Hallo zusammen,
was passiert, wenn man bei einem Neubau im Dachgeschoss die vorgeschriebene Kniestockhöhe einfach mit zwei Reihen Steinen erhöht, d.h. man wäre dann auf ca. 75 cm Kniestock und man bereits das Dach darauf hat?
Kann es, wenn jemand nachmisst, zu einer Strafe kommen oder kann es sogar passieren, dass man die zwei Reihen (trotz Dachaufbau) nochmals abreissen muss?
Vielen Dank für Eure Info.
Grüssli
sunny
wenn du dich traust?
Hallo zusammen,
was passiert, wenn man bei einem Neubau im Dachgeschoss die
vorgeschriebene Kniestockhöhe einfach mit zwei Reihen Steinen
erhöht, d.h. man wäre dann auf ca. 75 cm Kniestock und man
bereits das Dach darauf hat?
Kann es, wenn jemand nachmisst, zu einer Strafe kommen oder
kann es sogar passieren, dass man die zwei Reihen (trotz
Dachaufbau) nochmals abreissen muss?
Hallo,
es kann beides passieren, auch zusammen. die Bauaufsichtsbehörde sieht ofter an der Baustelle vorbei als man denkt und die sehen sowas sogar im Vorbeifahren.
Ganz zu schweigen von aufmerksamen Nachbarn…
Du weisst was vorgeschrieben ist, und daran hat man sich zu halten. Wenn man vorsätzlich was verbotenes tut ist man wohl selber schuld, wenn man Strafe zahlen muss und noch auf eigene Kosten beseitigen muss. Sprich lieber im Voraus mit der Bauaufsichtsbehörde…
grüsse dragonkidd
Vielen Dank für Eure Info.
Grüssli
sunny
Hallo,
es kann sogar dazu kommen, dass das gesamte Bauvorhaben stillgelegt wird. Weiter sind alle Berechnungen nicht der Tatsache entsprechend, nimm´ ein Bauvorhaben nach dem Bauanzeigeverfahren, Du haust zwei Steine mehr drauf, dann stimmt doch die ganze Berechnung nicht mehr. Gesetzt den Fall es gibt einen B-Plan, z.B.: WA, o, I. Jezt kommt es aber dazu, dass Du mit Deinen zwei Steinen von eingeschossig auf einmal zweigeschossig wirst. Dann verstoßt Du zum einen gegen die eingereichten Planungen und zum anderen gegen den B-Plan. Bau wird von amtswegen stillgelegt, evtl. Strafverfahren, Planer sagt er hat anders geplant, wer ist dann dran, der Maurer? Der sagt, Du hast gesagt es ist alles geregelt, usw.
Anschließend langjähriges Verfahren, Bau ist weder fertig, noch darf er fertiggestellt werden, Keller steht nach 1 Jahr unter Wasser, das Mauerwerk hat die Aufnahme von Feuchtigkeit wegen Sättigung ebenfalls aufgegeben, dann der erste knackige Frost, erste Schäden, etc.
Soviel zum ersten Zenario. Das zweite wäre: Wo kein Kläger, da kein Richter ( oder wie bereits vom Vorredner gesagt: Wenn Du Dich traust).
Plan besser um oder bau so wie geplant.
MfG
Bernd
Hi Bernd,
danke für die Info. Zuerst ein Hinweis: Ich habe ja nicht gesagt, dass ich das vorhabe:wink:
Wir haben das letzte Mal darüber diskutiert, weil ein Bekannter das einfach gemacht hat. Es kam zu unterschiedlichen Meinungen, wobei mir einer sagte, dass wenn das Dach darauf ist, nix mehr passieren kann, ausser einer geringen (100,- Euro) Strafe. Ich konnte mir das echt nicht vorstellen, bin eigentlich deiner Meinung.
Es war sehr interessant zu hören, WAS alles passieren kann. Das hätte ich dann doch nicht vermutet.
Danke an alle für die Infos.
Grüsslie
sunny
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Ich habe schon von allen Varianten hier gehört,
nur von einer nicht, dass 100 Euro Strafe gezahlt werden
müssen. Ich kenne das nur mit Tausendern…
Grüße
Caro