Knöllchen auf Frauenparkplatz - was tun?

Hallo liebe Experten!
Ich habe vor einem Supermarkt auf einem Frauenparkplatz gestanden, um einzukaufen. Als ich wieder zum Auto kam, war an der Scheibe ein Knöllchen über 20 Euro, weil ich widerrechtlich auf einem Parkplatz nur für Frauen parkte. Es war ausgestellt vom Centermanagement. Darf das Centermanagement solche Strafen verhängen? Es gibt doch in der STVO keinen Frauenparkplatz, also habe ich doch nichts begangen. Bitte helfen Sie mir. Was kann ich gegen dieses Knöllchen tun?

Wichtiger hierbei ist, dass der „Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI)“ einen Frauenparkplatz nicht kennt.
Bei deinem Knöllchen kann k e i n Verstoß gegen die StVO vermerkt sein.
Es kann hier ausschließlich ein zivilrechtliches Verfahren folgen, da der Supermarkt auf seinen Flächen diese „Regel“ aufgestellt hat. Stand denn bei dem Parkplatz, dass ein Verstoß (also Parken nicht durch Frau) verfolgt wird? Oder hängen irgendwo die Marktregeln aus, die solche Regel beinhalten? Das Centermanagment muss sichtbar und nachvollziehbar auf mögliche Konsequenzen hingewiesen haben.
Wenn nicht, würde ich persönlich(!) nichts tun.

Hallo liebe Experten!

Ich habe vor einem Supermarkt auf einem Frauenparkplatz
gestanden, um einzukaufen. Als ich wieder zum Auto kam, war an der Scheibe ein Knöllchen über 20 Euro, weil ich widerrechtlich auf einem Parkplatz nur für Frauen parkte. Es war ausgestellt vom Centermanagement. Darf das Centermanagement solche Strafen verhängen? Es gibt doch in der STVO keinen Frauenparkplatz, also habe ich doch nichts begangen. Bitte helfen Sie mir. Was kann ich gegen dieses Knöllchen tun?

Das Centermanagement ist nicht berechtigt Knöllchen zu verteilen. Es ist aber berechtigt, bei der Polizei Anzeige zu erstatten.
Sie haben Recht. In der StVO gibt es keine Frauenparkplätze. Also ignorieren sie das Knöllchen.

Hallo Grotesk79,

zunächst der obligatorische Hinweis, dass meine u.g. Antwort meine persönliche Meinung und keine rechtsverbindliche Auskunft ist.

Grundsätzlich kann jeder Eigentümer selbst bestimmen, was er mit seinem Eigentum macht. Wenn er sich entschließt, seine Grundstück als Parkplatz für Kunden zu nutzen, kann er auch die Regeln festlegen, also hier nur Frauen, dort nur rote Autos, Parkzeit höchstens 5 Minuten o.ä… Er kann auch bestimmen, was bei Regelverstößen passieren soll. Aber wie immmer sind Recht haben und Recht bekommen zwei Paar Schuhe. Die Durchsetzung einer Forderung i.H.v. 20 EUR ist mit erheblichen Kosten- und anderen Prozessrisiken verbunden. Wenn der Grundstückseigentümer bzw. der Parkplatzbetreiber einigermaßen juristisch gut beraten ist, wird er auf die Durchsetzung der Forderung verzichten. Was Dich natürlich nicht davon abhalten sollte, mal darüber nachzudenken, warum die festgelegten „Spielregeln“ für Dich nicht gelten.

Viele Grüße

colonia-matthes

Hallo Grotesk79,

Die Parkplätze von Supermärkten oder Einkaufscentern sind „teilöffentlich“. Das heißt, der Eigentümer darf zusätzlich zu den StVO Regeln auch noch Eigene erstellen…Auch Parkhäuser sind da ein sehr schönes Beispiel. ABER! Er muß diese Regeln für jeden gutleserlich aushängen. Dort muß dann auch eine evtl. „Gebührenverordnung“ vermerkt sein. Ich würde mit diesem Sachverhalt einfach mal einen RA befragen, wenn dem nicht so sein sollte. PS: Die Marktleitung brauch für solche „Verwarnungsgeld-Maßnahmen“ eine Genehmigung der Stadtverwaltung…dort mal nachfagen…vielleicht läuft’s sowieso nicht legal… :wink:

MfG

Mike

Wieso willst Du Hilfe gegen die Folgen eines Verstoßes, den Du bewusst begangen hast? Mit dem Betreten bzw. Befahren des privaten Geländes eines Supermarkts oder einer sonstigen Firma akzeptierst Du die Bedingungen des Eigentümers. Und der eigentümer hat das „Hausrecht“, kann also bestimmen wer was tun darf oder nicht. Willst Du Dich nicht an die Regeln halten, dann betrete dieses Gelände nicht. Warum nimmst Du nicht einfach einen normalen Parkplatz. Stell Dir doch mal vor ein für Dich reservierter Parkplatz (z.B. bei Dir zu Hause) ist durch einen Ignoranten belegt. Da würdest Du Dich doch auch ärgern. Oder wolltest Du tatenlos zusehen wie Dieser Ignorant jeden Tag wieder Deinen Parkplatz benutzt?

Der Betreiber des Einkaufszentrums ist im Recht und Dir bleibt nichts anderes als zu bezahlen.

Schöne Grüße aus Wiesbaden

Andreas

Hallo,

das ist ein Problem, dass ich wohl nur erklären kann, aber lösen kann ich es nicht mit Bestimmtheit.

Im öfentlichen Verkehrsraum haben Polizei und Politessen (Verwaltung) das Sagen und verteilen Knöllchen.
Aber Parkplätze bei Supermärkten, Büros, Industriegeländen sind oftmals „Privatflächen“. Da hat die Verwaltung keinen Einfluss…
Und wenn der Eigentümer seine Flächen besonderen Leuten vorhält, um z.B. die Kauflaust seiner Kunden zu steigern, ist das seine Sache.
In diesem Fall hast du sein Eigentum „verletzt“ und er hat Anspruch auf Schadensersatz…

Und hier sind meine Grenzen!
Ich bin Fachmann für Verwaltungsrecht, das von dir beschriebene Problem ist jedoch im Zivilrecht begründet.
Da möchte ich dir keine falsche Auskunft geben.

Nur soweit: Das Zivilrecht kann sehr teuer werden. Viel teurer als das Verwaltungsrecht.

Daher mein Tip: Abwarten, ob die Summe tatsächlich eingeklagt wird, und dann zahlen…
Besser noch: entschuldige dich, sage dem Eigner, dass es ein Versehen war und dass du weiterhin „Kunde“ sein wirst.

Das klappt zumeist…

Gruß

Hans Niemann

PS: Falls du weiterkämpfen willst wende dich bitt an einen Experten in Sachen Zivilrecht (BGB-Fachmann)

Hallo Grotesk79, wie Sie schon zu Recht bemerken, gibt es in der StVO keinen Frauenparkplatz und dem entsprechend auch keine solche Ordnungswiedrigkeit.
Inwieweit ein privater Parkplatzbetreiber berechtigt ist solche „Strafen“ zu verhängen weiß ich nicht. Ich bezweifele aber die rechtliche Durchsetzbarkeit.
mfg