Hallo,
ich habe folgende Frage:
wenn jemand wegen falschparkens aufgeschrieben wird, ist es dann Pflich ein Knöllchen hinter den scheibenwischer zu klemmen?
Früher war ja direkt der Überweisungsträger dabei, aber heute bekommt man lediglich ne Info das man falsch geparkt hat und der Rest per Brief zum Halter geht. Also hats daher nicht mehr den Sinn des Bezahlens. Meines Erachtens ist es ja notwendig da man sonst nach drei bis vier Wochen, bei Erhalt des Bescheides, ja nicht an den Vorfall zurückerinnern kann bzw etwailige Einwände nicht aufbringen kann weil man erst bei Erhalt des Bescheides von dem Verstoss in Kenntnis gesetzt wird; daher würde es mich brennend interessieren ob es eine gesetzliche Regelung dafür gibt.
Danke für evtl. Antworten
Wenn du so oft falsch parkst, dass du dich nicht mehr an Einzelfälle erinnern kannst ist das natürlich ein Problem, da es keine solche Pflicht gibt, warum auch.
Gruß Andreas
Wenn du so oft falsch parkst, dass du dich nicht mehr an
Einzelfälle erinnern kannst ist das natürlich ein Problem, da
es keine solche Pflicht gibt, warum auch.
In Berlin gibt es eine interne Verpflichtung aus der der Verkehrsteilnehmer jedoch keine Rechte ableiten kann. Sie dient hautsächlich dazu, mehrfachanzeigen zu verhindern.
ElC.
Nun ja, wenn Du z.B. heute einen Bescheid bekommst, in dem Dir vorgeworfen wird am Tag X (vier Wochen her) von Uhrzeit x bis x die zulässige Parkdauer um 20 min überschritten zu haben, und Du Dich aus dem Stehgreif dran erinnern kannst, dann bist ja sowas von Klasse, das ich Dir raten würde bei „Wetten Dass“ damit aufzutreten.
Oder sagen wir es anders rum, wenn ich ein Knöllchen am Auto habe weiss ich was ich begangen habe.
Wenn nicht, gilt für mich der Umkehrschluss - nichts begangen oder nicht erwischt worden.
Daher liegt es ja auch nicht fern dass man dann auf dem Wege des Knöllchens „aufmerksam“ gemacht wird.
Zu dem verstehe ich dann wiederum nicht warum man dann heutzutage, wo kein Überweisungsträger beigelegt wird, die Dinger „nur so“ angebracht werden.
Alle Kommunen (bis auf Dresden) sind doch enorm überschuldet und diese „Postkarten“ in Farbe drucken zu lassen kostet wohl auch nicht wenig - das könnte man doch sparen…
Gruß Chriss
Wenn du so oft falsch parkst, dass du dich nicht mehr an
Einzelfälle erinnern kannst ist das natürlich ein Problem, da
es keine solche Pflicht gibt, warum auch.
Gruß Andreas