Kneipe im Haus - Vermieter erwähnte nichts

Hallo,

ich bin vor einigen Wochen in eine echt schöne Wohnung in einer relativ guten Lage in einem Wohngebiet Würzburgs gezogen. Bei meiner ersten und auch einzigen Wohnungsbesichtigung, hat mir weder der Vermieter noch die Maklerin gesagt, dass ganz unten im Haus eine Kneipe ist, die auch zum Haus gehört. Bei der Wohnungsbesichtung sah ich die Kneipe nicht, weil es 1. 11 Uhr morgens und sie war geschlossen war 2. liegt sie vorne zur Straße hin, während der Eingang der Wohnung im Hinterhof liegt, das heißt beim Besichtigungstermin bin ich einfach dran vorbei um das Haus herum gefahren, ohne sie überhaupt wirklich gesehen oder beachtet zu haben, weil ich ja nicht wusste, dass das mit zum Haus gehört und 3. ist auf dem Kneipenschild ein Dönerspieß, weswegen beim Vorbeifahren auch nur so nebenbei dachte „Aha… Eine Dönerbude in der Nähe… Hoffentlich zieht das nicht in die Wohnung“. Jedenfalls hab ich mir die Wohnung angeschaut, die noch im Umbau war, aber die Zimmeraufteilung und die Lage haben mir so gut gefallen, dass ich sofort zugegriffen habe, weil ich seit fast 5 Monaten auf Wohnungssuche war und keine dauerhafte Unterkunft hatte und quasi auf der Straße lebte (Ich bin spontan und unter Zeitdruck in die Stadt gezogen und auf Dauer konnte ich mir keine Hotels etc. leisten und immer bei anderen Leuten zu schlafen geht auf nicht). Also hab ich sofort zugesagt und alle waren glücklich und zufrieden - Vermieter, Maklerin und ich. Bis ich meine erste Nacht in dieser Wohnung verbracht habe. Ich höre alles, was gesagt wird, weil die unten viel mehr schreien als sprechen. Die Musik ist so laut, dass ich selbst bei geschlossenen Fenstern mitsingen könnte. Die Gäste sitzen hauptsächlich draußen im Kneipengarten, sind so betrunken, dass sie ihre Lautstärke beim Sprechen nicht mehr unter Kontrolle haben, die ganze Straße wird zugeschrien, ich kann bis 3, 4, 5 Uhr morgens nicht schlafen, je nach dem, wie lange die geöffnet haben, was von den Gästen abhängig gemacht wird. Meinem Vermieter habe ich das schon gesagt und ich habe auch schon einige Male die Polizei gerufen, aber weder mein Vermieter, noch die Polizei interessiert sich dafür. Mein Vermieter hatte mir versprochen, mit dem Besitzer zu sprechen, was er nicht tat - stattdessen schrieb er mir per SMS, dass ich mir vielleicht eine neue Wohnung suchen sollte, denn der Kneipenbesitzer wäre ja solch ein braver Mietenzahler und die Polizei kommt, geht rein, fragt, ob alles in Ordnung sei, die Gäste bejahen dies und schon ist die Polizei wieder weg. Ich weiß, dass ab 23 Uhr SPerrstunde ist, aber daran hält sich keiner. Ich habe auch schon selbst mit dem Eigentümer gesprochen, der versprochen hat, sich besser daran zu halten, aber das war ganz offentsichtlich eine Lüge. Und immer wieder kommt es da unten zu Auseinandersetzungen, Prügeleien und Streiterein, die so laut sind teilweise, dass sie mich aus meinem Schlaf, den ich sowieso so gut wie nie vor 4 Uhr habe, wecken.
Ich kriege keinen Schlaf mehr. Ich habe Angst vor den Leuten da unten, weil die so betrunken und so aggressiv sind, dass ich mich nicht hintraue, um denen was zu sagen. Ich kann meinen Balkon ab 18 Uhr nicht mehr benutzen, weil die unten alle versammelt sind und rumgröhlen. Aber umziehen kann ich nicht auch nochmal, weil ich das Geld, die Zeit und die Nerven dafür einfach nicht mehr habe.
Und jetzt will ich einfach nur wissen, ob mein Vermieter oder Maklerin oder beide mich über diese Kneipe vor dem Einzug in Kentniss hätten setzen müssen oder nicht? Hätten sie es nämlich getan, wär ich niemals (!) hier eingezogen. Ich wollte eine schöne, ruhige Wohnung in einem netten Wohngebiet. Jetzt habe ich eine Wohnung über einer Kneipe und kann nicht mehr schlafen und das seit fast 2 Monaten. Ich hoffe, ihr wisst mehr und könnt mir weiterhelfen.

Sina

Moin!
Sie schreiben selbst: „…weswegen beim Vorbeifahren auch nur so nebenbei dachte: Aha…“
Somit wußten Sie vor Vertragsunterzeichnung, daß ein gastronomischer Betrieb in unmittelbarer Nähe ist.
Es gibt keinen Grund, eine Wohnung zu mieten, nur -wie Sie schreiben- „weil ich seit fast 5 Monaten auf Wohnungssuche war und keine dauerhafte Unterkunft hatte“
Ich denke, SIE hätten sich vor Vertragsunterzeichnung nicht nur um die 4 Wände Ihrer Wohnung, sondern -ganz besonders- um das Wohnumfeld kümmern müssen.
Und daß Sie das nicht taten, weil sie spontan die Wohnung völlig kritiklos schon im Kopf gemietet hatten wird dem VM nicht anzulasten sein. Lärm von Außen ist m.E. kein Mangel an der Wohnung selbst.
ICH würde mir bestimmt jetzt alle Zeit nehmen, mir eine neue Wohnung zu suchen und dabei auch genau das Umfeld ansehen…
Gruß
MK

