Hallo ,
stellt Euch vor Ihr erhaltet eine Knolle aus Österreich, diese wird im Schreiben als „Anonymitätsverfügung“ bezeichnet. Dürfte in etwa einer Verwarnung entsprechen. Man wirft Dir vor z.B. in Salzburg 18 km zu schnell gefahren zu sein und man verlangt dafür 36, 00 € das Schreiben mit dem Zahlschein scheinen echt zu sein. Du stellst aber fest, dass das Kennzeichen Deinem eigenen sehr, sehr ähnlich ist , aber nicht gleich. Deine Anschrift und namen sind völlig korrekt. Wie kann das sein, dass das KBA in Flensburg unter dem falschen Kennzeichen Deinen Namne ausspukt. Sollte es so sein, dass das kennzeichen nicht sicher erkannt wurde und jetzt Deutsche mit fast gleichen Kennzeichen selbige Post bekommen nach dem Grundsatz , dass ein Blöder schon zahlen wird. Zudem bist Du oder ich noch nie mit dem Auto in Österreich gewesen. Für den Fall, dass Du nicht zahlst, wird schon vorab der Übergang ins ordentliche Strafverfahren (also wohl Bußgeld) angekündigt, auch für den Fall, dass Du den Vorfall abstreitest.
Was würdest Du tun , alles in den Mülleimer und dann das Risiko eingehen bei einer Grenzkontrolle in Österreich zur Kasse gebeten zu werden oder per E-Mail der Behörde in Österreich mitteilen , dass Du kein Auto mit diesem kennzeichen hast. Hat jemand so etwas schon einmal erlebt???
Gruß Thomas
Was würdest Du tun , alles in den Mülleimer und dann das
Risiko eingehen bei einer Grenzkontrolle in Österreich zur
Kasse gebeten zu werden oder per E-Mail der Behörde in
Österreich mitteilen , dass Du kein Auto mit diesem
kennzeichen hast. Hat jemand so etwas schon einmal erlebt???
Zwischen Ö und D gibt es ein Vollstreckungshilfeabkommen, d. h. dass, wenn du auf die Zahlungsaufforderung nicht reagierst, die deutschen Behörden auf dich zutreten werden. Um die Sache nicht unnötig zu verkomplizieren, ist von der Entsorgung im Mülleimer also dringend abzuraten. Du solltest dich möglichst mit den Behörden in Ö in Einvernehmen versetzen.
Gruss,
Schorsch
Hallo ,
stellt Euch vor Ihr erhaltet eine Knolle aus Österreich, diese
wird im Schreiben als „Anonymitätsverfügung“ bezeichnet.
Das heißt „Anonymverfügung“. Die heißt so, weil für die Erlassung derselben die tatsächliche Ausforschung des Täters nicht notwendig ist. Sie wird stattdessen derjenigen Person zugestellt, von dem die Behörde mit Grund annehmen kann, daß sie den Täter kennt oder leicht feststellen kann (= bei Verkehrsdelikten der Zulassungsinhaber). Also ganz praktisch, weil schnell, billig und unkompliziert, bei der Ahndung von Verkehrsübertretungen.
(Aber wenn bei Dir tatsächlich „Anonym_itäts_verfügung“ oben steht, dann ist es wirklich eine Fälschung
)
Wenn Du nicht binnen 4 Wochen zahlst, wird die Verfügung gegenstandslos, und die Behörde muß dann den Täter ausforschen.
Also genau das, was Du willst. Denn dann wirst Du ja - wenn Deine eigenen Angaben hier stimmen - nicht als Täter in Frage kommen.
Bzw hast Du im - später vielleicht eingeleiteten - ordentlichen Verfahren auch die Möglichkeit, Dich zu rechtfertigen (= hier wohl: darzulegen, daß Du mit Deinem Auto nie in Ö warst, daß Du ein anderes Kennzeichen hast, usw usw).
Einschlägig ist § 49a VStG (–> http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/ ), zum Nachlesen.
Also Kurzfassung: Vorerst gar nichts tun und abwarten. (Diese Schlußfolgerung sich bei aufmerksamem Durchlesen der Rechtsmittelbelehrung in der Anonymverfügung auch von selbst aufdrängen.
)
P.
