Kneipenrecht (Öffnungszeiten Trinkhalle)

Hi!

Bei uns im Haus gibt es eine Trinkhalle. Die Öffnungszeit Abends geht bis 22.00 - auch am Wochenende.
Nun kommt es natürlich immer wieder vor, daß dort länger auf ist. Die Eingangstür wird dann zugemacht und es ist auch nicht laut dort.
Die Eigentümer liegen aber seit Jahren schon mit der Nachbarin im Clinch, die sich permanent beschwert - nicht weil sie Grund dazu hat, sondern aus Prinzip!

Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen nun länger aufzuhaben???
Muß die angeschlagene Öffnungszeit eingehalten werden oder darf auch länger geöffnet sein???

Von früher weiß ich es, daß man durchaus in Kneipen länger Gäste haben durfte - vorausgesetzt man schloß die Eingangstür ab und ließ keinen „neuen“ mehr rein…

Ich wäre für alle Tipps dankbar, denn so ist es schon etwas blöd…allein schon die Champagnerligafussballspiele gehen weit länger als bis 22.00.

Bin für alle Tipps und Tricks dankbar - möglichst mit Hinweis auf Gesetzestexte, das ich die den Eigentümern ausdrucken kann…

Dankää schonmal

Bernd

Hallo Bernd,

vermutlich gar keine! Wenn Du von Trinkhalle sprichst, nehme ich mal an, es handelt sich um eine Art Kiosk, bei dem illegalerweise auch der Verzehr der gekauften Waren geduldet wird. Eine Schankgenehmigung liegt üblicherweise bei solchen Läden nicht vor. Auch sonst, sind sie nicht nach Gaststättenrecht, sondern ganz normal nach Gewerberecht zu beurteilen. Viele Kommunen drücken da ein Auge zu, andere nicht, und wenn ein Nachbar vor Gericht zieht, kommen spätestens die Schilder „kein Verzehr gekaufter Ware im Geschäftslokal“ dran, weil es sonst teuer wird.

Das in vielen anderen Ländern gerne gespielte Spiel der Privatclubs zieht in Deutschland übrigens nicht. Wer also glaubt, durch Abschließen der Tür eine private Veranstaltung zu haben, wird sich wundern. Wenn so etwas regelmäßig vorkommt, wird auch hier die Gewerbeaufsicht einschreiten (müssen), wenn Beschwerden von Nachbarn kommen.

Liegt hingegen eher eine Art Kneipe vor, mit Genehmigung nach den entsprechenden Vorschriften und auch mit einer Schankgenehmigung, dann kann man natürlich bei der Gewerbeaufsicht mal nachfragen, wie es mit einer Verlängerung der Öffnungszeit aussieht (wobei aber alleine schon die Beschränkung auf 22:00 Uhr an sich schon gegen eine Gaststätte spricht).

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moien!

Danke für deine Auskunft, aber sie ist leider nicht ganz korrekt, denn soweit bin ich schon, daß Trinkhallen nichts mit Kiosken zu tun haben…

Die Öffnungszeiten sind auch nicht - soweit ich weiß - von der Stadt vorgeschrieben…

Bernd

Hallo Bernd,

geht hier weniger um richtig oder falsch, es geht darum, wie der spezielle Laden betrieben wird, und was er für Genehmigungen vorliegen hat. Bei einem Großteil der mir al „Trinkhallen“ bekannten Läden sieht es leider so aus, wie von mir beschrieben. Heißt aber natürlich noch lange nicht, dass es in jedem Fall so ist. Wollte daher nur auf die Gefahr aufmerksam machen, dass man da u.U. in der Gefahr ist „schlafende Hunde“ zu wecken, wenn man an etwas rührt, dass in den allermeisten Fällen auf Duldungsbasis läuft, und wo man daher besser „geduckt“ bleiben sollte.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

War ja kein Vorwurf ;o))))

Habe aber inzwischen halt gelesen, daß es ein Unterschied ist ob man eine Trinkhalle anmeldet oder einen Kiosk … leider stand dort aber nichts zu den Öffnungszeiten, außer das das teilweise von Kommune zu Kommune variiert… hilfreich wäre da halt nur ne konkrete Auskunft welche Rechte man da hat usw…

Bernd