Hi,
ich würde gerne ein natürlich theoretisches Scenario vorstellen und mal eure Meinung zur Problemlösung hören, sehr gerne von Arbeitsrechlern die AN in entsprechenden Fällen schon erfolgreich betreut haben. Vermutlich ist es sogar ein Fall, der so oder so ähnlich im Jurastudium vorkommt .
A=Arbeitnehmer
V=verleihender Arbeitgeber
L=leihender Arbeitgeber( diverse Vorgesetzte, undurchsichtiges Organigramm)
A ist bei V fest/unbefristet angestellt.
A ist Sw-Entwickler und hat im Vertrag mit V zu stehen „IT bezogene Tätigkeiten“.
V hat A an L verliehen.
Der Vertrag zw. V und L sieht angeblich(!!!) als Kerntätigkeit „Datenerfassung“ vor.
Zum Zweck der „Datenerfassung“ sollten von Beginn an diverse Programme entwickelt werden. Zusätzlich kamen Themen, die fraglos „IT bezogene Tätigkeiten“ sind.
Nach Wechsel in diversen Führungsebenen bei L soll A keine Sw mehr entwickeln und eigentlich auch keine objektiv eindeutigen „IT bezogene Tätigkeiten“ mehr ausführen, sondern Tätigkeiten, die bisher Lageristen durchgeführt haben. Der Gebrauch eines PCs und das Ändern von Warenfluß-DATEN-sätzen genügt einem Teil der neuen Führung, dies als „Datenerfassung“ zu definieren.
V erklärt, dass die Definition von L mit „IT bezogene Tätigkeiten“ vereinbar ist.
V würde unter keinen Umständen A bei L gegen einen anderen AN austauschen können|wollen.
V und L verhalten sich, als würden BEIDE eine vorzeitige Aufhebung des V&L-Vertrages wegen „verhaltensbedingter Kündigung“ von A mutmaßlich begrüßen.
A hat jetzt theoretisch folgende Optionen:
A kündigt bei V:
* * Folge: Sperre bei AA; theor. mögliche Schadensersatzansprüche von V( und L), weil Vertrag zw. V&L torpediert wäre
A weigert sich schlichtweg neue „Datenerfassungs“-Aufgaben zu erledigen
* * V würde dies zur „verhaltensbedingten Kündigung“ nutzen
* * Folge: Sperre bei AA; theor. mögliche Schadensersatzansprüche von V( und L), weil Vertrag zw. V&L torpediert wäre
A lässt sich von Anwalt in der Sache vertreten
* * der Anwalt informiert V über falschen Einsatz von A bei L und fordert Abstellung der Situation
* * falls V und L sich weigern, die Situation abzustellen, Gang vors Gericht
* * A würde neue „Datenerfassungs“-Aufgaben nicht weiter ausführen
* * L würde Vertrag mit V wegen Nichterfüllung aufheben
* * V würde dies zur „verhaltensbedingten Kündigung“ nutzen
* * theor. mögliche Schadensersatzansprüche von V( und L), weil Vertrag zw. V&L torpediert wäre
* * Ausgang einer/mehrerer Urteile zu Lohnfortzahlung, Schadensersatz für V&L völlig offen
Wie schätzt ihr die Möglichkeiten von A ein?
Sind Möglichkeiten vergessen worden?
Ist die Anwaltsoption erfolgversprechend?
Gab es in jüngerer Vergangenheit ähnlich gelagerte Fälle, bei denen V( und L) besonderst eindringlich gezügelt wurden?
UND GANZ WICHTIG:
Wem obliegt in D die Definition ob eine Tätigkeit „Datenerfassung“ und/oder „IT bezogene Tätigkeiten“ ist?