Hallo,
ich schreibe das hier nicht in „Verkehrsrecht“, weil ich denke, dass es sich um Privatrecht handelt. Folgender hypothetischer Fall:
A will 1 Woche mit dem Zug verreisen und sein Auto am nächsten ICE-Bahnhof stehen lassen. Dort ist ein Parkplatz, der von einer GmbH betrieben wird. A hat dort vor einem Jahr oder länger schon mal für 1 Woche geparkt und auch ordnungsgemäß im Voraus am Parkscheinautomat dafür bezahlt. Nun kommt A am Bahnhof bzw. auf dem Parkplatz an und stellt fest, dass man am Parkscheinautomat nur noch für max. 4 Tage bezahlen kann. Da der Zug bald fährt und keine anderen Parkmöglichkeiten in der Nähe sind, bleibt A nichts anderes übrig, als sein Auto trotzdem dort stehen zu lassen. Er löst einen Parkschein für 4 Tage und legt ihn ins Auto.
Als er nach 1 Woche wiederkommt, hat er 3 „Knöllchen“ vom Parkplatzbetreiber am Auto: Das erste über 3,50 EUR (den Tagessatz des Parkplatzes) plus 23,- EUR Vertragsstrafe, die anderen beiden über je 3,50 EUR (jeden Tag eins). A ist natürlich bereit, die Parkgebühren nachzuzahlen; er wollte sie ja von Anfang an zahlen, nur war das eben nicht möglich. Aber die Zahlung der Vertragsstrafe findet er ungerecht, da er ja zahlen wollte und außerdem nicht wusste, dass man inzwischen dort keine ganze Woche mehr parken kann.
Nun die Frage: was würde passieren, wenn A nur die 3 x 3,50 bezahlt, aber die Vertragsstrafe nicht? Vermutlich würde die Firma dann einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken, oder? Wie stehen die Chancen, bei einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid Erfolg zu haben?
Oder würdet ihr vorher mal per Mail oder telefonisch Kontakt mit der GmbH aufnehmen? Vorausgesetzt, der Fall wäre real, was er natürlich nicht ist 
Danke!
Gruß
Nelly