… für die Übernahme. Pleite gegangen. Kann man das Geld irgendwie abschreiben.
… für die Übernahme. Pleite gegangen. Kann man das Geld
irgendwie abschreiben.
Aber ja doch, als Totalausfall; im Ernst, nur über das FA als Verlust, bringt allerhöchstens einen Verlustvortrag, falls dieser überhaupt dann verwendbar wäre,
lG
Servus,
das mit dem „Totalausfall“ müsste schon irgendwie konkretisiert werden, und vor allem ist da ohne Bilanz nix zu machen, falls der „Abstand“ nicht für Einrichtung und Ausstattung bezahlt worden ist.
Übrigens: Der Verlust wird zuerst mit positiven Einkünften aus dem gleichen Jahr verrechnet (so man hat), dann zurück- (könnte im gegebenen Fall ganz interessant sein) und dann erst vorgetragen.
Aber zuallererst muss man ihn darstellen können.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
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