Wir nehmen mal an jemand hat das Pech will einsteigen und wegfahren.
Ja, man kickt die Tür des Nebenfahrzeuges beim öffnen an. Wenn man sich jetzt davon macht, ist das Unfallflucht oder nur einfache Sachbeschädigung.
Was passert wenn das beobachtet wurde und man wird vom Geschädigten angerufen, und der will einige 100 Euro haben für eine winzigen Lackfehler.
Ramona
Wir nehmen mal an jemand hat das Pech will einsteigen und
wegfahren.
Ja, man kickt die Tür des Nebenfahrzeuges beim öffnen an. Wenn
man sich jetzt davon macht, ist das Unfallflucht oder nur
einfache Sachbeschädigung.
Es ist ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB. Eine nach § 303 StGB strafbare Sachbeschädigung ist es nicht, weil ich mal davon ausgehe, dass der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Was passert wenn das beobachtet wurde und man wird vom
Geschädigten angerufen, und der will einige 100 Euro haben für
eine winzigen Lackfehler.
Man muss den Schaden natürlich ersetzen. Abgesehen davon, dass die kleinen Kratzer tatsächlich einige 100,- € bei der Reparatur kosten, kann man sich natürlich die Werkstattrechnung geben lassen - bzw. den Kostenvoranschlag. Beim Kostenvoranschlag ist nur der Nettopreis zu bezahlen. Im Übrigen kann man das natürlich bei der Versicherung melden, damit die den Schaden bezahlt.
Servus!
Im
Übrigen kann man das natürlich bei der Versicherung melden,
damit die den Schaden bezahlt.
Man sollte es auch unbedingt tun. Die Versicherung prüft auch "kostenlos " und durchaus mit Eigeninteresse, ob der Anspruch dem Grunde und der Höhe nach begründet ist.