Hallo Q,
Bis klar ist, der Verfügungsbereich kann als Sichtbereich
definiert werden. Solange das Fahrzeug gesehen, und auch
gleich wieder ( insgesamt 3 Minuten ) über das Fahrzeug
verfügt werden kann, ist man in Verfügungsbereich.
das ist eine ganz neue, mir bisher unbekannte Sichtweise. Danach dürfte ich also mein Auto im eingeschränkten Halteverbot abstellen, zum Bäcker gehen (vorausgesetzt ich sehe das Fahrzeug immer noch) und dort in 3 Minuten meine Semmeln kaufen. Sehe ich das richtig?
Gruss
Iru
Guten morgen,
Genau das meinte ich. Man darf aussteigen, aber wenn die Leute
vom Ordnungsamt da sind, muss man sofort, und nicht nur
innerhalb von drei Minuten, abfahrbereit sein.
ich bin mir nicht mehr ganz sicher, nach allem, was ich bisher gelesen habe. Ich glaube, es verhält sich so: man darf überall halten (selbst quer auf einer Autobahn und vor der Ausfahrt einer Rettungswache) solange die Politesse den Fahrer innerhalb von drei Minuten nach lautstarkem Eintreffen am „Tatort“
(i) aus der Dönerbude zerren kann (Tür geöffnet, wohlgemerkt), auch wenn man die dritte Buddel Raki noch nicht ganz geleert hat,
(ii) auf dem Pott eines nahegelegenen China-Imbisses (auch hier: alle Türen müssen geöffnet sein) auftreiben kann oder
(iii) mit einem natürlich mitzuführenden Satellitentelephon in der Arktis erreichen kann (die Telephonnummer sollte man deutlich sichtbar unter dem Beifahrersitz plazieren; Beifahrertür sicherheitshalber einen Spalt geöffnet lassen (s.o.)) und dieser dann mindestens drei gute Häschenwitze parat hat.
Unklar ist mir im Moment nur, ob eine Glastür mit Löchern als geschlossene Tür gilt oder als Vorhang.
Gruß
C.
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das ist eine ganz neue, mir bisher unbekannte Sichtweise.
Danach dürfte ich also mein Auto im eingeschränkten
Halteverbot abstellen, zum Bäcker gehen (vorausgesetzt ich
sehe das Fahrzeug immer noch) und dort in 3 Minuten meine
Semmeln kaufen. Sehe ich das richtig?
Hi,
eben nicht, weil man da ja, räumlich getrennt im Laden mit seinen Semmeln beschäftigt ist.
Sobald man bildlich gesprochen um die Ecke geht, verlässt man das Fahrzeug.
Die drei Minuten bedeuten ja nur es ist die maximale Zeit, und nicht man hat jetzt 3 Minuten zum Semmeln kaufen.
Q-Gruß
Hallo,
das ist eine ganz neue, mir bisher unbekannte Sichtweise.
Danach dürfte ich also mein Auto im eingeschränkten
Halteverbot abstellen, zum Bäcker gehen (vorausgesetzt ich
sehe das Fahrzeug immer noch) und dort in 3 Minuten meine
Semmeln kaufen. Sehe ich das richtig?
eben nicht, weil man da ja, räumlich getrennt im Laden mit
seinen Semmeln beschäftigt ist.
deine Argumentation verstehe ich nicht so richtig. Räumliche Trennung vom Fahrzeug liegt doch bereits vor, wenn ich 2 m von diesem entfernt stehe. Da müsste es eigentlich egal sein, wenn vor dem Bäcker im eingeschränkten Halteverbot stehe und bei ihm Brötchen kaufe. Das Fahrzeug habe ich - da Sichtkontakt - ständig unter Kontrolle und das Brötchenkaufen dauert ungefähr 2 Minuten.
Bist du dir wirklich sicher mit deiner Rechtsauffassung?
Gruss
Iru
deine Argumentation verstehe ich nicht so richtig.
Hi,
es ist leider nicht meine Argumentation, es ist imho beschränkt das es so gesehen werden muss.
Räumliche
Trennung vom Fahrzeug liegt doch bereits vor, wenn ich 2 m von
diesem entfernt stehe. Da müsste es eigentlich egal sein, wenn
vor dem Bäcker im eingeschränkten Halteverbot stehe und bei
ihm Brötchen kaufe.
Bei 2m würde ich es noch nicht sagen, bei 20m könnten wir drüber reden. Was nützt dir aber was ich denke. Entschieden haben das andere, und nach deren Entscheidung muss ich argumentieren. Persönlich halte ich vieles für falsch, das jetzt hier darzulegen bringt niemanden etwas.
Mir wäre eine einfache Regel, ab 3 Minuten ist es parken, unabhängig von verlassen und Wirkbereich, viel lieber. Das kann jeder nachvollziehen.
Aber nicht nachvollziehen können viele, warum der eine 3Minuten neben dem Auto steht kein Knöllchen bekommt, aber derjenige der mal um der Ecke geht in einer Minute Zigaretten zieht, ein Knöllchen bekommt.
Solche vermeintliche Ungleichbehandlung beschädigt das Ansehen des Staates.
Bist du dir wirklich sicher mit deiner Rechtsauffassung?
Es ist nicht meine Rechtsauffassung, es ist die geltende Rechtsauffassung. Meine Rechtsauffassung sieht anders aus, siehe oben.
Q-Gruß