Knöllchen - Fahrer war nicht halter

Hallo,

was ist wenn der der Halter einen Strafzettel per Post bekommt.
z.b. 5€
und 18,50€ Verwaltungsgebühr.

Der Fahrer war allerdings nicht der Halter. Und der Halter wusste von der Verkehrswidrigkeit nicht.

Was sind seine möglichkeiten?

Vielen Dank!

Hallo,

was ist wenn der der Halter einen Strafzettel per Post
bekommt.
z.b. 5€
und 18,50€ Verwaltungsgebühr.

Erstmal großer Schock.

Der Fahrer war allerdings nicht der Halter. Und der Halter
wusste von der Verkehrswidrigkeit nicht.

Wie kann so was passieren ?.

Was sind seine möglichkeiten?

Hallo,
die Möglichkeiten sind begrenzt. Vermutlich weiß der Halter, wer sein Fz führte, also bezahlt der. Oder er zahlt selber und holt sich dann das Geld zurück.
Oder er legt Einspruch ein, und es wird dadurch teurer.

Gruß premme

Sonne und Mond sehe ich gerne, aber BITTE keine Sterne.

z.b. 5€

Hi,

das war ein Verwarnungsangebot, sollte gleich gezahlt werden wenn es berechtigt ist, und die Sache ist vom Tisch.

und

Nichts und,

die 5€ wurden nicht bezahlt und brauchen auch nicht mehr bezahlt werden

18,50€ Verwaltungsgebühr.

Die Verwarnung wurde nicht bezahlt. Der verantwortliche Fahrer nicht benannt und konnte nicht innerhalb der Verjährungsfrist festgestellt werden, deshalb werden dem Halter die Verfahrenskosten in Rechnung gestellt. 15€ Verfahrensgebühren und 3,50€ Porto Einschreiben.

Der Fahrer war allerdings nicht der Halter. Und der Halter
wusste von der Verkehrswidrigkeit nicht.

Nennt sich Halterhaftung im ruhenden Verkehr.
Das ist das Problem des Halters. Normal hätte er Post bekommen müssen. Und wenn nicht, es gibt kein Nachweis ob der Brief angekommen ist oder nicht.

Was sind seine möglichkeiten?

Rechtlich ist Ende der Fahnenstange, es muss bezahlt werden.

Das Geld sollte er vom Fahrer, sollte er bekannt sein wieder holen.

Vielen Dank!

Büdde

Q-Gruß

ich frag mal nicht als MOD sondern als interessierter Leser:

Ist dir irgendwie langweilig dass du in Rechtsbrettern derzeit so viel zweifelhafte Antworten von dir gibst?

Interessiert

HighQ

1 „Gefällt mir“

Hallo,
Frage: was ist an den Antworten falsch ?. Vielleicht stört es, das ich meine Antworten „teilweise“ etwas lockerer verfasse.
Ich bin der Meinung, das sie dadurch etwas verständlicher sind, als nur Gesetze und § zu nennen.
PS: die erhaltenen Mail bestätigen es mir.

Wenn es dich als MOD stört, schmeiß doch meine Antworten einfach raus, oder gib mit Kts., das ich aufhören soll.

Mir ist nicht langweilig, habe als Rentner viel zu tun, und trotzdem schreibe hier, weil es mir Spaß macht, anderen vielleicht auch mal zu helfen.
Bitte diesen Beitrag nicht gleich löschen.

Gruß premme

Sonne und Mond sehe ich gerne, aber BITTE keine Sterne.

Nö… so einfach ist es nicht… als MOD kann ich nicht sehen dass dein Posting nicht regelkonform wäre.

Das Problem ist nur, dass du einmal mehr zahlreiche schlechte Tipps gibst. Hier z.B. führst als eine Möglichkeit den Einspruch an, der letztendlich nur höhere Kosten verusacht, weil die Halterhaftung im ruhenden Verkehr greift.

Dass dies höhere Kosten verursachen wird erwähnst du mit keinem Wort.

Gruss HighQ

Hallo,
hier nochmal die Antwort:

Hallo,
BITTE meine Antworten richtig lesen. Ich schrieb: Oder er legt Einspruch ein, und es wird dadurch teurer.

