meine Frage bezieht sich auf einen Gast(Stammgast)in einer Gaststätte, der einen enormen Deckel gemacht hat und nun nicht mehr in das Lokal kommt. Er wurde mehrmals zum Bezahlen aufgefordert und hat den Termin mehrmals verschoben. Nun kommt er aber gar nicht mehr und mich interessieren nun die Rechte und Handlungsmaßnahmen, die man in so einem Fall ergreifen könnte!
Muss man zuerst Mahnungen schreiben? Ihn anzeigen? Oder doch direkt einen Anwalt einschalten?
Wie wurde besagte Person denn aufgefordert seinen „Deckel“ zu begleichen? Und wann hätte er seinen Deckel eigentlich begleichen sollen? Gab es da immer bestimmte Grenzen (z.b. sobald der Deckel 40 EUR ist)?
Da es sich bei dieser Art Leistung in meine Augen grundsätzlich um ein „Zug-um-Zug“ Geschäft handelt muss nicht zwingend gemahnt werden. Die Geldforderung steht der Kneipe ja zu aufgrund von Leistungen die erbracht wurden.
Ich würde ihn dennoch nochmals freundlich (schriftlich) darauf hinweisen bis zum datum X (2-3 Wochen Frist) seine Schuld zu begleichen (überweisen sie bis zum X den betrag Y auf unser Konto …). Sollte er dies nicht tun würde ich den weiteren weg gehen mit anwalt, mahnbescheid und im zweifel bis zum vollstreckungsbescheid gehen
Forderung beziffern, schriftlich eine Frist zur Bezahlung setzen.
Bei Nichtzahlung in Schreibwarenhandel gehen und Antrag auf Mahnbescheid kaufen.
Ausfüllen und zum Mahngericht schicken.
GGf. Vollstreckungsbescheid beantragen
Falls Widerspruch/Einspruch eingelegt wird, muss der Fall beim zuständigen AG verhandelt werden. Dort im sog. „vereinfachten Verfahren“ da der Streitwert unter 600 EUR liegen dürfte. Das Prozessrisiko ist rel. gering, da hier scheint, dass die Bestellungen glaubhaft gemacht werden können und mit dem Deckel auch eine Urkunde als Beweismittel besteht. (Insoweit ist auch ein Urkundsprozess denkbar, aber das überlassen wir mal den Fortgeschrittenen).
Anwalt ist nicht nötig, aber hilfreich. Allerdings bleibt man auf den Kosten sitzen, falls der Schuldner nicht aufzufinden oder zahlungsunfähig ist.