Knöllchen obwohl gar nicht telefoniert!

Hallo zusammen,

mal rein hypothetisch angenommen man fährt auf einer Straße, kartzt sich am Ohr und die Ordnungshüter halten jemanden an und behaupten, dass man telefoniert hätte - was kann man machen?
Um diesem rein theoretischen Fall etwas zu verleihen nehmen wir an die Polizei stünde ca. 35m entfernt und beobachtet durch ein Gebüsch. Da wäre doch anzunehmen, dass die nicht zweifelsfrei erkennen können, ob jemand telefoniert oder sich am Ohr kratzt, oder?

Mächte es in solch einem Fall Widerspruch einzulegen oder wäre das vergebene Liebesmüh?

Um diesem rein theoretischen Fall etwas zu verleihen nehmen
wir an die Polizei stünde ca. 35m entfernt und beobachtet
durch ein Gebüsch. Da wäre doch anzunehmen, dass die nicht
zweifelsfrei erkennen können, ob jemand telefoniert oder sich
am Ohr kratzt, oder?

Mächte es in solch einem Fall Widerspruch einzulegen oder wäre
das vergebene Liebesmüh?

Der Mobilfunkprovider des fiktiven Beschuldigten weiß, wann er mit wem und wie lange telefoniert hat. Könnte mir vorstellen, daß der Staatsanwalt im Ernstfall nachfragt, oder das Verfahren einstellt.

Gruß S (kein Anwalt)

Der Mobilfunkprovider des fiktiven Beschuldigten weiß, wann er
mit wem und wie lange telefoniert hat. Könnte mir vorstellen,
daß der Staatsanwalt im Ernstfall nachfragt, oder das
Verfahren einstellt.

Hallo,

was auf der Handyrechnung oder dem Verbindungsnachweis steht interessiert niemand. Es soll Leute geben die mehrere Handys haben.

Es reicht wenn der Richter, sollte es zur Verhandlung kommen, den Polizisten glaubt.

Gruß

hartmut

(kein Anwalt)

dito

Hallo,

Der Mobilfunkprovider des fiktiven Beschuldigten weiß, wann er
mit wem und wie lange telefoniert hat. Könnte mir vorstellen,
daß der Staatsanwalt im Ernstfall nachfragt, oder das
Verfahren einstellt.

Vielleicht wäre es gut, dem möglichen Widerspruch gleich als „Beweis“ den entsprechenden Nachweis des Providers beizulegen.

Gruß
Jörg Zabel

PS: Sollte es nur den geringsten Zweifel an der „Unschuld“ geben, würde ich in diesem Falle die 35 Euronen ohne Diskussion zahlen.

PS: Sollte es nur den geringsten Zweifel an der „Unschuld“
geben, würde ich in diesem Falle die 35 Euronen ohne
Diskussion zahlen.

Hallo,

sind 40€ und 1Punkt

Gruß

hartmut

hi,

Vielleicht wäre es gut, dem möglichen Widerspruch gleich als
„Beweis“ den entsprechenden Nachweis des Providers beizulegen.

wieso das? wann ist das geändert worden, dass einem beschuldigten die tat nachgewiesen werden muss?

fragt
ann

wieso das? wann ist das geändert worden, dass einem
beschuldigten die tat nachgewiesen werden muss?

hi

Was willst Du jetzt hier mit dem Strafrecht???

Noch ist telefonieren während der Fahrt mit dem Handy eine Ordnungswidrigkeit.

Die wird hier einem Betroffenen zur Last gelegt, als Beweis sind Zeugenaussagen von Polizisten vorhanden, die bezeugen, der Betroffene hat mit dem Handy während der Fahrt telefoniert. Reicht aus um den Richter zu überzeugen, wenigstens meistens.

Auch für dich, ein Ausdruck vom Provider sagt nichts, aber auch gar nichts aus.

sagt

hartmut

Hypothetische Knöllchen tun nicht weh
Moin,

ganz rein hypothetisch dürfen wir annehmen, dass Ordnungshüter zweifelsfreie Fälle lieben, in denen kein Widerspruch zu erwarten ist, und schon deshalb nicht durch die Büsche hindurch raten, ob jemand telefoniert oder nicht. Sie haben nämlich keine Lust, ihre Zeit als Zeugen vor Gericht zu verplempern, abgesehen davon, dass im schlimmsten Fall die nächste Beurteilung darunter leiden könnte.

Gruß Ralf

Moin,

dies gibt es nicht! Es muss nichts 100%tig nachgewiesen werden, sondern der Richter muss sich 100%tig sicher sein!

Da diese Ausrede „Hab mich am Ohr gekratzt.“ nun wirklich nicht glaubwürdig ist wird sie jeder Richter ignorieren und den Polizisten glauben!

Die Wahrscheinlichkeit, daß es da wirklich mal einen „Unschuldigen“ erwischt dürfte so bei ca 1:1.000.000 stehen …

Gruß

Bernd

Noch ist telefonieren während der Fahrt mit dem Handy eine
Ordnungswidrigkeit.

auch eine ordnungswidrigkeitdarf nicht einfach so behauptet werden.

Die wird hier einem Betroffenen zur Last gelegt […]
Reicht aus um den Richter zu überzeugen,
wenigstens meistens.

blödsinn.