Also, somit nicht meinen Stil oder die Schreibart kritisieren.
Das bei diesen Bagatell Verstößen Halterhaftung besteht sollte ja
allen mündigen Bürgern klar sein. Hier geht es um 5.-?.
Und zur Frage wer die nun bezahlt. Also paßt doch meine Antwort mit
allen aufgezeigten Möglichkeiten.
Natürlich hätte ich auch gleich kurz und schmerzlos schreiben können " Halterhaftung". Aber ich bin der Meinung/Auffassung, der Fragesteller hat es auch so verstanden.

Gruß premme :smile:

Sonne und Mond sehe ich gerne, aber BITTE keine Sterne.

1 „Gefällt mir“

Das bei diesen Bagatell Verstößen Halterhaftung besteht sollte
ja
allen mündigen Bürgern klar sein.

Hi,

was ist ein Bagatellverstoß?

Halterhaftung gibt es nur im ruhenden Verkehr, und da gehen die Bußgelder bis 35€ plus, wenn es dumm läuft, Abschleppkosten.

Da sind wir schnell bei 200-300€, für mich keine Bagatelle.

Dagegen sind Verstöße im fließenden Verkehr, wie z.B. schlecht lesbares kennzeichen 5€, niemals dem Halter anzulasten.

Hier geht es um 5.-?.

Nö, um 18,50€

Natürlich hätte ich auch gleich kurz und schmerzlos schreiben
können " Halterhaftung".

Dazu sollte man dann auch wissen was ist Halterhaftung, warum gibt es Halterhaftung, für welche Verstöße kommt die Halterhaftung in Frage.

Das Bagatellverstöße und Halterhaftung nicht zusammen passen, sollte jetzt auch dir klar sein.

Und wenn einer mit der Halterhaftung nicht einverstanden ist, dann heißt es einen „Antrag auf gerichtliche Entscheidung“ stellen.

Q-Gruß

Das bei diesen Bagatell Verstößen Halterhaftung besteht sollte
allen mündigen Bürgern klar sein.

was ist ein Bagatellverstoß?

Halterhaftung gibt es nur im ruhenden Verkehr, und da gehen
die Bußgelder bis 35€ plus, wenn es dumm läuft,
Abschleppkosten.

Da sind wir schnell bei 200-300€, für mich keine Bagatelle.

Dagegen sind Verstöße im fließenden Verkehr, wie z.B. schlecht
lesbares kennzeichen 5€, niemals dem Halter anzulasten.

Der Mängelbericht und die Anzeige geht aber an den Halter!

Hier geht es um 5.-?.

Nö, um 18,50€

Das Verwarnungsgeld beträgt aber nur 5.-€

Und wenn einer mit der Halterhaftung nicht einverstanden ist,
dann heißt es einen „Antrag auf gerichtliche Entscheidung“
stellen.

Q-Gruß

Hallo,
DANKE für die Erklärung, aber ich meinte eben mit Bagatelle die 5.-€.
Habe mich somit extrem schlecht ausgedrückt. Entschuldigung.

Gruß premme

Sonne und Mond sehe ich gerne, aber BITTE keine Sterne. (Bald vorbei)

Der Mängelbericht und die Anzeige geht aber an den Halter!

Hi,

auch das ist so nicht richtig.

Mal kurz aus eine Tatbestandsnummer zitiert.

Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge - § 31 StVZO

331012 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an,

Was hat anordnen mit fließendem Verkehr zu tun?

Bei einfachen Mängeln bekommt der Fahrer die Mängelkarte, und eine defekte Glühbirne ist kein Verstoß der dem Halter angelastet wird, außer er ordnet an.

Verantwortlich ist jeder nur für das was er macht, bzw. für das was er hätte machen müssen, und die Pflichten verletzt.

Pflichten des Halters sind z.B. Kontrolle des technischen Zustand der Fahrzeuge, aber es reicht wenn in entsprechenden Abständen es kontrolliert wird. Kann auch an den Fahrer delegiert werden, dann ist der verantwortlich. Kontrolle ob die Fahrer im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, zwischen einmal im Monat und zweimal im Jahr.

Q-Gruß

Hallo,
ein Beamter stellt an einem vorbeifahrenden Fz fest, das das Kennzeichen schlecht lesbar ist, oder einen anderen Fz-mangel. Er will und wird also einen Mängelbericht und eine Anzeige schreiben. Wohin wird beides geschickt?.

