Sollte das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet werden, zahlt der Arbeitnehmer prozentual die Kosten an den Arbeitgeber zurück.

Ist so ein Vertrag gültig?

Hallo

Knebelungs-Vertrag ist schon witzig… Zunächst einmal sollte es nicht überraschen, daß ein Arbeitgeber Investitionen, auch in Arbeitnehmer, nicht aus caritativen Zwecken tätigt.

Prinzipiell ist solch eine Bindungsklausel also möglich und auch wirksam. Ob das im fiktiv individuellen Falle auch so ist, hängt von den Details der Qualifikation, dem Nutzen des Arbeitnehmers, der Bindungsdauer und der genauen vertraglichen Formulierung ab.

Gruß,
LeoLo

Arbeitgeber zahlt Arbeitnehmer die Weiterbildung. Der
Arbeitnehmer verpflichtet sich dabei, eine bestimmte Zeit bei
ihm zu bleiben. Sollte das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet
werden, zahlt der Arbeitnehmer prozentual die Kosten an den
Arbeitgeber zurück.

Ich würde da eine Kleinigkeit ändern wollen.

Sollte das Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer vorzeitig beendet
werden, zahlt der Arbeitnehmer prozentual die Kosten an den
Arbeitgeber zurück.

sonst müsste auch gezahlt werden wenn der Arbeitgeber einen feuert.

Richtig formuliert, ja
Hallöchen,

wie schon angemerkt, wenn der Vertrag so formuliert ist, dass bei Kündigung durch den AN zurück zu zahlen ist, ist das eine gar nicht so unübliche Klausel.

Man sollte auch daran denken, dass Vertragsfreiheit gilt: der AN muß keine Fortbildung machen und der AG muß dann auch nichts bezahlen. Dann muss sich der AN auch nicht „geknebelt“ fühlen.

Und darüber hinaus kann diese Klausel sogar ein Vorteil für den AN sein, wenn die Ausbildung teuer ist.
Dann bedeutet sie nämlich gewissermaßen Kündigungsschutz, da der AG ziemlich blöd wäre, auf den AN oder zumindest das Geld des AN zu verzichten.

Gruß,
Michael

sonst müsste auch gezahlt werden wenn der Arbeitgeber einen
feuert.

Naja, der AN müsste sich also nur mies genug verhalten und käme dann ohne Kosten raus, weil er unzumutbar für eine weitere Beschäftigung ist?!

Wenn unter Vorsatz gehandelt wird bewegen wir uns schon wieder in ganz anderen Gegenden.

Wenn unter Vorsatz gehandelt wird bewegen wir uns schon wieder
in ganz anderen Gegenden.

Nicht, wenn man sich auf den Satz beschränkt, den Du angeführt hast.

Ich wollte eigentlich nur deutlich machen, dass es mit einer „kleinen“ Änderung idR nicht getan ist und man den genauen Wortlaut komplett kennen muss.

Gruß
Guido

Hallo

Ich würde da eine Kleinigkeit ändern wollen.

Sollte das Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer vorzeitig
beendet
werden, zahlt der Arbeitnehmer prozentual die Kosten an den
Arbeitgeber zurück.

sonst müsste auch gezahlt werden wenn der Arbeitgeber einen
feuert.

Nö.

Gruß,
LeoLo

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Wow, eine ausführliche Antwort die zur Diskussion einen enormen Mehrwert hinzufügt. Wie lange hast Du benötigt ob dieses intellektuelle Meisterwerk zu vollbringen?

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Deine Antwort hat keinen korrekten Anhaltspunkt
Du hast eine falsche Antwort gegeben.

Was möchtest Du?
Ein „Nö“ in 12 Sprachen?

Oder ist Dir ein „Falsch“ in 4 Sprachen lieber?

Wenn die Antwort falsch wäre, dann wäre eine Begründung gut warum es falsch ist.

Sonst könnte ich antworten: „Wohl war so ne lange Nase.“ Womit wir auf Kindergartenniveau wären.

Außerdem entspricht meine Antwort exakt dem was mike-river antwortete

wie schon angemerkt, wenn der Vertrag so formuliert ist, dass bei :Kündigung durch den AN zurück zu zahlen ist, ist das eine gar nicht so :unübliche Klausel.

Und dieser bekam kein „Nö“.

Wenn die Antwort falsch wäre,

Komm mal weg vom Konjunktiv!

dann wäre eine Begründung gut
warum es falsch ist.

Wenn Chistiano Ronaldo einen Elfmeter 8 m neben das Tor setzt, ist das kein Tor.
Da wird man ausgesprochene Schwierigkeiten bekommen, zu erklären, warum ein Ball, der nicht im Tor ist, nicht als Tor gewertet wird.
Da sind wir dann ein wenig im binären System: 0 oder 1.

So verhält sich Deine Antwort - sie entspricht nicht den Fakten.

