Knöllchen mit überschriebenem Datum

Hallo!

Heute bekam ich ein Knöllchen unter meinem Scheibenwischer gehängt und dieses hatte ein Datum, welches auf einem mit Tipp-Ex überpinseltem Feld (oben rechts) aufgestempelt wurde.

Meine Frage an Euch Experten: Ist dieses Knöllchen eventuell anfechtbar, da dieses Dokument mit „unlauteren“ Mitteln ausgestellt wurde, also kein Original-Knöllchen mehr darstellt? Oder wie könnte man das bezeichnen? Lohnt sich der Aufwand für einen Einspruch?

Vielen Dank und viele Grüße
—> Mayo!

Hi Mayo,

Nein, Einspruchsmöglichkeiten bzw. Rechtsbehelfe gegen ein „Knöllchen“ gibt es nicht. Es handelt sich zwar um ein Dokument, hat aber keinen anderen Wert wie eine Mitteilung, eine Information über das Rechtswidrige, bzw. die Ordnungswidrigkeit, die du begangen hast. Nur, wenn die Daten im Bußgeldbescheid falsch sind, lohnt sich eventuell ein Einspruch.

Gruß,
Francesco

Hallo!

Hallo Mayo,

Heute bekam ich ein Knöllchen unter meinem Scheibenwischer
gehängt und dieses hatte ein Datum, welches auf einem mit
Tipp-Ex überpinseltem Feld (oben rechts) aufgestempelt wurde.

Meine Frage an Euch Experten: Ist dieses Knöllchen eventuell
anfechtbar, da dieses Dokument mit „unlauteren“ Mitteln
ausgestellt wurde, also kein Original-Knöllchen mehr
darstellt? Oder wie könnte man das bezeichnen? Lohnt sich der
Aufwand für einen Einspruch?

Grundsätzlich gilt, was Francesco sagt: Einspruch gegen ein Knöllchen gibt es nicht!!
Wenn es dir unter den Scheibenwischer geklemmt wurde, kommt noch hinzu, dass du selbst noch gar nicht offiziell verwarnt wurdest, die Verwarnung muss dir nochmal per Post zugeschickt werden, allein schon, um die Verjährung zu unterbrechen und die vorgeschriebene Anhörung vor dem Bußgeldbescheid durchzuführen (Merke: Knöllchen = Anhörung; Anhörung vor dem Knöllchen gibt es nicht.)

Jetzt mal zur Praxis: stell dir vor, du gehst als VerkehrsaufseherIn morgens los und hast aber keine Lust, auf jedes Knöllchen das Datum zu schreiben. Dann stempelst du die vor. Abends hast du dann noch welche übrig: also Tipp-Ex raus, übermalen und neu stempeln.
Wenn du falsch geparkt hast, zahle einfach und gut ist.
Ansonsten verursachst du (und niemand sonst) wegen einer „lässlichen Sünde“ eines Mitarbeiters/Mitarbeiterin einen Verwaltungsaufwand, der höher ist, als die Einnahmen durch das Knöllchen. Dann darfst du dich aber auch nicht gegen die kommunalen Steuern beschweren. (war off - ich weiß)

Gruß
HaWeThie