Bitte um Aufklärung.

Gruß premme

Sonne und Mond sehe ich gerne, aber BITTE keine Sterne.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

ein schlecht lesbares Kennzeichen ist Pippifax da wird kaum einer eine Anzeige schreiben.

Aber dennoch mal angenommen, ein Schild sei im Schneetreiben schlecht lesbar, und es wird angezeigt. Der Fahrer ist unbekannt.

In dem unwahrscheinlichen Fall wird der Halter einen Zeugenbefragungsbogen erhalten. Er soll als Zeuge aussagen wer zu dem Zeitpunkt das Fahrzeug geführt hat.

Sollte der Fahrer bekannt sein, dann bekommt der Fahrer einen Anhörungsbogen. Der Fahrer kann sich zu dem Vorwurf äußern.

Unterscheide, Zeugenbefragungsbogen (Zeuge), und Anhörungsbogen (Betroffener).

Nur weil der Halter Post bekommt, muss der Halter nicht für die Untaten des Fahrers haften.

Noch muss in diesem Land jeder nur für seine Taten die Verantwortung übernehmen.

Bei anderen gravierenden Mängel, hat der Halter seine Pflicht versäumt, bei abgefahrenen Reifen nicht den technischen Zustand überwacht, es ist sein Versäumnis. So ein Mangel entsteht nicht von jetzt auf sofort. Eine völlig andere Baustelle.

Aber auch da kann es sein das der laut Anmeldung Halter, nicht der Halter ist. Halter ist wer über das Fahrzeug die Verfügungsgewalt besitzt. Dann bekommt derjenige der in den Papieren steht eben auch einen Anhörungsbogen, kann aber sagen, ich bin nicht der Halter. Schon wird aus dem Betroffenen ein Zeuge der aussagen soll, wer war der Fahrer, wer ist der wirkliche Halter.

Also nochmal, nur wer einen Verstoß begeht, kann dafür verantwortlich gemacht werden.

Selbst bei der Halterhaftung im ruhenden Verkehr, beschränkt sich die Halterhaftung alleine auf die Verfahrenskosten von 15€ +3,50€Porto. Egal ob der Verstoß mit 5€ oder 35€ geahndet würde. Es ist keine Strafe, er hafte nur für die Kosten.

Anders gesagt, eine 5€ Knolle würde ich gleich bezahlen, eine 35€ Knolle würde ich nicht bezahlen im ruhenden Verkehr. Dann warten und nur die 18,50€ Verwaltungskosten zahlen, und vom Gesparten Zigaretten kaufen.

Q-Gruß

ein schlecht lesbares Kennzeichen ist Pippifax da wird kaum
einer eine Anzeige schreiben.

Die Wirklichkeit sieht anders aus.

Aber dennoch mal angenommen, ein Schild sei im Schneetreiben
schlecht lesbar, und es wird angezeigt. Der Fahrer ist
unbekannt.

Erstmal.

In dem unwahrscheinlichen Fall wird der Halter einen
Zeugenbefragungsbogen erhalten. Er soll als Zeuge aussagen wer
zu dem Zeitpunkt das Fahrzeug geführt hat.

Hallo, der Halter bekommt ein Überweisungformular, einen Mängelbericht und einen Anhörungsbogen. Diesen kann er wegschmeißen und bezahlen, verneinen, das er gefahren ist, oder den Fahrer benennen.

Sollte der Fahrer bekannt sein, dann bekommt der Fahrer einen
Anhörungsbogen. Der Fahrer kann sich zu dem Vorwurf äußern.

Sollte der Fahrer, durch den Halter, bekannt sein, dann bekommt er ein Überweisungsformular und einen Anhörungsbogen.

Unterscheide, Zeugenbefragungsbogen (Zeuge), und
Anhörungsbogen (Betroffener).

Der Zeugenbefragungsbogen wird in diesem Sachverhalt nicht benötigt.

Nur weil der Halter Post bekommt, muss der Halter nicht für
die Untaten des Fahrers haften.

Das ist richtig.

Noch muss in diesem Land jeder nur für seine Taten die
Verantwortung übernehmen.

Das ist auch richtig.

