Knifflige Heizkostenabrechnung

Hallo,

ich habe da eine etwas knifflige Heizkostenabrechnung zu machen.
Kann mir vielleicht irgendwer einen Tip geben, wie man sowas machen kann.

Ausgangslage:

  • Ein Doppelhaus mit gemeinsamer Heizungsanlage und gemeinsamen Wasseranschluß

  • Wärmezähler für jede Haushälfte und eine für die Warmwassererzeugung

  • Wasserzwischenzähler für Kalt- und Warmwasser für beide Haushälften

Mein Abrechnungsvorschlag wäre nun gewesen, die Heizkosten in die drei Teile

  • Warmwasser
    1. DHH
    1. DHH

prozentual nach den gemessenen Werten.

Anschließend hätte ich den Warmwasseranteil nochmal nach den Verbrauchsanteilen des Warmwassers auf die beiden DHH aufgeteilt.

Von der Logik her müßten die Kosten so genau auf die DHH aufgeteilt werden, da ich ja den Verbrauch absolut exakt über die jeweiligen Zähler und die Verhältnisse ermitteln kann.

Wenn ich nun aber versuche, die Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV , dann ist eine Abrechnung nach meiner Methode nicht zulässig. Es kann allerdings auch sein, daß ich die verordnung nicht richtig verstehe.

Welchen Tip würdet Ihr mir hier geben?

Ich bin über alle Tips dankbar.

Gruß

Thomas

Wenn ich nun aber versuche, die Verordnung über
Heizkostenabrechnung - HeizkostenV
, dann ist eine
Abrechnung nach meiner Methode nicht zulässig. Es kann
allerdings auch sein, daß ich die verordnung nicht richtig
verstehe.

Welchen Tip würdet Ihr mir hier geben?

…ich habe die Verordnung jetzt nicht im Kopf - aber eigentlich ist die Abrechung ganz einfach - die Verordnung schreibt max. und min Saetze fuer die Abrechnung vor.

z.B. 40% nach Waermemengenzaehler
daraus folgt dann 60% nach m2

Sind beides Mittelhaeuser wuerde ich den erlaubten Maxwert der Waermemengenzaehler nehmen ist eines ein Endhaus waere dies Aufteilung ungerecht… also hier Minwert der Waermemengenzaehler.

Gruss Keuper

Hallo,

…ich habe die Verordnung jetzt nicht im Kopf - aber
eigentlich ist die Abrechung ganz einfach - die Verordnung
schreibt max. und min Saetze fuer die Abrechnung vor.

z.B. 40% nach Waermemengenzaehler
daraus folgt dann 60% nach m2

Sind beides Mittelhaeuser wuerde ich den erlaubten Maxwert der
Waermemengenzaehler nehmen ist eines ein Endhaus waere dies
Aufteilung ungerecht… also hier Minwert der
Waermemengenzaehler.

Das sind beides Endhäuser-> Doppelhaushälfte. Die m² sind leider nur von einer der beiden Haushälften bekannt, ich vermute aber mal, daß die identisch sein müßte.

Das würde in Deinem Beispiel heißen, daß ich die 60%, die auf die m² aufgeteilt sind, einfach durch 2 teilen müßte.
Wie aber schaut das dann mit dem Warmawasser aus?

Warum darf ich hier nicht genauer nach dem tatsächlich gemessenen Verbrauch abrechnen?

Gruß

Thomas

Hallo Thomas,

Das sind beides Endhäuser-> Doppelhaushälfte. Die m² sind
leider nur von einer der beiden Haushälften bekannt

…die „muss“ dir dein Kollege schon bekannt geben

, ich vermute aber mal, daß die identisch sein müßte.

…mit Vermutungen kann man nicht rechnen zumal es ja Vorschriften gibt

Warum darf ich hier nicht genauer nach dem tatsächlich
gemessenen Verbrauch abrechnen?

Weil es Vorschriften gibt :wink:

…doch …ich wuerde in deinem Fall den maximal erlaubter Prozentwert
fuer die WMZ nehmen und den min. nach m2

Beispiel:

1200 EUR Gesamtenergie
./. 200 EUR fuer Warmwasser (aufteilen nach WMZ)

= 1000 EUR fuer Heizenergie

60 % nach WMZ = 600 EUR
40 % nach m2 = 400 EUR

WMZ Haus 1 4000 Einheiten
WMZ Haus 2 2000 Einheiten
= 6000 Einheiten

Haus 1 600EUR / 6000 Einheiten * 4000 Einheiten = 400EUR
Haus 2 600EUR / 6000 Einheiten * 2000 Einheiten = 200EUR

…gleiche Rechnung fuer 400 EUR anstatt mit Einheiten mit m2 Werte addieren - fertig

…wie gesagt - lesen musst du schon noch die Prozentsaetze sind aus den Fingern gesaugt - bin zur Zeit in UK und hab keinen Zugriff auf meine Unterlagen … aber so geht m.E. die Rechnung.

Gruss Keuper

Hallo!

@Keuper
Mich würde interessieren, ob diese Verordnung wirklich komplett verpflichtend ist? Ich meine in einem Fall, wo es sich lediglich um zwei Haushälften handelt, die vielleicht von den Eigentümern bewohnt werden - können die sich nicht auf jedes X-beliebige andere Modell einigen? Wer außer den Beteiligten würde denn da was von mitbekommen oder könnte damit ein Problem haben?
Bei sowas überschaubarem wäre es doch sicher ohne Weiteres möglich, Wartungskosten etc. durch 2 zu teilen und den Rest wirklich nur nach Verbrauch.

Gruß
Andrea

Hallo!

@Keuper
Mich würde interessieren, ob diese Verordnung wirklich
komplett verpflichtend ist? Ich meine in einem Fall, wo es
sich lediglich um zwei Haushälften handelt, die vielleicht von
den Eigentümern bewohnt werden - können die sich nicht auf
jedes X-beliebige andere Modell einigen? Wer außer den
Beteiligten würde denn da was von mitbekommen oder könnte
damit ein Problem haben?

Dem kann ich nur zustimmen aber… Ich bin kein RA, normalerweise geht Vertrag vor Gesetz/Vorschrift - die Krux sehe ich aber - was passiert wenn sich einer ploetzlich ungerecht behandelt fuehlt und genau die Vorschrift liest, und nun moegen sie sich gar nicht mehr… sondern treffen sich vor Gericht? Bei Heizkosten reden wir ja heutzutage nicht mehr unbedingt ueber Peanuts. Hast du dich dicht an die Regelung gehalten kann dir eigentlich nicht viel passieren.

…Wartungskosten etc. sind etwas anderes die teilst du durch 2

Gruss Keuper