Angenommen Herr X parkt vor Jahren mehrmals ohne Parkschein. Zahlt Strafzettel nicht, und folenden Bußgeldbescheid auch nicht.
Nun kommt Post von der Stadt. Er soll Strafzetlel von 2003, 2004, 2005 und 2006 bezahlen.
Ist die Sache nicht längst verjährt???
Hallo!
Die Sache aus 2006 vermutlich nicht, bei den anderen Sachen könnte durchaus Verjährung eingetreten sein. Es kommt darauf an, wann die jeweiligen Bußgeldbescheide rechtskräftig geworden sind, § 34 OWiG.