Zwischen Ö und D gibt es ein Vollstreckungshilfeabkommen, d.
h. dass, wenn du auf die Zahlungsaufforderung nicht reagierst,
die deutschen Behörden auf dich zutreten werden. Um die Sache
nicht unnötig zu verkomplizieren, ist von der Entsorgung im
Mülleimer also dringend abzuraten. Du solltest dich möglichst
mit den Behörden in Ö in Einvernehmen versetzen.
Nein. Wenn es tatsächlich eine Anonymverfügung ist, dann ist vorläufiges Ignorieren das Richtige (und abgesehen vom Bezahlen auch die einzige Alternative). Denn durch die Nichtzahlung wird sie gegenstandslos.
Für den Rest siehe mein obiges Posting.
(Aber wenn bei Dir tatsächlich „Anonym_itäts_verfügung“
oben steht, dann ist es wirklich eine Fälschung
Hallo,
wer Lesen und schreiben kann ist klar im Vorteil, es steht tatsächlich „Anonymverfügung“ in dem Schreiben, des weiteren steht hier „gegen diese Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig“
Ich frage mich wie paßt das falsche Kennzeichen zur richtigen Anschrift + Namen. Ticken die noch ganz klar in Flensburg!
Aber danke und Tschüß
Guten Abend,
wenn auf dem Schreiben die E-Mail Adresse angegeben ist, sollte man die Behörde in Austria darüber informieren, dass man kein Fahrzeug mit diesem Kennzeichen hat oder hatte??
MFG
Thomas
Hallo,
wenn auf dem Schreiben die E-Mail Adresse angegeben ist,
sollte man die Behörde in Austria darüber informieren, dass
man kein Fahrzeug mit diesem Kennzeichen hat oder hatte??
Kannst Du, mußt Du aber aber nicht. (Es kann aber das Verfahren gegen Dich beschleunigen = gar nicht erst in Gang kommen lassen, wenn man dort aufgrund der einfach überprüfbaren Zuordnung des Kennzeichens schon weiß, daß Du gar nicht als Täter in Frage kommst bzw ihn gar nicht kennen kannst.)
Wenn Du nichts tust, wird der nächste Schritt seitens der Behörde wohl die Einholung einer sog Lenkerauskunft sein. Dh, Dir wird als Zulassungsinhaber aufgetragen mitzuteilen, wer Dein Auto zum betreffenden Zeitpunkt am betreffenden Ort gelenkt hat.
Darauf mußt Du dann aber unbedingt antworten, weil Du Dich sonst - wegen Nichterteilung der Auskunft - strafbar machst (und wenn es nur die Mitteilung ist, daß Du nicht weißt/wissen kannst, wer Lenker war, weil das Auto nicht Deines ist, bzw daß dieses Auto zur angebenen Zeit nicht am angegebenen Ort war)!
Zusammenfassung: Willst Du den Versuch unternehmen, den Beamten Arbeit zu ersparen (und Dir eine Reaktion auf eine mögliche Lenkerauskunft), dann kannst Du ohne weiteres schon vorweg eine E-Mail nach Ö schicken. Wenn es nichts nützt, so schadet es auch nichts. Du kannst Dich aber auch zurücklehnen und warten, was kommt.
Ciao
P.
des weiteren
steht hier „gegen diese Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel
zulässig“
Jaja, das ist schon richtig. Denn die Anonymverfügung tritt ohnehin automatisch außer Kraft, wenn nicht gezahlt wird. Also gubt es kein Rechtsmittel dagegen, weil man auch keines braucht, um sie zu bekämpfen.
Hallo Patrick,
das Verfahren entspricht weitestgehend dem Verfahren in diesem unserem Lande. Habe nach Austria gemailt, dass ich kein PKW mit dem Kennzeichen besitze und auch nicht besessen habe, allerdings habe ich nicht geschrieben, dass meines fast (aber auch nur fast) das Gleiche ist. Die können mich mal…
Sollen sich ruhig etwas bemühen, die spinnen die Österreicher
Danke und Tschüß
Thomas
die spinnen die Österreicher
Halt halt halt!
Schau Dir einmal meine ViKa an. 
Halt halt halt!
Schau Dir einmal meine ViKa an.
Hallo,
wollte natürlich frei Asterix und Obelix sagen „Die spinnen die Römer“
Und tschüß