Da gibt es nicht besonders viel zu sagen, WARUM das so ist - ich habe den Versuch gestartet, indem ich Dir sagte, dass man schon den genauen Wortlaut im kompletten Kontext kennen muss.

Und selbst WENN der genaue Wortlaut um kompletten Kontext bekannt ist, kommt es immer noch auf die genauen Details einer Kündigung an.

Außerdem entspricht meine Antwort exakt dem was mike-river
antwortete

Öhm, um es mit LeoLos Worten zu sagen

Nö!

Gruß
Guido, der sich ob des sich nähernden Kindergartenniveaus jetzt hier rauszieht

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Hallo

Außerdem entspricht meine Antwort exakt dem was mike-river
antwortete

Nö.

wie schon angemerkt, wenn der Vertrag so formuliert ist, dass bei :Kündigung durch den AN zurück zu zahlen ist, ist das eine gar nicht so :unübliche Klausel.

Und dieser bekam kein „Nö“.

Na na na! Wir wollen doch nicht inflationär mit den Nös umgehen, hm?

Um die Eigenrecherche zu fördern, zwei Hinweise:
1.) mike-river schrieb nicht"sonst müsste auch gezahlt werden wenn der Arbeitgeber einen feuert."
2.) http://www.lmgtfy.com/?q=fortbildungskosten+r%C3%BCc…
Hab’s schon portionsgerecht modifiziert, daher erster Treffer. Den entscheidenden Absatz zu finden überlasse ich Dir.

Gruß,
LeoLo

Hi,

wenn ich den Link anklicke bekomme ich die Fehlermeldung:
„This site is blacklisted for security purposes.“

Aber schon mal danke für den ersten Versuch etwas sachlichen bei zu tragen.

MFG

Hallo

Die von Dir angedeutete Vereinbarung wäre nichtig.

Aber schon mal danke für den ersten Versuch etwas sachlichen
bei zu tragen.

Große Worte von jemandem, der „wer-weiss-was“ mit „wer-hat-eine-idee-egal-ob’s-substanz-hat“ verwexlt.

Gruß,
LeoLo

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Hi,

wenn ich den Link anklicke bekomme ich die Fehlermeldung:
„This site is blacklisted for security purposes.“

Deine Klick-Taste scheint defekt zu sein.
Der Link funktioniert.

Gruß Merger

Hi,

unser Admin für die Netzwerkproxys scheint die Domain auf die Blacklist gesetzt zu haben. Ich bekomme die genannte Fehlermeldung. Informiere Dich doch oben im Unterforum IT-Sicherheit darüber was „blacklisting“ ist. Mit dem wie man auf den Link klickt hat das nichts zu tun. Aber wenn man sich ein wenig mit Computern auskennen würde wüsste man das.

MFG

Hi!

Aber wenn man sich
ein wenig mit Computern auskennen würde wüsste man das.

Wenn man sich ein wenig mit Computern auskennen würde, dann könnte man das Googleergebnis auch ohne den lmgtfy-Link herstellen …

Gruß
Guido

Hallo,

Hi,

unser Admin für die Netzwerkproxys scheint die Domain auf die
Blacklist gesetzt zu haben. Ich bekomme die genannte
Fehlermeldung. Informiere Dich doch oben im Unterforum
IT-Sicherheit darüber was „blacklisting“ ist.

Vielleicht solltest Du dein Security- bzw. Viren-software richtig einstellen und schon müsste es funktionieren.

Mit dem wie man
auf den Link klickt hat das nichts zu tun. Aber wenn man sich
ein wenig mit Computern auskennen würde wüsste man das.

Also muss ich davon ausgehen, dass Du keine Ahnung hast,
denn ich war etliche Jahre als System- und Organisationsprogrammierer tätig.

Gruß

Hallo,

Hi,

unser Admin für die Netzwerkproxys scheint die Domain auf die
Blacklist gesetzt zu haben. Ich bekomme die genannte
Fehlermeldung. Informiere Dich doch oben im Unterforum
IT-Sicherheit darüber was „blacklisting“ ist.

Vielleicht solltest Du dein Security- bzw. Viren-software
richtig einstellen und schon müsste es funktionieren.

Und was ist wenn ich keinen Zugriff auf den Proxy habe in dem die site auf die blacklist gesetzt wurde? Da kann ich an meinem PC sonst was einstellen. Im PROXY wird gefiltert!!

Mit dem wie man
auf den Link klickt hat das nichts zu tun. Aber wenn man sich
ein wenig mit Computern auskennen würde wüsste man das.

Also muss ich davon ausgehen, dass Du keine Ahnung hast,
denn ich war etliche Jahre als System- und
Organisationsprogrammierer tätig.

Wenn Du tatsächlich solche Kenntnisse hast, dann solltest DU eigentlich über Zugriffsrechte und Rollenverteilung Bescheid wissen. ICh habe keine Zugriffsrechte auf den Proxy.