Knifflig: Erst verwarnt, dann doch Bußgeld

Morgen zusammen!

Mich würde mal interessieren, was Ihr von folgendem Fall, bzw. meiner Aussicht auf Erfolg bei einem Widerspruch haltet.

An meinem Auto war die AU weit überfällig, >8 Monate. Da ich die Parkuhr sogar gefüttert habe, hat sich eine Politesse da mal lieber mit der Plakette beschäftigt, und mir mit einem dieser neuen Hand-Computer direkt ein Verwarnungsgeld-Knöllchen samt Zahlungsaufforderung an die Scheibe gepappt. Soweit so gut, bzw. meine eigene Dummheit. Ich hab auch umgehend innerhalb der Woche bezahlt. (Mit Zahlung eines Verwarnungsgeldes wendet man ja eigentlich alle weiteren Folgen ab, so stehts auch auf dem Zettel)

Nun haben die anschließend gemerkt, dass es sich doch um einen Bussgeldsachverhalt handelt und wollen mich nachträglich „büssen“ lassen, d.h. +28 EUR und 1 Punkt.

Dürfen die das, wie sehen meine Chancen beim Widerspruch aus?

Dank vorab!

Gruß

Markus

Tach alleine,

Mich würde mal interessieren, was Ihr von folgendem Fall, bzw.
meiner Aussicht auf Erfolg bei einem Widerspruch haltet.

Das heißt beim Bußgeldbescheid Einspruch! :wink:

An meinem Auto war die AU weit überfällig, >8 Monate.

Hups - das ist ein Bußgeldtatbestand, der (nach Katalog) nicht mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden kann.

Da
ich die Parkuhr sogar gefüttert habe, hat sich eine Politesse
da mal lieber mit der Plakette beschäftigt, und mir mit einem
dieser neuen Hand-Computer direkt ein
Verwarnungsgeld-Knöllchen samt Zahlungsaufforderung an die
Scheibe gepappt.

In den Handcomputern ist m.E. der Verstoß HU oder AU gar nicht erfasst.
Ich kann mir nicht vorstellen, das die Verwarnung sich auf den HU-Verstoß bezog.

Ich hab auch umgehend innerhalb der Woche bezahlt. (Mit
Zahlung eines Verwarnungsgeldes wendet man ja eigentlich alle
weiteren Folgen ab, so stehts auch auf dem Zettel)

Steht auf dem Zettel wirklich, dass du wegen HU-Überziehung verwarnt wirst???
DANN und nur dann ist keine Möglichkeit der Ahndung im Bußgeldbescheid mehr gegeben.

Nun haben die anschließend gemerkt, dass es sich doch um einen
Bussgeldsachverhalt handelt und wollen mich nachträglich
„büssen“ lassen, d.h. +28 EUR und 1 Punkt.

Dürfen die das, wie sehen meine Chancen beim Widerspruch aus?

Wenn das o.g. zutrifft - schnellstens Einspruch einlegen mit genau dieser Begründung.

Gruß
HaWeThie

Tach,

An meinem Auto war die AU weit überfällig, >8 Monate.

Hups - das ist ein Bußgeldtatbestand, der (nach Katalog) nicht
mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden kann.

Kostet Bußgeld und „Rabattpunkte“ in „Bad Flens“

Da
ich die Parkuhr sogar gefüttert habe, hat sich eine Politesse
da mal lieber mit der Plakette beschäftigt, und mir mit einem
dieser neuen Hand-Computer direkt ein
Verwarnungsgeld-Knöllchen samt Zahlungsaufforderung an die
Scheibe gepappt.

Machen die auch noch so nebenbei.

In den Handcomputern ist m.E. der Verstoß HU oder AU gar nicht
erfasst.

Doch haben die…

Ich kann mir nicht vorstellen, das die Verwarnung sich auf den
HU-Verstoß bezog.

Vielleicht war sich die Dame nicht bewußt, daß es Punkte gibt, also Bußgeld ist, oder sie kann nur Verwarnungsgelder erheben, weswegen der Nachtrag dann von der Bußgeldstelle kam, an welche sie die Sach weiterleitete.

Nun haben die anschließend gemerkt, dass es sich doch um einen
Bussgeldsachverhalt handelt und wollen mich nachträglich
„büssen“ lassen, d.h. +28 EUR und 1 Punkt.

Jo. Nacherhebung.

Dürfen die das, wie sehen meine Chancen beim Widerspruch aus?

Haben sie n#bei mir auch mal gemacht, wegen eines Abschleppmanövers auf Rock-am-Ring, hatte keine Chance. (Sie berechneten nur den Pkw, obwohl der per Kette untrennbar mit einem Anhänger verbunden war - Mehrkosten)

gruß

dennis

Hallo Dennis:

Kostet Bußgeld und „Rabattpunkte“ in „Bad Flens“

Hab ich was anderes behauptet???

In den Handcomputern ist m.E. der Verstoß HU oder AU gar nicht
erfasst.

Doch haben die…

Oh, muss ich mal dringend hier dem zuständigen Chef mitteilen - in BN können die Geräte das nicht.

Ich kann mir nicht vorstellen, das die Verwarnung sich auf den
HU-Verstoß bezog.

Jo. Nacherhebung.

NEIN, NEIN,
Wenn eine Verwarnung ausgesprochen und (durch rechtzeitige und vollständige) Zahlung des Verwarnungsgeldes akzeptiert wurde, ist das Verfahren ein für allemal abgeschlossen - nix ist mit Nacherhebung.
Ich habe lange genug Bußgeldbescheide erlassen, um mich in der Materien auszukennen.

Haben sie n#bei mir auch mal gemacht, wegen eines
Abschleppmanövers auf Rock-am-Ring, hatte keine Chance. (Sie
berechneten nur den Pkw, obwohl der per Kette untrennbar mit
einem Anhänger verbunden war - Mehrkosten)

Das ist was ganz andereres. Da ging es um die Abschleppkosten - nicht um ein Bußgeld oder so.

Gruß
HaWeThie

Details
Hi HaWeThie,

es geht wohlgemerkt nur um die AU, von der HU hab ich nichts erwähnt. War nämlich bis jetzt in der blöden Situation, dass die beiden Plaketten unterschiedlich datiert waren. HU war also nicht abgelaufen.

Gruß

Markus

Hi HaWeThie,

es geht wohlgemerkt nur um die AU, von der HU hab ich nichts
erwähnt. War nämlich bis jetzt in der blöden Situation, dass
die beiden Plaketten unterschiedlich datiert waren. HU war
also nicht abgelaufen.

Hallo Markus,
ich dachte immer, wir Beamte wären die Pfennig- sorry: Centfuchser.
Egal o. AU oder HU - der Verstoß an sich ist Bußgeld bewährt - den Rest meines Schreibens lasse ich auch so stehen.

Gruß
HaWeThie

Hallo,

Ich habe lange genug Bußgeldbescheide erlassen, um mich in der
Materien auszukennen.

So einer bist Du also :wink:) Dich würd ich mal gerne „knuddeln“ :wink:)

gruß

dennis

ViKa

So einer bist Du also :wink:) Dich würd ich mal gerne „knuddeln“
:wink:)

Da bin ich nun mel ehrlich und schreibe alles in meine ViKa - und dann liest die keiner, tztztztztztz