Kniffelige Beistriche

Guten Morgen,

Beistriche sollen ja zur leichteren Lesbarkeit beitragen, wäre es also daher in Ausnahmefällen wohl statthaft, zwar richtige Beistriche, die aber Textfluß und Verständlichkeit des Satzes beeinträchtigen …

»Wenn ein New Yorker Polizist aus einer Entfernung von weniger als 2 Metern auf Sie schießt, ist die statistische Wahrscheinlichkeit, dass er danebenschießt, höher, als dass Sie getroffen werden.«

… wegzulassen, um ihn einfacher verständlich zu machen?

»Wenn ein New Yorker Polizist aus einer Entfernung von weniger als 2 Metern auf Sie schießt, ist die statistische Wahrscheinlichkeit dass er danebenschießt höher, als dass Sie getroffen werden.«

(http://www.nytimes.com/imagepages/2007/12/09/weekinr…)

Gruß, Michl

hi,

„statthaft“ ist es nicht, wenn du damit die gültigen rechtschreibregeln meinst.

auch deine zielsetzung - beistriche sollen zur besseren lesbarkeit beitragen - gilt fürs deutsche keineswegs allgemein. die deutsche beistrichsetzung ist angewandte syntaxanalyse und hat mit lesbarkeit - man kann sagen: leider! - (fast) nix am hut.

die rechtschreibreform - die zwar im bereich zeichensetzung wenig neu geregelt hat - eröffnet aber chancen. durch die zwangsläufige koexistenz von neuer schreibung und alter schreibung in millionen büchern in privaten bücherregalen und öffentlichen bibliotheken entsteht eine dynamik, in der es möglich wird, „statthaftigkeit“ nicht nur auf das regelwerk, sondern auch auf kommunikative bedürfnisse zu beziehen. oder banaler: in der entstandenen unsicherheit wirst du damit in vielen fällen durchkommen, wenn du deine beistriche nach den bedürfnissen der lesbarkeit setzt.
aber „regelrecht“ isses ned.

m.

MOD: Überflüssiges Vollzitat gelöscht.

Hallo.

Bist Du da:

aber „regelrecht“ isses ned.

ganz sicher? Denn mir ist zu Ohren gekommen, daß beide Varianten gleichermaßen erlaubt sind (Also nicht nur lediglich ein „Durchkommen“, wie du es nennst ist dort in den Schreibregeln [der Rechtschreibregelreform] beinhaltet, sondern es ist eben beides erlaubt.) Man kann also (nach dem, was ich hörte) sowohl die alte Variante als auch die Variante mit mehr Kommas präferieren beziehungsweise anwenden.

In beiden Fällen verstößt man nicht gegen die Regeln.

m.

Michael Z

MOD: Überflüssiges Vollzitat gelöscht.

hi,

Bist Du da:

aber „regelrecht“ isses ned.

ganz sicher?

ja.

Denn mir ist zu Ohren gekommen, daß beide
Varianten
gleichermaßen erlaubt sind (Also nicht nur
lediglich ein „Durchkommen“, wie du es nennst ist dort in den
Schreibregeln [der Rechtschreibregelreform] beinhaltet,
sondern es ist eben beides erlaubt.) Man kann also
(nach dem, was ich hörte) sowohl die alte Variante als auch
die Variante mit mehr Kommas präferieren beziehungsweise
anwenden.

„zu ohren gekommen“ ist nicht wirklich sicher als argument.
was tatsächlich im bereich der zeichensetzung freigestellt worden ist, ist der beistrich zur abtrennung der erweiterten infinitivgruppe (nennformgruppe). den musste man früher (mit einer ausnahme) setzen, heute darf man ihn setzen, muss aber nicht mehr.

bei dass-sätzen (gliedsätzen allgemein) hat sich nix geändert.

m.

Hallo

„zu ohren gekommen“ ist nicht wirklich sicher als argument.
was tatsächlich im bereich der zeichensetzung freigestellt
worden ist, ( …)

m.

Aaaaaaaah ja.

Dann weiß ich Bescheid.

Michael