das wage ich zu bezweifeln, wenn ich an deine ratschläge an
elektrolaien denke und an deine versuche, edelstahl zu
„schmieden“.
Nun, es gibt eben Leute die können etwas mehr. Und wenn Du etwas nicht kannst, bedeutet es nicht automatisch das andere es nicht können.
das wissen, dass ein polizist vor gericht nicht automatisch
recht hat.
Hat das jemand behauptet, oder hast Du nur Probleme Texte zu verstehen?
bye jetzt
ebenso
Hallo!
wieso das? wann ist das geändert worden, dass einem
beschuldigten die tat nachgewiesen werden muss?
hi
Was willst Du jetzt hier mit dem Strafrecht???
Noch ist telefonieren während der Fahrt mit dem Handy eine
Ordnungswidrigkeit.
Wenn man nicht böser Absicht ist und einzig und allein jemanden bloßstellen will erkennt man, dass der strafrechtliche Begriff der „Tat“ hier laienhaft gemeint war und die Aussage im Kern zutreffend gewesen ist.
Die wird hier einem Betroffenen zur Last gelegt, als Beweis
sind Zeugenaussagen von Polizisten vorhanden, die bezeugen,
der Betroffene hat mit dem Handy während der Fahrt
telefoniert. Reicht aus um den Richter zu überzeugen,
wenigstens meistens.
Richtig. Als Richter habe ich aber bei 35 Metern aus den Büschen heraus vielleicht auch Anhaltspunkte, dass sich die Beamten geirrt haben…und der Grad der Überzeugung muss bei einer Ordnungswidrigkeit derselbe sein wie im Strafrecht, es dürfen keine vernünftigten Zweifel mehr bestehen.
Gruß,
Florian.
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