Knöllchen für Falschparker

Hallo!
Bei uns in Coswig/Sachsen ist es üblich, dass das Ordnungsamt im Auto angefahren kommt,aussteigt,ein Foto vom Falschparker macht,ein Knöllchen ausschreibt und wieder wegfährt.Die ganze Aktion dauert vielleicht zwei Minuten.Ist es aber nicht üblich,dass wenigstens eine gewisse Zeit gewartet wird?
Danke im Vorraus!

Hallo,

Aktion dauert vielleicht zwei Minuten.Ist es aber nicht
üblich,dass wenigstens eine gewisse Zeit gewartet wird?

worauf? Auf den Untergang des Abendlandes? Daß der Fahrer wieder sichtbar wird?

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php

besonders unterschätzt: (2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

Und weil wir gerade schon bei den häufigsten Irrtümern sind:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_37.php
Gelb ordnet an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“.

Also nicht: Stoff geben, um noch bei Kirschgelb drüber zu flutschen.

Gruß
c.

Guten Morgen!

Bei uns in Coswig/Sachsen ist es üblich, dass das Ordnungsamt
im Auto angefahren kommt,aussteigt,ein Foto vom Falschparker
macht,ein Knöllchen ausschreibt und wieder wegfährt.Die ganze
Aktion dauert vielleicht zwei Minuten.

Interessant. Die scheinen’s ja dicke zu haben, wenn sie so mit dem Treibstoff umgehen können. Darüber hinaus ist das auch zweckwidrig, dcenn die werden ihr Auto ja auch irgendwo abstellen müssen, und ob das dann immer ein richtiger Parkplatz ist, da habe ich so meine Zweifel.

Ist es aber nicht
üblich,dass wenigstens eine gewisse Zeit gewartet wird?

Wie ich vor gar nicht allzu langer Zeit gelesen habe, ist es jedenfalls in Coswig/Sachsen nicht üblich.

Zauindest, wenn keiner in dem Auto drin sitzt, muss dazu gefragt werden: Warum auch? Wo das Parken verboten ist, ist die Ordnungswidrigkeit begangen, sobald der Fahrzeugführer das Fahrzueg verlässt (§ 12 Abs. 2 StVO). Man muss dann also nicht drei Minuten warten. Wenn der Fahrzeugführer so weit weg ist, dass er nicht sofort mit Auftauchen des Ordnungsamts-Mobils wegfahren kann, dann hat er sein Fahrzeug verlassen.

Guten Morgen!

Interessant. Die scheinen’s ja dicke zu haben, wenn sie so mit
dem Treibstoff umgehen können.

na ja… ich denke eher, dass die Ordnungsamtsmitarbeiter eine Art Streife fahren und dann anhalten, wenn sie eine Owi feststellen (das wird zumindest bei mir in Sachsen so gemacht).

Darüber hinaus ist das auch
zweckwidrig, denn die werden ihr Auto ja auch irgendwo
abstellen müssen, und ob das dann immer ein richtiger
Parkplatz ist, da habe ich so meine Zweifel.

ob sie einen Parkplatz brauchen, da habe ich so meine Zweifel, denn sie verlassen das Auto vermutlich nicht.

Gruss

Iru

Huhu!

ob sie einen Parkplatz brauchen, da habe ich so meine Zweifel,
denn sie verlassen das Auto vermutlich nicht.

Ja, aber das Auto steht trotzdem irgendwo rum, wo keine Autos stehen sollen. Und das ist doch wohl einer der Zwecke von Halteverboten.

Auf den Untergang des Abendlandes???
Was ist das denn für eine sinvolle Antwort.
Du kennst doch das ganze Drumherum nicht.
Diese Regeln weiss ich selber.Dazu stell ich hier nicht so eine Frage ein!
Vielleicht gehts ja auch etwas höflicher.

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Auf den Untergang des Abendlandes???
Was ist das denn für eine sinvolle Antwort.
Du kennst doch das ganze Drumherum nicht.
Diese Regeln weiss ich selber.Dazu stell ich hier nicht so
eine Frage ein!

Dann bleibt der Sinn der Frage umso mehr im Dunkeln.

Vielleicht gehts ja auch etwas höflicher.

Natürlich: ich bitte untertänigst um Entschuldigung, aber ich mich interessiert, worauf die werten Damen und/oder Herren des Ordnungsamtes denn wohl warten sollen. Wenn denn ihre Ehrwürdigkeit so freundlich sein wollen, mir diese Frage zu beantworten…

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Huhu!

