Liebe/-r Experte/-in,
folgende Problemsituation einer ZMA, welche innerhalb dieses Zeitraumes der Arbeitgeber wechseln möchte, da das betriebliche Klima für sie nicht mehr zumutbar ist.
Ist diese Vereinbarung nicht als Knebelvertrag zu sehen?
Vereinbarung über eine Rückerstattung von Fortbildungskosten
zwischen Zahnarzt : Dr. xxxxxx …
und
Frau xxxxxxx
Die Vetragsparteien vereinbaren folgende Fortbildungskostenrückerstattung
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Der Arbeitnehmer wird von 02.04.12 - 04.04.12 an der Fortildung …in Stuttgart teilnehmen.
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Der Arbeitgeber gewährt diese Fortbildung in dem Vertrauen, dass der Arbeitnehmer sie mit dem Willen in Anspruch
nimmt, seine dadurch erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten weiter in den Dienst des Arbeitgebers zu stellen.
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich deshalb, nach Beendigung des Fortbildungslehrganges weitere 12 Monate
für den Arbeitgeber tätig zu sein. -
Der Arbeitgeber übernimmt die vollen Lehrganskosten für die Fortbildung in Höhe von 450Euro+Fahrtkosten.
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Kündigt der Arbeitnehmer das bestehende Arbeitsverhältnis vor Ablauf der in Nr. 2 genannten Zeit nach Beendigung
des Fortbildungslehrganges oder vor seiner Beendigung , ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, oder kündigt
innerhalb dieses Zeitraumes der Arbeitgeber aus wichtigem Grund, so ist der Arbeitnehmer verpflichtet,
die in Nr. 3 genannten Lehrgangskosten zurück zuzahlen, und zwar bei einer Kündigung
a vor Ablauf von 6 Monaten nach Beendigung des Lehrganges zu 100%
b vor Ablauf von 6 Monaten jedoch vor Ablauf von 12 Monaten 50%
- Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter den in Nr. 4 genannten Umständen wird der gesamte Rückzahlungs-
betrag sofort zur Zahlung fällig und von dem restlichen Lohn in Abzug gebracht.
Esslingen 12.03.12
Herzlichen Dank für Eure Hilfe in Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Steve-Nobby