Knöllchen

Hallo, alle miteinander!

Meine Frau hat falsch geparkt u ein Knöllchen bekommen, soweit, so gut.
Das Knöllchen selber seh ich ein: Meine Frau hat nen Fehler gemacht, ich steh dafür grade. Kenn ich nicht anders :o)
Aber:
Knöllchen: 15 € (Parken im Parkverbot; ist passiert, sehen wir ein)
Gebühr: 20 € (für was? fürs Papier? wir zahlen schon genug Steuern)
Auslagen:; 5,60 € (war ein „gelber Brief“ mit Postzustellungsurkunde [PZU], ist das wirklich unbedingt nötig?)

Auf Anfrage meinerseits wurde mir mitgeteilt, dass diese Preise in einer bundesweiten Gebührenordnung zusammengefasst u festgelegt sind. Ziemlich heftig, oder? Zumal das Knöllchen nicht in nem 55-ct-Brief kam, sondern die Stadt sichert sich zusätzlich mit einer PZU ab…
Stimmt das überhaupt mit der Gebührenordnung oder stopft sich meine neue Heimatstadt nur die Taschen voll?

fragt

Mutschy

Lösungsansatz
Hallo,

ich hatte genau dasselbe auch mal. Da kam das „Parkköllchen“ mit PZU. Meines Wissens werden bei geringen Geschwindigkeits- oder Parkvergehen Anhörungen mit der Post (einfacher Brief) verschickt. Man bekommt die Gelegenheit, das Geld innerhalb von sieben Tagen zu überweisen und die Sache ist erledigt. Man zahlt nur die festgelegte Busse, mehr nicht. Meiner Meinung nach kommt das bei allen Verstössen, die noch nicht mit Punkten belegt sind.

Wenn man darauf nicht reagiert ODER man einen „teuren“ Verstoss macht, kommt ein Bussgeldbescheid mit gelbem Umschlag (PZU) und das ganze wird noch teurer.

In diesem Fall vermute ich, dass (wie bei mir damals) die erste Anhörung verschollen war. Ich rief bei der Bussgeldstelle an und siehe da, ich habe die Auskunft bekommen, dass ich nur die eigentliche Busse zahlen muss und nicht die Gebühren. Es war bei mir allerdings der Sonderfall, dass auf dem Bussgeldbescheid, der angekommen ist, sowohl die Hausnummer als auch die Postleitzahl falsch geschrieben war. Vielleicht ist auf diesem Weg die Anhörung verloren gegangen. Der private Zustelldienst, der in ganz Berlin die PZU’s verteilt, hat sich da evtl. mehr Mühe gegeben.

Fazit : Ich würde mal da anrufen und sagen, dass der Parkverstoss zugegeben wird und man das auch sofort bezahlt hätte, eine entsprechende gebührenfreie Anhörung ist aber nicht angekommen. Vielleicht hilfts. Viel Glück.

Gruss Hans-Jürgen
***

Es lebe das Saarland* Gruß owT
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Hi,

Meine Frau hat falsch geparkt u ein Knöllchen bekommen,
soweit, so gut.

Nö, läßt sich das nicht vermeiden? Es mag an meinem Wohnort liegen, aber ich habe dazu nich nie Anlaß gegeben. :wink:

Das Knöllchen selber seh ich ein: Meine Frau hat nen Fehler
gemacht, ich steh dafür grade. Kenn ich nicht anders :o)
Aber:
Knöllchen: 15 € (Parken im Parkverbot; ist passiert, sehen wir
ein)
Gebühr: 20 € (für was? fürs Papier? wir zahlen schon genug
Steuern)

Dafür? Nö. Warum soll ich Steuern dafür zahlen, daß Deine Frau Parkgebühren sparen will? Ist schon OK, daß sie auch den Verwaltungsaufwand selbst zahlt.

Auslagen:; 5,60 € (war ein „gelber Brief“ mit
Postzustellungsurkunde [PZU], ist das wirklich unbedingt
nötig?)

Ja, sonst sagt noch jemand, er hätte den Brief nicht bekommen. Wär’s nicht so, würde das wohl fast Jeder machen. Jedes Schlupfloch wird genutzt. Das ist der Preis dafür.

Auf Anfrage meinerseits wurde mir mitgeteilt, dass diese
Preise in einer bundesweiten Gebührenordnung zusammengefasst u
festgelegt sind. Ziemlich heftig, oder? Zumal das Knöllchen
nicht in nem 55-ct-Brief kam, sondern die Stadt sichert sich
zusätzlich mit einer PZU ab…
Stimmt das überhaupt mit der Gebührenordnung oder stopft sich
meine neue Heimatstadt nur die Taschen voll?

