Knöllchen !

Hallo,

wir haben in einer zugeschneiten und vereisten Parkzone vor einiger Zeit geparkt, ohne daß (vermutlich durch Schnee und Eis bedeckt) eine Parkverbotszone nicht für uns ersichtlich war. 2 Stunden später war ein Knöllchen am Auto. Ist dieses Knöllchen rechtlich abgesichert oder kann man dagegen vorgehen ?

Danke und Gruß
Harry

Hiho

ich bin mir zwar nicht 100% ig sicher, aber ich glaube es gibt da sowas wie den „Sichtbarkeitsgrundsatz“. Was man nicht sehen kann, kann man auch nicht mißachten.

MfG

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Hi Harry,

ich seh das etwas anders als Mogli.
Man weiß das es Park und Halteverbotszonen gibt und man weiß auch, das diese Schilder im Winter manchmal nicht sichtbar sind.
Notfalls muß man sich über ortübliche Gegebenheiten erkundigen, gerade wenn durch die Witterungsbedingungen so eine Parkverbotzone nicht ersichtlich ist.
Ein Widerspruch hätte in meinen Augen keinen Sinn.
Versuchen kannst Du es aber, es kommen dadurch keine Extrakosten auf Dich zu.

Gruß
roland

Hallo,

bedeutet das, dass ich, wenn ich in einer verschneiten Straße parken will, zunächst alle Schilder freifegen muss (könnte ja ein Parkverbot sein) und die Strasse am Parkort freischaufeln muss (Sperrfläche?). Ist da nicht die Zumutbarkeit reichlich überschritten?

Gruss, Niels

Sichtbarkeitsgrundsatz gilt!

Hallo,

bedeutet das, dass ich, wenn ich in einer verschneiten Straße
parken will, zunächst alle Schilder freifegen muss (könnte ja
ein Parkverbot sein) und die Strasse am Parkort freischaufeln
muss (Sperrfläche?). Ist da nicht die Zumutbarkeit reichlich
überschritten?

Nein - es ist tatsächlich so, dass nur sichtbare Verkehrszeichen gelten - deshalb darf ja auch niemand so parken, dass er eines verdeckt.
Ausserdem haben Stopp-, Vorfahrts- und vorfahrtachtenschilder ihre Unverwechselbare Form.
Allerdings ist es recht schwer nachzuweisen, dass ein senkrecht stehendes Schild von Schnee bedeckt gewesen sein soll…
Hauptsächlich anwenden kann man diesen Grundsatz bei Zeichen auf der Fahrbahn - z.B. Richtungspfeile, auf denen darf man ja auch nicht parken - wenn sie sichtbar sind.
Auch im Verkehrsberuhigten Bwereich, wo man nur auf gekennzeichneten Flächen parken darf, bringt der Schnee in diesem Bereich u.U. Vorteile.

M.

Hallo Roland,

man kann sich aber doch nicht bei jedem Parkvorgang bei der Gemeinde oder Behörde informieren, ob man dort, wo man parkt wirklich parken darf. Für uns war weder ein Verkehrszeichen noch Fahrbahnmarkierung sichtbar, wir versperrten auch weder eine Einfahrt noch ein anderes Auto. Meiner Meinung nach hat sogar ein Anwohner die Polizei gerufen, da unser ‚Parkplatz‘ in einer abgelegenen Seitenstraße lag.
Wir waren übrigens fremd (zum ersten Mal) in diesem Ort.

Gruß Harry

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Hi Harry,

ich hab Dir hier mal etwas kopiert.

Wer zum Parken angehalten hat und an das Verkehrszeichen am Straßenrand heranreicht, kann es sicherheitshalber abklopfen, um es zu lesen (eventuell Parkverbot?). Wenn das Schild zu hoch hängt, und zu allem Überfluss beim Zurückkommen wieder schneefrei ist, hilft natürlich ein »Anti-Knöllchen-Beweisfoto«. Dazu sollte man eigentlich immer eine Billigkamera im Handschuhfach haben.

Den Rest kannst Du auf http://www.fahrtipps.de/frage/schild-schnee.php nachlesen.

Du brauchst natürlich nicht in einer fremden Stadt extra bei der Strassenverkehrsbehörde nachfragen, aber so einfach ist es mit dem Sichtbarkeitsgrundsatz bei Parkverboten auch wieder nicht. Ich seh zwar ein Schild, weiss aber (*g*) nicht, was es bedeutet, also parke ich hier, wird von den Bußgeldstellen so nicht anerkannt.
Man kennt die Form der Schilder, auch wenn sie zugeschneit sind.
Im Zweifelsfall ist man in der Lage, wenn man fremd ist, einen Passanten zu fragen.
Man muß es sich nicht zu schwer machen, allerdings darf man es sich auch nicht zu leicht machen.
Mir würde es so auch gut gefallen, ich bin nämlich selber so ein Parkverbotsgebeutelter, aber so einfach ist es leider nicht.

Gruß
roland