ich habe eine etwas komplizierte Frage. Vielleicht hat Jemand eine Antwort drauf.
Wenn ich mit meinen Kindern in den Staaten lebe,neu verheiratet (und sie behalten erst mal die deutsche Staatsbürgerschft-logisch)…bekomme ich weiterhin das Kindergeld (ich habe widersprüchliche Berichte gehört, manche erhalten es weiterhin, manche nicht…)? Oder hat mein Ex-Mann in Deutschland einen Anspruch auf das Kindergeld der KEIN Sorgerecht hat, aber Umgangsrecht? Ich werde das alleinige Sorgerecht erhalten.
Hallo Nina,
sofern Du nicht nur vorübergehend mit Deinen Kindern Deutschland verläßt, sondern in den Staaten leben wirst, also Dich bzw. Ihr Euch hier auch abmeldet, hast Du KEINEN Anspruch mehr auf Kindergeld!!!
Selbst wenn der Kindesvater nicht nur das Umgangsrecht, sondern auch das Sorgerecht hätte, würde er ggf.! nur einen Anspruch haben, wenn die Kinder hier leben bzw. bei ihm leben. Er hat somit gar keinen Anspruch.
Voraussetzung, um für Kinder, die im Ausland leben, Kindergeld zu erhalten, wäre:
Nach einem " Abkommen " zwischen zwei Staaten - trifft in Deinem Fall definitiv nicht zu! -.
Sofern man Deutscher ist, und die Kinder sich nur zu Ausbildungszwecken im Ausland aufhalten, nach der Ausbildung zurückkehren, und in der Wohnung/im Haus der sog. Wohnbereich erhalten bleibt, und das Kind im Rahmen seiner Möglichkeiten, während der Ausbildung, z.B. die Ferien etc., im Haushalt der Eltern verbringt.
Grundsätzlich hat auch ein " entsandter Arbeitnehmer " Anspruch, jedoch müssen auch hier ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Fakt: Verlässt Du mit Deinen Kindern Deutschland, hast Du ab AUSREISE bzw. ab FOLGEMONAT keinen Anspruch mehr auf Kindergeld!! Solltest Du nicht am 30. oder 31. abreisen, sondern im Laufe des Tages an einem 1. oder sogar erst am 2., 3. eines Monats usw., hast Du noch Anspruch auf den vollen Monat! Die Anspruchsvoraussetzung muss für EINEN Tag vorliegen, dann steht das Kindergeld noch für einen ganzen Monat zu!
Ich hoffe, ich habe mich unkompliziert ausgedrückt.