Hallo!
es liegt folgender Fall zu grunde:
Person A hat zum 30.06.2007 selbst gekündigt und hat nun eine 3-monatige Sperre. Am 9.07.07 hätte Person A einen Auftrag für seine freiberufliche Tätigkeit für 3 Wochen, pro Woche 40 h. Wie schaut es nun aus? Er muss diese freiberufliche Tätigkeit beim FA anzeigen. Beim AA muss er melden, dass diesen Auftrag bekäme. Da es die 15 Wochenstunden übersteigt, fällt er ja komplett aus der Förderung des AA heraus. Oder sehe ich das falsch?
Person A würde ja einen Bewilligungsbescheid, mit 3 Monate Sperrzeit erhalten. Wie ist diese Zeit geregelt, dürfte er jetzt diese freiberufliche Tätigkeit ausüben ohne, dass er dann den Anspruch auf Gründungszuschuss verliert.
Wo kann man das mit der Sperrzeit und Nebentätigkeit/Tätigkeiten nachlesen?
Bin gespannt, was Ihr dazu meint.
Vielen Dank.
Lara
Hallo,
Hat derjenige gekündigt um eine Existenz zu gründen?
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__57.html
MfG
Hallo,
danke für den Link, das wusste ich aber schon.
Der Kündigungsgrund ( er hielt es einfach dort nicht mehr aus) spielt kein Grund, die Frage war eine ganz andere.
Aber wenn jemand Sperrzeit hat und dann freiberuflich 40 Stunden die Woche zu arbeiten beginnt, dann hat er nach meiner Rechtsauffassung das Anrecht auf Gründungszuschuss verwirkt.
Grüße
Lara
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Hallo,
Der Kündigungsgrund ( er hielt es einfach dort nicht mehr aus)
spielt kein Grund,
Ich hab das nicht grundlos gefragt. Wenn jemand nämlich kündigt, um eine Existenz zu gründen gibts den Zuschuss nicht.
Aber wenn jemand Sperrzeit hat und dann freiberuflich 40
Stunden die Woche zu arbeiten beginnt, dann hat er nach meiner
Rechtsauffassung das Anrecht auf Gründungszuschuss verwirkt.
Zumindest ist er vom Status her nicht mehr „arbeitslos“ und wenn er das so weitermacht, dann gibts auch nach der Sperre kein alg.
Hallo
Eine Sperrfrist enbindet den Leistungsbezieher nicht von den bestehenden Pflichten. Daher wird A sich erneut arbeitslos melden müssen. Ob ein Gründungszuschuss überhaupt noch gezahlt wird, nachdem die Selbständigkeit in dem erwähnten Umfang so kurz vorher bereits ausgeführt wurde, erscheint fraglich.
Lies mal:
http://www.gruendungszuschuss.de/gruendungsfoerderun…
Auch die FAQ.
Gruß,
LeoLo