Ja, aber das Auto steht trotzdem irgendwo rum, wo keine Autos
stehen sollen. Und das ist doch wohl einer der Zwecke von
Halteverboten.

ich glaube nicht, dass ich dir den Unterschied zwischen Halteverbot und eingeschränktem Halteverbot (gemeinhin als „Parkverbot“ bezeichnet) darlegen muss. Ich vermute eher, dass du dir das schon an den Fussohlen abgelaufen hast. :wink:
Wie im Ursprungsposting drin stand, wurde von „Falschparken“ und nicht „verbotswidrigem Halten“ gesprochen.
Von daher glaube ich nicht, dass die OA-Mitarbeiter ordnungswidrig gehandelt haben (und selbst wenn sie es hätten, wäre es keine Ordnungswidrigkeit).

Mit sommerlichen Grüßen

Iru

Hallo,
dafür gibt es ja §46 StVO, falls sich sonst keine passende Regelung finden sollte.

Cu Rene

Tach,

Auf den Untergang des Abendlandes???
Was ist das denn für eine sinvolle Antwort.

also ich hab sie verstanden und fand sie gut :smile:

Vielleicht gehts ja auch etwas höflicher.

Ich fand, dass die Antwort die Atmosphäre ungemein aufgelockert hat.

Du kennst doch das ganze Drumherum nicht.

Wenn das Drumherum wichtig gewesen wäre für die Beantwortung der Frage, dann hattest Du das ja schon im OP angeben können. Sonst kann man natürlich nicht darauf eingehen.

Und nochmal themenbezogen und erklärend: Wenn jemand eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat oder sonstiges begeht, warum oder worauf sollte man denn warten, bevor man entsprechende Gegenmaßnahmen ergreift? Ist Falschparken etwa nur halb-ordnungswidrig? Oder gibt es Gründe oder Menschen, für die die StVO nicht gilt?

Herzliche Grüße,
-Efchen

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Zauindest, wenn keiner in dem Auto drin sitzt, muss dazu
gefragt werden: Warum auch? Wo das Parken verboten ist, ist
die Ordnungswidrigkeit begangen, sobald der Fahrzeugführer das
Fahrzueg verlässt (§ 12 Abs. 2 StVO). Man muss dann also nicht
drei Minuten warten. Wenn der Fahrzeugführer so weit weg ist,
dass er nicht sofort mit Auftauchen des Ordnungsamts-Mobils
wegfahren kann, dann hat er sein Fahrzeug verlassen.

na nicht ganz. ich muss nicht drin sitzen. man muss im verfügungsbereich seines fahrzeuges sein. im verfügungsbereich ist man, wenn ich das auto sofort wegfahren könnte, wenn jemand ruft. es darf keine tür dazwischen sein.( dönerbude tür zu nicht mehr im verfügungsbereich).
man darf länger als 3 minuten parken, wenn ein oder ausgeladen werden muss, und das ohne verzögerung geschieht.
genaugenommen muss das kfz beim verlassen gesichert werden( tür verschließen). wenn nun der jenige der ausläd, immer seine kofferklappe nach jeden gang verschließt, dann liegt kein unberechtigtes parken vor ( jedenfall in diesem fall). 3 min warten müssen die ordnungsbehörden aber um zu beweisen, dass es sich um ein parken oder kein entladen handelt.

hauptmann

Wenn der Fahrzeugführer so weit weg ist,
dass er nicht sofort mit Auftauchen des Ordnungsamts-Mobils
wegfahren kann, dann hat er sein Fahrzeug verlassen.

na nicht ganz. ich muss nicht drin sitzen. man muss im
verfügungsbereich seines fahrzeuges sein. im verfügungsbereich
ist man, wenn ich das auto sofort wegfahren könnte, wenn
jemand ruft. es darf keine tür dazwischen sein.

Oh ja, da habe ich ja tatsächlich etwas komplett anderes geschrieben…

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Guten Abend!

dafür gibt es ja §46 StVO, falls sich sonst keine passende
Regelung finden sollte.

Wofür?

ich verstehe schon warum hier das warten erwähnt wird.

in einem eing. haltverbot darf bekanntlich gehalten werden. alles was länger als 3 min hält der parkt. wenn das o amt nun nach 2 min. abfahrt, dann handelt es sich in diesem fall wohl nicht um verkehrs-
widriges abstellen sondern nur um halten, was ja dort erlaubt wäre.

ich weis nicht, ob der fahrer, wenn er 5 m wegsteht von seinem kfz sich bei den damen oder herren vom o-amt anmelden muss, wenn er nach 2,5 min wieder wegfährt.
die o ämter haben auch eine beweissicherungspflicht, die vor gericht auch bestand haben muss .
hauptmann

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in einem eing. haltverbot darf bekanntlich gehalten werden.
alles was länger als 3 min hält der parkt. wenn das o amt nun
nach 2 min. abfahrt, dann handelt es sich in diesem fall wohl
nicht um verkehrs-
widriges abstellen sondern nur um halten, was ja dort erlaubt
wäre.

