Hallo Wissende,
Person A möchte im Rahmen eines Hausabrisses die Dachziegel des Hauses kostenlos abgeben. Person B meldet sich auf das Inserat und erklärt sich bereit die noch auf dem Dach befindlichen Ziegel selbst abzubauen. Dabei fällt B vom Dach und verletzt sich.
Ist A für die Verletzung haftbar zu machen? Falls ja, Welche Versicherung hätte A für B vorher abschliessen müssen?
Ich bin nicht sicher, ob durch den Umstand, dass das Haus abgerissen wird ( Bauherr muss Bauhelfer über die BG versichern ) der Sachverhalt sich anders darstellt als wenn B z.B. im Garten des A bei einem Besuch sich den Haxen bräche… 
Wer-weiss-es ???
Gruss, spock
Hallo Wissende,
Person A möchte im Rahmen eines Hausabrisses die Dachziegel
des Hauses kostenlos abgeben. Person B meldet sich auf das
Inserat und erklärt sich bereit die noch auf dem Dach
befindlichen Ziegel selbst abzubauen. Dabei fällt B vom Dach
und verletzt sich.
Ist A für die Verletzung haftbar zu machen? Falls ja, Welche
Versicherung hätte A für B vorher abschliessen müssen?
Warum sollte er, liegt eine Verschulden von A vor?
Ich bin nicht sicher, ob durch den Umstand, dass das Haus
abgerissen wird ( Bauherr muss Bauhelfer über die BG
versichern ) der Sachverhalt sich anders darstellt als wenn B
z.B. im Garten des A bei einem Besuch sich den Haxen
bräche… 
Daswürde ich mit der BG abklären!
Daswürde ich mit der BG abklären!
Und ich hatte gehofft, dass jemand hier im Forum diese Frage beantworten kann… ;-( Anyone else ???
greetz, spock