knöllchen

hallo,
habe einen bußgeldbescheid bekommen -
5 € falschparken - 20 € gebühr - 3,5 € auslagen verwaltung -
das finde ich nicht ok
5 € fürs falschparken gut -
aber dann noch mehr als 3 x soviel an gebühren -
das kann doch nicht richtig sein oder -
wo gibt infos oder hilfe -
gruss knut d9e

Hallo Knut,

Deinen Angaben zufolge dürftest Du einen Verwarngeld- und keinen Bußgeldbescheid bekommen haben. Das ganze hört sich zudem danach an, als sei der Ursprungsbescheid nicht bei Dir angekommen. Hier verfahren die Behörden unterschiedlich: manche hängen eine Zahlungsaufforderung an die Windschutzscheibe und leiten ein Verfahren ein, wenn das Verwarngeld nicht innerhalb der Frist eingeht. Andere schicken die Zahlungsaufforderung per Post an den Halter.

Die Verwaltungsgebühr ist i.d.R. ein Pauschalsatz, der insbesondere zu kleineren Verwarngeldern in krassem Widerspruch steht. Hier gilt aber zu bedenken, dass der Verwaltungsaufwand für die Behörde bei 5 Euro genauso groß ist wie bei 50 oder 5000 Euro. Meine Empfehlung: Faust in der Tasche machen und zahlen.

Viele Grüße

Colonia-Matthes

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Hmmm…

schwierig.
Finde diese Umstände selbst sehr ärgerlich, aber was soll man daran ändern?
Die Ausrede wird sein, ob nun ein Knöllchen für 5 oder 500 Euro, der „Aufwand“ für die Behörden wird der gleiche sein.

Lg, Nicole