Ein Vater von zwei Kindern lässt sich scheiden und heiratet eine andere Frau. Nach 25 Jahren stirbt der Vater. Er hinterlässt einiges an Bargeld durch Erspartes und Versicherungen. Die leiblichen Kinder verzichten zugunsten der Stiefmutter auf das Erbe, solange die Stiefmutter lebt(Notariel). Dann lernt die Stiefmutter einen anderen Mann kennen. Gemeinsam bauen sie ein Haus. Das Geld kommt von der Stiefmutter, der neue Partner bringt Eigenleistung (ca30%) ein.Er hat auch zwei leibliche Kinder. Das Paar heiratet nicht. Es werden häufig Kreuzfahrten vom Geld der Stiefmutter unternommen. Jetzt bekommt die Stiefmutter eine schwehre Krankheit, es könnte sein, das Sie bald Stirbt (Was niemand hofft).
Welche Rechte haben die Stiefkinder, und wie können Sie ihr Recht durchsetzen?
Kann im Grundbuch zu lebzeiten ein Eintrag gemacht werden?
Ein Vater von zwei Kindern lässt sich scheiden und heiratet
eine andere Frau. Nach 25 Jahren stirbt der Vater. Er
hinterlässt einiges an Bargeld durch Erspartes und
Versicherungen. Die leiblichen Kinder verzichten zugunsten der
Stiefmutter auf das Erbe, solange die Stiefmutter
lebt(Notariel).
Zunächst haben die Kinder einen Erbverzicht erklärt. Somit verlieren sie ihre Stellung als Erben bzgl. dieses Erbfalls. Ein bedingter Erbverzicht ist nicht möglich, da durch die Verzichtserklärung die materielle Rechtslage geändert wird. Die Verzichtserklärung ist ein dingliches Rechtsgeschäft (Verfügungsgeschäft) und somit bedingungsfeindlich. Dies kann nicht Gegenstand eines notariell beurkundeten Verzichts sein. Sollte dies dennoch beurkundet worden sein, haftet der Notar für diesen Fehler, da er dies nicht beurkunden durfte.
Zu prüfen wäre, ob der Vater die Stiefmutter als (u.U. befreite - §1238 BGB) Vorerbin und die Kinder zu Nacherben bestimmt hatte. Dann stellt sich der Fall anders dar. Stirbt die Stiefmutter, erhalten die Kinder den „Rest“ des Erbes des Vaters zu gleichen Teilen.
Welche Rechte haben die Stiefkinder, und wie können Sie ihr
Recht durchsetzen?
Im Fall des Erbverzichts durch die Kinder erhalten die Stiefkinder die Erbmasse zu gleichen Teilen, wenn seitens der Stiefmutter testamentarsich keine andere Regelung getrofen wurde.
Kann im Grundbuch zu lebzeiten ein Eintrag gemacht werden?
Die Frage ist zu unpräzise.
Danke für die interessante Antwort.
Zum zweiten Teil der Frage:
Angenommen die Stiefmutter verstirbt. Der neue Partner lebt weiterhin im Haus. Der Kontakt zwischen ihm und den Stiefkindern bricht ab. Wenn der Mann nun irgendwann auch verstirbt, erfahren das die Stiefkinder nicht. Einzig die Kinder des neuen Mannes würden dann etwas vom Erbe haben.
Kann man im Grundbuch einen Vermerk über das Erbe eintragen lassen?
Die Verzichtserklärung ist ein dingliches Rechtsgeschäft
(Verfügungsgeschäft) und somit bedingungsfeindlich. Dies kann
nicht Gegenstand eines notariell beurkundeten Verzichts sein.
Sollte dies dennoch beurkundet worden sein, haftet der Notar
für diesen Fehler, da er dies nicht beurkunden durfte.
das ist nicht richtig. es ist schön, dass du den grundsatz der bedingungsfeindlichkeit von gestaltungserklärungen kennst.
der erbverzicht ist aber ein verfügungsvertrag und kann daher bedingt und auch befristet erfolgen. der notar hat also richtig gehandelt.
(zum einlesen zu § 2346 bgb: BGHZ 37, 319, 327 = NJW 1962, 1910; BayObLGZ 1957, 292, 294 = NJW 1958, 344; BayObLGZ 1995, 29, 32 = NJW-RR 1995, 648; OLG Frankfurt DNotZ 1952, 488; Staudinger/Schotten Rn 54; MünchKommBGB/ Strobel Rn 15; J. Mayer MittBayNot 1985, 101) erklärt werden (arg § 2350).
gruß