Keine Chance! Suchen Sie sich etwas ruhiges Neues und schauen Sie sich die Gegebenheiten des Objektes vor Abschluß des Mietvertrages sehr genau an! Ihre Kündigungsfrist beträgt 3 Monate!

hallo sina,
hm, schwierige situation… ist aber auch sehr unglücklich, dass du übersehen hast, dass da unten eine kneipe drin ist. ich kann verstehen, dass du genervtg bist, wenn du seit 2 monaten kein auge zumachst, aber auf der anderen seite: soll die kneipe wegen dir schließen? selbstverständlich sollte sich die kneipe an die sperrstunden halten (ich weiß nicht, wie die in würzburg für biergarten ist: 22.00 oder 24.00 UHr?), damit die anwohner ihre ruhe haben und schlafen können. ich glaube, du solltest dir mal professionelle hilfe holen, beim mieterverein oder anwalt. viel glück,
Gerry

Hallo,

egal ob die Kneipe zum Haus gehört oder nicht, wenn ich eine Wohnung anmiete und lärmempfindlich bin, dann muss ich mich erkundigen, wie das Umfeld und die Lage der Wohnung ist.
Weder der Makler noch der Vermieter sind verpflichtet auf die Kneipe hinzuweisen.
Wenn Sie einen Makler beauftragt hatten, warum haben Sie dann nicht solche Sachen, Lärm, Kneipe usw. von vornherein ausgeschlossen, er hätte Ihnen die Wohnung dann nämlich garnicht angeboten.

Und … warum haben Sie nicht, nachdem Ihnen schon die Zweifel mit dem Geruch Vor! der Besichtigung gekommen sind, den Vermieter zur Besichtigung danach gefragt?

Entweder Sie leben mit den Umständen oder Sie ziehen um.

Nur zur Info, eine Sperrstunde gibt es in Bayern nicht mehr. Lediglich eine „Putzstunde“ (5-6 Uhr) wurde eingeführt. Der Wirt kann sein Lokal also bis 5 Uhr geöffnet halten.

MfG P. Kunze

hallo,
Der VM und der Makler müssen natürlich vorher sagen, das das eine Kneipe ist, würde mir ein Beratungsgespräch mein Mieterverein oder Anwalt machen oder einfach…3 monate Kündigungsfrist, dann ausziehen…

lisa

Hallo,

erst einmal Danke für die schnellen Antworten.

Un dann noch zu der Sache mit der Sperrstunde in Bayern: die gibt es sehr wohl! Und sie liegt bei 23 Uhr.

Nach § 18 Gaststättengesetz in Verbindung mit § 8 der Bayerischen Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (GastV) beginnt die allgemeine Sperrzeit in Bayern um 5 Uhr und endet um 6 Uhr (sog. „Putzstunde“). In der Nacht zum 1. Januar ist die Sperrzeit aufgehoben.

Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit durch gemeindliche Verordnung verlängert (d.h. der jeweilige Betrieb muss früher als 5 Uhr schließen) oder aufgehoben werden (§ 10 GastV). Unter den gleichen Voraussetzungen können die Gemeinden die Sperrzeit im Einzelfall auch für einzelne Betriebe verlängern oder ganz aufheben (§ 11 GastV).

Die neue Sperrzeitregelung gilt seit dem 1. Januar 2005.

Hallo Sina,
das ist nicht gut, was Sie da berichten.

Dem Makler können sie sagen, dass er Sie arglistig getäuscht hat.
Denn er und der Vermieter hätte Sie über die Tatsache, dass unten eine Kneipe ist, informieren müssen.
Rücken Sie dem Makler auf die Pelle und verlangen Sie dass er Ihnen schnellstens eine neue Bleibe besorgt.
Aufgrund der dauernden Belästigung und der Gefahr für Ihre Gesundheit haben Sie das Recht für eine Mietkürzung (Nebenkosten weiterzahlen) und ausserordentlicher bzw. fristloser Kündigung, da es nicht möglich ist die Mietsache wegen permanenter Ruhestorung und Belästigung in dem Umfang zu benutzen, wie im Mietvertrag vereinbart.

Ich wünsche Ihne das Beste. HG
hardy

Hallo,

nun hast Du Zeugen, die bei der Wohnungsbesichtigung dabei waren?? Falls nein bleibt Dir nur die Möglichkeit weuter die Polizei zu rufen. Du kannst auch ein Gutachten machen lassen, ob der Schallschutz in der Kneipe eingehalten wird. Kann ja sein dass dieser nicht richtig installiert oder nicht vorhanden ist.
Ich würde aber an deiner Stelle mir eine Neue Wohnung suchen es sei denn du hast die Nerven und das Durchhaltevermögen gegen diese Kneipe an zu gehen.

Ich wünsche Dir viel Glück

Hallo,

ja, habe einen Zeugen, meinen Vater. Und eigentlich habe ich ja auch gar keine Lust mich mit denen da unten zu streiten oder ihnen das Leben schwer zu machen, weil das ja quasi ihre Nahrungsquelle ist. Aber ich möchte ab 23 Uhr keine gröhlenden und betrunkenen Vollasis auf der Straße haben und schlafen gehen können. Ich werde mir durch den Kopf gehen lassen, was ihr mir geschrieben und wozu ihr mir geratet habt und mich dann hoffentlich richtig entscheiden.

Vielen Dank für eure Antworten
Sina