mal rein hypothetisch angenommen man fährt auf einer Straße, kartzt sich am Ohr und die Ordnungshüter halten jemanden an und behaupten, dass man telefoniert hätte - was kann man machen?
Um diesem rein theoretischen Fall etwas zu verleihen nehmen wir an die Polizei stünde ca. 35m entfernt und beobachtet durch ein Gebüsch. Da wäre doch anzunehmen, dass die nicht zweifelsfrei erkennen können, ob jemand telefoniert oder sich am Ohr kratzt, oder?
Mächte es in solch einem Fall Widerspruch einzulegen oder wäre das vergebene Liebesmüh?
Um diesem rein theoretischen Fall etwas zu verleihen nehmen
wir an die Polizei stünde ca. 35m entfernt und beobachtet
durch ein Gebüsch. Da wäre doch anzunehmen, dass die nicht
zweifelsfrei erkennen können, ob jemand telefoniert oder sich
am Ohr kratzt, oder?
Mächte es in solch einem Fall Widerspruch einzulegen oder wäre
das vergebene Liebesmüh?
Der Mobilfunkprovider des fiktiven Beschuldigten weiß, wann er mit wem und wie lange telefoniert hat. Könnte mir vorstellen, daß der Staatsanwalt im Ernstfall nachfragt, oder das Verfahren einstellt.
Der Mobilfunkprovider des fiktiven Beschuldigten weiß, wann er
mit wem und wie lange telefoniert hat. Könnte mir vorstellen,
daß der Staatsanwalt im Ernstfall nachfragt, oder das
Verfahren einstellt.
Hallo,
was auf der Handyrechnung oder dem Verbindungsnachweis steht interessiert niemand. Es soll Leute geben die mehrere Handys haben.
Es reicht wenn der Richter, sollte es zur Verhandlung kommen, den Polizisten glaubt.
Der Mobilfunkprovider des fiktiven Beschuldigten weiß, wann er
mit wem und wie lange telefoniert hat. Könnte mir vorstellen,
daß der Staatsanwalt im Ernstfall nachfragt, oder das
Verfahren einstellt.
Vielleicht wäre es gut, dem möglichen Widerspruch gleich als „Beweis“ den entsprechenden Nachweis des Providers beizulegen.
Gruß
Jörg Zabel
PS: Sollte es nur den geringsten Zweifel an der „Unschuld“ geben, würde ich in diesem Falle die 35 Euronen ohne Diskussion zahlen.
wieso das? wann ist das geändert worden, dass einem
beschuldigten die tat nachgewiesen werden muss?
hi
Was willst Du jetzt hier mit dem Strafrecht???
Noch ist telefonieren während der Fahrt mit dem Handy eine Ordnungswidrigkeit.
Die wird hier einem Betroffenen zur Last gelegt, als Beweis sind Zeugenaussagen von Polizisten vorhanden, die bezeugen, der Betroffene hat mit dem Handy während der Fahrt telefoniert. Reicht aus um den Richter zu überzeugen, wenigstens meistens.
Auch für dich, ein Ausdruck vom Provider sagt nichts, aber auch gar nichts aus.
ganz rein hypothetisch dürfen wir annehmen, dass Ordnungshüter zweifelsfreie Fälle lieben, in denen kein Widerspruch zu erwarten ist, und schon deshalb nicht durch die Büsche hindurch raten, ob jemand telefoniert oder nicht. Sie haben nämlich keine Lust, ihre Zeit als Zeugen vor Gericht zu verplempern, abgesehen davon, dass im schlimmsten Fall die nächste Beurteilung darunter leiden könnte.
auch eine ordnungswidrigkeitdarf nicht einfach so behauptet
werden.
Richtig, denn das wäre eine Straftat nach §164 StGB und dafür gibt es bis 5Jahre
blödsinn.
Dann trete doch einfach den Gegenbeweis an.
Alleine schon das Strafmaß vom §164 StGB dürfte die Polizisten abhalten wegen einer Bagatelle jemanden falsch zu beschuldigen.
na, einem rentner, der mittels buschtrommeln kommuniziert,
muss man das ja einfach glauben.
Die funktioniert wenigstens, bald bekomme ich auch ein Dosentelefon mit Schnur.
aber auch für mich? interessiert mich das denn überhaupt?
Muss eigentlich nicht, und ich frage mich, warum quasselt die Tante immer bei Dingen mit die sie doch nicht versteht.
Die einfachste Sache wäre wohl, dem Polizeibeamten das Handy zu zeigen, dann kann er sich anhand der Anrufliste selbst von einem Telefonat/Nichttelefonat überzeugen. Wenn ich erst später mit einer Liste ankäme, würde der Richter sicherlich die gleiche Frage stellen und meiner Providerliste nicht glauben.
Die einfachste Sache wäre wohl, dem Polizeibeamten das Handy
zu zeigen, dann kann er sich anhand der Anrufliste selbst von
einem Telefonat/Nichttelefonat überzeugen.
Nützt nichts. Dazu gab es auch schon Fallbeispiele hier im Forum und ist so auch meinem Mann geschehen. Argument der Polizei: „Sie hätten das löschen können und wir haben es genau gesehen.“
Womit wir wieder bei Zeugenaussagen wären.
meine Geschichte
Hallo,
ich musste mir auch mal am Ohr kratzen und dann kamen die Jungs in Grün. Langes Diskutier, was dann dazu führte, daß ich dem Polizisten mein Handy in die Hand drücke und im sagte, er soll doch in den Protokollen nachsehen. Das wollte er dann doch nicht, belehrte mich und ging dann.
Fertig
LG
Michael
Die einfachste Sache wäre wohl, dem Polizeibeamten das Handy
zu zeigen, dann kann er sich anhand der Anrufliste selbst von
einem Telefonat/Nichttelefonat überzeugen.
Man muss aber gar nicht einmal telefoniert haben. Es reicht, das Handy in die Hand zu nehmen (um zu schauen, wer angerufen hat oder so).
Grüßerle
Richard
Wie oft kann man sich einer Sache schon vollkommen sicher sein? So gut wie nie. Auch ein Richter muss sich nur hinreichend, aber nicht 100%ig sicher sein.
Da diese Ausrede „Hab mich am Ohr gekratzt.“ nun wirklich
nicht glaubwürdig ist
Ja, ist das so?
Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass ich schon öfters - zum Beispiel beim Warten vor einer Ampel - Autofahrer dabei beobachten durfte, wie sie ungeniert und mit Eifer und Ausdauer in der Nase gebohrt haben, würde ich nicht ausschließen, dass der eine oder andere ebenso gern in anderen Körperöffnungen, z. B. auch in seinen Gehörgängen puhlt.
Die Wahrscheinlichkeit, daß es da wirklich mal einen
„Unschuldigen“ erwischt dürfte so bei ca 1:1.000.000 stehen