AN A bewirbt sich Bei AG K um eine Stelle und wird mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag eingestellt. Daraufhin kündigt sie(später wichtig) ihre ebenfalls unbefristete alte Arbeitsstelle.
Plötzlich merkt AG K, dass er gar keine unbefristete Stelle zu vergeben hatte, da es sich eigentlich um eine Schwangerschaftsvertretung für AN S handelt.
Er fordert AN A auf einen neuen Vertrag zu unterschreiben in dem die Stelle auf drei Jahre befristet ist. A weigert sich, da sie ihre sichere Stelle nie für eine befristete aufgegeben hätte. Daraufhin droht ihr AG K sie zu entlassen, da sie noch in der Probezeit sei, wenn sie nicht unterschreibt. A gibt kleinbei und tuts, bekommt aber zugesichert, dass wenn S nicht mehr zurückkommt die Stelle unbefristet wird (mündlich).
Ca. ein Jahr später bekommt auch A ein Kind und geht in Erziehungsurlaub. AN B übernimmt die Stelle - ebenfalls mit befristetem Vertrag.
Nach zwei Jahren laufen beide Verträge aus. AN S will nicht wieder in den Beruf zurück, A allerdings schon und macht sich nun Hoffnungen auf einen unbefristeten Vertrag (sie hat schon seit der Geburt immer wieder ausgeholfen und stundenweise gearbeitet). Den bekommt aber B, die nie damit gerechnet hatte und ihr Glück nun kaum fassen kann.
A ist nun arbeitslos und schwer enttäuscht von der Menschheit.
Meine Meinung: extrem unfair gelaufen aber keine rechtliche Handhabe gegen AN. Die Gutgläubigen fressen die Haie.
ich habe ja eher nach Meinungen gefragt um ein Disskussiönchen anzuregen, einen rechtlichen Rat wollte ich gar nicht.
Wegen einem fiktiven Fall der mir über fünf Ecken zu Ohren kommt gebe ich kein Geld für einen Anwalt aus, hätte mich nur interessiert wie andere den Fall sehen hier im Experten-Forum.
hätte mich nur
interessiert wie andere den Fall sehen hier im :Experten-Forum.
Das Problem dürfte nur sein, dass der Fall sehr schnell sehr komplex werden kann. Z.B. könnte man im Sinne von A auch in Richtung AGG argumentieren: FAQ:2440. Dann gilt es noch die weitere Entwicklung abzuwarten. Und da ist der Profi ‚vor Ort‘ wohl die bessere Wahl
Entweder die Befristung ist wasserdicht gewesen, dann ist es Pech des AN oder die Befristung ist angreifbar, dann könnte der AN dem AG eins auswischen, wenn er die Klagefrist wahrt.
Ich würde mir als erstes ansehen, ob die Befristung überhaupt wirksam ist, also ob z.B. der Grund angegeben wurde, der Vertrag VOR Arbeitsantritt unterschrieben wurde etc.
was wäre denn, wenn A schon zur Arbeit angetreten war als dem AG die Erleuchtung mit der Befristung kam? Wäre der 2. Vertrag nicht so etwas wie ein Änderungsvertrag?
Aus moralischer Sicht stört mich am meisten diese Erpressung beim Abschluss des befristeten Vertrages.
Meiner Meinung nach wäre K aus der Sache am saubersten wieder heraus gekommen, wenn er A unbefristet eingestellt hätte und bei tatsächlicher Wiederkehr von S betriebsbedingt gekündigt hätte - diejenige, die es nach sozialen Gesichtspunkten am wenigsten trifft.
Aber in einer perfekten Welt gäbs auch keine Moskitos und Frauen würden fürs Kinderkriegen nicht bestraft sonder belohnt.
Das Problem dürfte nur sein, dass der Fall sehr schnell sehr
komplex werden kann. Z.B. könnte man im Sinne von A auch in
Richtung AGG argumentieren: FAQ:2440.
Aber dazu müsste der AG schon deutlich vor Zeugen oder schriftlich ausgedrückt haben, dass er den Vertrag von A nicht verlängert, weil sie Mutter ist bzw. schwanger geworden ist und vielleicht noch öfter in Erziehungsurlaub gehen wird, oder?
Sagt er aber einfach, dass B bessere Arbeit leistet und deshalb den Vertrag bekommt kann ihm ja keiner was.