Oder aber man liest den von mir verlinkten Paragraphen richtig und lernt, daß auch derjenige, der sein Fahrzeug verläßt, parkt. Daher auch mein Hinweis auf den möglicherweise unsichtbaren Fahrer, denn wenn er nicht unsichtbar und trotzdem nicht zu sehen ist, hat er sein Fahrzeug verlassen und *tataaa* parkt.

Habe die Ehre.

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Guten Abend!

Oder aber man liest den von mir verlinkten Paragraphen richtig
und lernt, daß auch derjenige, der sein Fahrzeug verläßt,
parkt. Daher auch mein Hinweis auf den möglicherweise
unsichtbaren Fahrer, denn wenn er nicht unsichtbar und
trotzdem nicht zu sehen ist, hat er sein Fahrzeug verlassen
und *tataaa* parkt.

Genau das meinte ich. Man darf aussteigen, aber wenn die Leute vom Ordnungsamt da sind, muss man sofort, und nicht nur innerhalb von drei Minuten, abfahrbereit sein.

tata… eben nicht. das blose aussteigen ist nicht verlassen. wie ich schon beschrieben habe, muss ich aus dem verfügungsbereich des kfz sein.
nicht nur stvo lesen, sondern etwas tiefer in die materie eintauchen.
hauptmann

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tata… eben nicht. das blose aussteigen ist nicht verlassen.
wie ich schon beschrieben habe, muss ich aus dem
verfügungsbereich des kfz sein.
nicht nur stvo lesen, sondern etwas tiefer in die materie
eintauchen.

Nun, ich danke für diesen Hinweis. Das mit dem Verlassen scheint aber noch nicht zu Dir durchgedrungen zu sein. Die Damen und Herren vom Ordnungsamt müssen nicht warten, ob der werte Herr Halter wieder auftaucht, sondern er muß anzutreffen sein, weil sonst *tataaa* abwesend und damit Parker.

Kurze Frage: wie lange sollen wir das Spiel noch fortsetzen?

C.

Die
Damen und Herren vom Ordnungsamt müssen nicht warten, ob der
werte Herr Halter wieder auftaucht,

Hi,

sie müssen nicht warten, er muss auftauchen und nett Hallo sagen, ich bin doch da.

sondern er muß anzutreffen
sein, weil sonst *tataaa* abwesend und damit Parker.

Nein, er muss im Verfügungsbereich sein, sprich er muss zu den Damen und Herren hingehen und sagen können das er da ist.

Kurze Frage: wie lange sollen wir das Spiel noch fortsetzen?

Bis klar ist, der Verfügungsbereich kann als Sichtbereich definiert werden. Solange das Fahrzeug gesehen, und auch gleich wieder ( insgesamt 3 Minuten ) über das Fahrzeug verfügt werden kann, ist man in Verfügungsbereich.

Q-Gruß

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Hallo,

sie müssen nicht warten, er muss auftauchen und nett Hallo
sagen, ich bin doch da.

wer es nicht schafft, aufzutauchen, solange ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes noch dabei ist, den Strafzettel fertigzustellen, schafft es auch nicht rechtzeitig, seinen Wagen aus dem Weg zu räumen, wenn ein Rettungswagen oder die Straßenreinigung des Weges kommt.

Aber danke, daß mir hier einige Mitglieder von www durch ihre Darstellung ihres Verständnisses von Halteverbot helfen, zu verstehen, warum so viele Menschen verantwortungslos auf unseren Straßen dauerparkenhalten.

Kurze Frage: wie lange sollen wir das Spiel noch fortsetzen?

Bis klar ist, der Verfügungsbereich kann als Sichtbereich
definiert werden. Solange das Fahrzeug gesehen, und auch
gleich wieder ( insgesamt 3 Minuten ) über das Fahrzeug
verfügt werden kann, ist man in Verfügungsbereich.

Das ist ein ganz übler Irrtum. Man muß nicht nach drei Minuten wieder bei der Karre sein, sondern sofort. Und wer drei Minuten neben seinem Auto auf dem Gehweg herumlungert, parkt auch schon.

C.