Auch für dich, ein Ausdruck vom Provider sagt nichts, aber
auch gar nichts aus.

na, einem rentner, der mittels buschtrommeln kommuniziert, muss man das ja einfach glauben.

aber auch für mich? interessiert mich das denn überhaupt?
nö.

bye

auch eine ordnungswidrigkeitdarf nicht einfach so behauptet
werden.

Richtig, denn das wäre eine Straftat nach §164 StGB und dafür gibt es bis 5Jahre

blödsinn.

Dann trete doch einfach den Gegenbeweis an.
Alleine schon das Strafmaß vom §164 StGB dürfte die Polizisten abhalten wegen einer Bagatelle jemanden falsch zu beschuldigen.

na, einem rentner, der mittels buschtrommeln kommuniziert,
muss man das ja einfach glauben.

Die funktioniert wenigstens, bald bekomme ich auch ein Dosentelefon mit Schnur.

aber auch für mich? interessiert mich das denn überhaupt?

Muss eigentlich nicht, und ich frage mich, warum quasselt die Tante immer bei Dingen mit die sie doch nicht versteht.

Wäre häkeln oder Stricken nichts für dich?

Auch

bye

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Die einfachste Sache wäre wohl, dem Polizeibeamten das Handy zu zeigen, dann kann er sich anhand der Anrufliste selbst von einem Telefonat/Nichttelefonat überzeugen. Wenn ich erst später mit einer Liste ankäme, würde der Richter sicherlich die gleiche Frage stellen und meiner Providerliste nicht glauben.

Gruss

Iru

Hallo,

Die einfachste Sache wäre wohl, dem Polizeibeamten das Handy
zu zeigen, dann kann er sich anhand der Anrufliste selbst von
einem Telefonat/Nichttelefonat überzeugen.

Nützt nichts. Dazu gab es auch schon Fallbeispiele hier im Forum und ist so auch meinem Mann geschehen. Argument der Polizei: „Sie hätten das löschen können und wir haben es genau gesehen.“
Womit wir wieder bei Zeugenaussagen wären.

Gruß
Elke

Hallo,

Alleine schon das Strafmaß vom §164 StGB dürfte die Polizisten
abhalten wegen einer Bagatelle jemanden falsch zu
beschuldigen.

Wer spricht von böser Absicht?
Auch Polizisten können sich täuschen.

Gruß
Elke

1 „Gefällt mir“

meine Geschichte
Hallo,
ich musste mir auch mal am Ohr kratzen und dann kamen die Jungs in Grün. Langes Diskutier, was dann dazu führte, daß ich dem Polizisten mein Handy in die Hand drücke und im sagte, er soll doch in den Protokollen nachsehen. Das wollte er dann doch nicht, belehrte mich und ging dann.
Fertig
LG
Michael

hallo,

Die einfachste Sache wäre wohl, dem Polizeibeamten das Handy
zu zeigen, dann kann er sich anhand der Anrufliste selbst von
einem Telefonat/Nichttelefonat überzeugen.

Man muss aber gar nicht einmal telefoniert haben. Es reicht, das Handy in die Hand zu nehmen (um zu schauen, wer angerufen hat oder so).
Grüßerle
Richard

?

Wäre häkeln oder Stricken nichts für dich?

im gegensatz zu dir kann ich das auch sehr gut - ebenso wie mechanik und elektrotechnik.

und was qualifiziert dich?

im gegensatz zu dir kann ich das auch sehr gut -

Einen Knopf kann ich annähen, reicht das?

ebenso wie
mechanik und elektrotechnik.

Kann ich auch wie Du weißt, sogar mit solider Ausbildung

und was qualifiziert dich?

Möglicherweise das ich Auto, Motorrad fahren kann, mich bei den Verkehrsregeln etwas auskenne. Die Grundlagen im Verkehrsrecht kenne.

Und was qualifiziert dich?

Moin.

der Richter muss sich 100%tig sicher sein!

Das wäre mir neu.

Wie oft kann man sich einer Sache schon vollkommen sicher sein? So gut wie nie. Auch ein Richter muss sich nur hinreichend, aber nicht 100%ig sicher sein.

Da diese Ausrede „Hab mich am Ohr gekratzt.“ nun wirklich
nicht glaubwürdig ist

Ja, ist das so?

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass ich schon öfters - zum Beispiel beim Warten vor einer Ampel - Autofahrer dabei beobachten durfte, wie sie ungeniert und mit Eifer und Ausdauer in der Nase gebohrt haben, würde ich nicht ausschließen, dass der eine oder andere ebenso gern in anderen Körperöffnungen, z. B. auch in seinen Gehörgängen puhlt.

Die Wahrscheinlichkeit, daß es da wirklich mal einen
„Unschuldigen“ erwischt dürfte so bei ca 1:1.000.000 stehen

Ach?

Gruß,
Zeh_14

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im gegensatz zu dir kann ich das auch sehr gut -

Einen Knopf kann ich annähen, reicht das?

kaum.

ebenso wie
mechanik und elektrotechnik.

Kann ich auch wie Du weißt, sogar mit solider Ausbildung

das wage ich zu bezweifeln, wenn ich an deine ratschläge an elektrolaien denke und an deine versuche, edelstahl zu „schmieden“.

Und was qualifiziert dich?

das wissen, dass ein polizist vor gericht nicht automatisch recht hat.

bye jetzt