Ohne es genau zu wissen, ich glaube das nicht. Klingt doch alles recht logisch. Das ist und bleibt ein Rechenexempel. Was ist billiger, Parkhaus oder Knöllchen? Nur wenn Parkhaus billiger ist, wird das Ziel erreicht … hab’ ich ein Glück hier im Saarland, da brauche ich beides nicht. :wink:

Gruß, Rainer

Hallo, alle miteinander!

Hallo!

Meine Frau hat falsch geparkt u ein Knöllchen bekommen,
soweit, so gut.
Das Knöllchen selber seh ich ein: Meine Frau hat nen Fehler
gemacht, ich steh dafür grade. Kenn ich nicht anders :o)
Aber:
Knöllchen: 15 € (Parken im Parkverbot; ist passiert, sehen wir
ein)

Üblicherweise klebt das Knöllchen direkt mit Überweisungsträger an der Scheibe. Wird das gleich bezahlt, bleibts bei den 15 €. Leider kommts ab und zu vor, dass ein böser Mensch das wegnimmt oder der Fahrer ignoriert es…

Gebühr: 20 € (für was? fürs Papier? wir zahlen schon genug
Steuern)

Steuern fürs falschparken? Ich glaub nicht…
Die Gebühr ist wohl dafür da, dass du nochmal extra angeschrieben werden musstest.

Auslagen:; 5,60 € (war ein „gelber Brief“ mit
Postzustellungsurkunde [PZU], ist das wirklich unbedingt
nötig?)

Ja, sonst könnte ja jeder behaupten: „Isch hab nix gekriecht!“

Auf Anfrage meinerseits wurde mir mitgeteilt, dass diese
Preise in einer bundesweiten Gebührenordnung zusammengefasst u
festgelegt sind. Ziemlich heftig, oder?

Naja, es ist bekannt, wieviel es kostet. Deshalb zahlen die meisten auch direkt und warten nicht auf den Brief.

Zumal das Knöllchen
nicht in nem 55-ct-Brief kam, sondern die Stadt sichert sich
zusätzlich mit einer PZU ab…

Wie bereits gesagt, verständlicherweise.

Stimmt das überhaupt mit der Gebührenordnung oder stopft sich
meine neue Heimatstadt nur die Taschen voll?

Nein, die Gebührenordnung stimmt.

mfg
Jolly

Hi Mutschy,

hm, das wundert mich doch sehr!

Bei uns in München - aber auch woanders habe ich schon falschgeparkt :wink: - ist der erste Brief kostenlos.

Sprich: Das Knöllchen hinterm Scheibenwischer ignoriere ich erstmal. Ist so eine Angewohnheit. 3-6 Wochen später kommt dann der Brief für 0,55ct. Die stehen aber nicht mit auf der Rechnung, sondern nur der reine Knöllchenpreis von 10, 15, 20 oder sonstwas Euro. Keine Gebühr, keine Zustellurkunde, nix.

Erst, wenn ich daraufhin nicht bezahle oder sonstwie reagiere, kommt das volle Programm mit den Gebühren.

Aber…vielleicht ist das ja wirklich regional unterschiedlich. Zumal dann, wenn nicht mehr die Staats- sondern die Stadtgewalt ins Spiel kommt. Wobei die Münchner Stadtverwaltung da genauso handelt wie oben beschrieben.

Also, Gegenfrage: Die wievielte Zahlungsaufforderung ist es denn, von der Du hier schreibst? :wink:

Viele Grüße
Bonsai

Ergänzung
Hallo, alle miteinander!

Ergänzung: Das Parkverbot bezieht sich auf mittwochs, 8-10 Uhr wegen Strassenreinigung. Und da hat meine Frau eben nich dran gedacht, da wir gerade mal 1 Woche vorher dort eingezogen sind.
Daher verbitte ich mir die Unterstellung „Gebühren sparen“ oder ähnliches.

Gruss

Mutschy

Hallo,

du schreibst, ihr seid da erst eine Woche vor dem Knöllchen hingezogen. Könnt es sein, dass ihr euer Auto erst ein bisschen später umgemeldet habt und der (oder die) erste Knöllchenbrief noch an eure alte Adresse geschickt wurde ?
Und dass die 20 Euro eine Gebühr für deren Nachforschen ist, wo ihr hingezogen seid ?
Ist nur so eine Vermutung.
Teufelchen

Ich muss auch immer den selben Sch mitbezahlen owT