angenommen man überschreitet in den Niederlanden die Parkzeit und erhält dann in Deutschland ein Knöllchen. Muss man das bezahlen bzw. wird das irgendwie vollstreckt ? Wenn man z.B. einen Brief eines holländischen Inkasso-Unternehmens bekommt? Wenn die Forderung bei 52,-- Euro liegt? Und v.a. wenn man mit diesem Auto nicht mehr nach Holland fahren kann, da es verschrottet wurde ?
man sollte sich einfach nach IBAN und SWIFT und die Überweisung ist ganz einfach und kostengünstig!
Die Niederlande sind keine Bananenrepublik und sind ziemlich sauer, wenn man nicht bezahlt. Außerdem liegen sie direkt nebenan…
Wenn man also irgendwann im Leben nochmal ins Land möchte, sollte man bezahlen. Mich würde es übrigens nicht wundern, wenn die Forderung notfalls sogar per Gerichtsvollzieher eingetrieben würde. Exakt weiß ich das nicht, aber so sind die durchaus „drauf“. Das wird dann bestimmt nicht billiger.
Nebenbei bemerkt wissen auch die Niederländer, dass Verkehrsverstöße nicht von Automobilen, sondern ihren Lenkern, „verbrochen“ werden. Glaubst Du wirklich, die sind so dumm, nicht zu wissen, wer der Verantwortliche ist? Und meinst Du, dass der Datenabgleich in der Zukunft eher zu- oder abnehmen wird?
Tatsächlich ist es so, dass es immer noch Ordnungskräfte in den Niederlanden gibt, die ziemlich allergisch auf deutsche Nummernschilder reagieren. Aus diesem Grund achte ich dort peinlichst genau auf die Befolgung sämtlicher Verkehrsregeln. Abgesehen davon ist das Land von Blitzern übersäht. Außerdem finde ich, dass man sich als Gast ordentlich benehmen und zu seinen Fehlern stehen sollte. Ehrensache!
man sollte sich einfach nach IBAN und SWIFT und die
Überweisung ist ganz einfach und kostengünstig!
Das braucht man noch nicht mal. Ich habe jedenfalls auch mal ein Knöllchen aus NL bekommen, und da stand ein deutsches Konto für die Überweisung drauf. Eine Entschuldigung weniger
1:
In den Niederlanden begangene Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren nicht.
Es ist möglich, dass Bußgeldbescheide auch noch Monate später kommen können.
Die Bußgeldbescheide werden von dem Centraal Justitieel Incasso Bureau (CJIB) in Leeuwarden eingefordert.
Es besteht die Möglichkeit, das Bußgeld an eine Kontonummer des CJIB in Deutschland zu überweisen.
2:
Wenn nach der zweiten Mahnung nicht bezahlt worden ist und sich herausgestellt hat, dass die Geltendmachung ohne Zahlungsbefehl nicht möglich ist, kann der Staatsanwalt einen Zahlungsbefehl ausstellen.
Aufgrund dieses Zahlungsbefehls kann der zu bezahlende Betrag auf Güter, Einkommen oder Vermögen geltend gemacht werden.
Das CJIB schaltet zu diesem Zweck einen Gerichtsvollzieher ein.
Alle damit verbundenen Kosten werden in dem Fall ebenfalls in Rechnung gestellt.
Ich würde es mir überlegen, ob es nicht BILLIGER ist das Bußgeld zu zahlen.
Die bekommen ihre Kohle. So oder so.
In den Niederlanden begangene Verkehrsordnungswidrigkeiten
verjähren nicht.
Vielleicht solltest Du das in Deinem eigenen Link nochmal
nachlesen.
Falls Du mich meinst, lies Dir mal den Punkt 1 meiner
Ausführung genau durch.
Das habe ich sehr deutlich dargestellt!
Ja. Deutlich missverständlich. Selbstverständlich verjähren auch Knöllchen aus Holland - wenn die Holländer sie verjähren lassen.
Gruß
loderunner (ianal)