Bei anderen gravierenden Mängel, hat der Halter seine Pflicht
versäumt, bei abgefahrenen Reifen nicht den technischen
Zustand überwacht, es ist sein Versäumnis. So ein Mangel
entsteht nicht von jetzt auf sofort. Eine völlig andere
Baustelle.

Haste auch Recht. (wo kommen jetzt die Reifen her?).

Aber auch da kann es sein das der laut Anmeldung Halter, nicht
der Halter ist.

Wie das?.

Halter ist wer über das Fahrzeug die
Verfügungsgewalt besitzt.

Eine Firma, ist Halter, setzt aber einen Verantwortlichen ein.

Dann bekommt derjenige der in den
Papieren steht eben auch einen Anhörungsbogen, kann aber
sagen, ich bin nicht der Halter.

Dann ist derjenige zwar der Halter, er hat aber einen Verantwortlichen eingesetzt.

Schon wird aus dem
Betroffenen ein Zeuge der aussagen soll, wer war der Fahrer,
wer ist der wirkliche Halter.

Wie soll ich das jetzt verstehen?.

Also nochmal, nur wer einen Verstoß begeht, kann dafür
verantwortlich gemacht werden.

Genau.

Anders gesagt, eine 5€ Knolle würde ich gleich bezahlen,

Ich auch.

eine
35€ Knolle würde ich nicht bezahlen im ruhenden Verkehr. Dann
warten und nur die 18,50€ Verwaltungskosten zahlen, und vom
Gesparten Zigaretten kaufen.

Und wie geht das weiter?.

Gruß premme

Sonne und Mond sehe ich gerne, aber BITTE keine Sterne (bald vorbei)

Hallo, der Halter bekommt ein Überweisungformular, einen
Mängelbericht und einen Anhörungsbogen. Diesen kann er
wegschmeißen und bezahlen, verneinen, das er gefahren ist,
oder den Fahrer benennen.

Hi,

Verwarnungsangebot nennt sich das.

Da steht dann sinngemäß, wenn unklar ist das Fahrer gleich Halter ist.

Sie kommen als Fahrer nicht in Betracht, bitte an den Fahrer weiterleiten oder bezahlen dann ist die Sache erledigt, oder sie können auch den Namen des Fahrers nennen. Andernfalls wird ein Bußgeldverfahren eröffnet.

Sollte der Fahrer, durch den Halter, bekannt sein, dann
bekommt er ein Überweisungsformular und einen Anhörungsbogen.

Kann sein, oder es wird ein Bußgeldverfahren gegen den Fahrer eröffnet das 20€Verwaltungsgebühr +3,50€ Porto mehr kostet. Verwarnungsangebot ist freiwillig.

Haste auch Recht. (wo kommen jetzt die Reifen her?).

Wollte aufzeigen wo z.B. der Halter in die Pflicht kommt, wenn er seine Pflichten nicht nachkommt.

Aber auch da kann es sein das der laut Anmeldung Halter, nicht
der Halter ist.

Wie das?.

Ganz einfach. Sohnemann hat ein Auto das wegen der Versicherung auf ein Elternteil angemeldet ist.

Aber nur Sohnemann kann über das Auto verfügen, ist somit der richtige Halter.

Eine Firma, ist Halter, setzt aber einen Verantwortlichen ein.

Dann ist die Firma immer noch der Halter, aber der Verantwortliche ist für den Zustand verantwortlich und muss auch entsprechende Handlungsvollmacht haben.

Schon wird aus dem
Betroffenen ein Zeuge der aussagen soll, wer war der Fahrer,
wer ist der wirkliche Halter.

Wie soll ich das jetzt verstehen?.

Wenn ich sage, ich bin nicht der Halter wollen die von mir als Zeugen wissen wer der Halter ist.

35€ Knolle würde ich nicht bezahlen im ruhenden Verkehr. Dann
warten und nur die 18,50€ Verwaltungskosten zahlen, und vom
Gesparten Zigaretten kaufen.

Und wie geht das weiter?.

Na, ich zünde mir wenn ich die 18,50€ bezahlt habe mit der Knolle die Zigarette an, genieße das es damit erledigt ist. Weiter geht es nicht.

Q-Gruß

Hallo,
ich gebe es auf.

premme