Knöllchen...hm...was sagt ihr?

Hallo Zusammen,
Angenommen ein Autofahrer parkt an solch einem Schild…


Nun würde er danach ein Knöllchen bekommen, wegen Parken auf dem Gehweg. (Uhrzeit nehmen wir mal mit 20 Uhr an).
Wäre das gerechtfertigt oder müsste man es so interpretieren, dass man dort parken darf sofern nicht innerhalb der auf dem Schild gezeigten Uhrzeiten ?
Danke euch, Horde

Moin,
das gezeigte Schild bezieht sich auf den Fahrbahnrand und erlaubt nicht das Parken auf anderen Flächen. Halten ist dort Mo-Fr unabhängig von Feiertagen von 7-14h verboten, an anderen Zeiten ist parken erlaubt, wenn nichts anderes dagegen spricht.
Ist deine Frage damit beantwortet?

VG
J~

Genau das wird das Knöllchen ausmachen. Am Gehweg ist das Parken verboten, es sei, es ist ausdrücklich erlaubt. Dies Schild sagt ausdrücklich; Haltsverbot ENDE. Ein Bild sagt mehr wie Tausend Worte. Kein Gehweg, aber ne Rinne als Abgrenzung? Max. in der Rinne kann man stehen.

Hm, nein, verstehe ich noch nicht ganz. Fahrbahnrand gibt es dort nicht😜
Zwei Fahrstreifen und nen sehr breiten Bordstein. Das Schild steht weit auf dem Bordstein…was heißt das dann?
Dank dir…

Hm, aber wo ist der Sinn?

Der „Gehweg“ ist ca 3,50m breit.dann kommt direkt die Straße. Welchen Sinn macht dann das Schild, wenn ich da theoretisch eh nie stehen darf?

Hallo!

Man braucht eine Skizze oder ein Foto wo man mehr links und rechts sieht, sonst wird das wohl nichts.

Du hättest wahrscheinlich auf der Fahrbahn am Bordstein nachmittags und nachts parken dürfen, denn das erlaubt das Schild ja.
Aus bestimmten Gründen ist es morgens bis mittags verboten.
Weil da viel Verkehr ist oder weil da ein Wochenmarkt ist oder wer weiß was sonst.

Du hast auf dem Gehweg/Grünstreifen geparkt. Das ist nie gestattet, wenn nicht mit Sonderzeichen erlaubt.

MfG
duck313

So sieht die Situation aus… An der Ecke zur abbiegenden Straße kann man das Schild erkennen. Ich habe ca so gestanden wie die parkenden Autos dort…

Moin,

das ist Schnuppe. Es ist klar, dass es sich auf die Fahrbahn bezieht weil parken außerhalb der Fahrbahn ist eh IMMER verboten (falls es nicht ausdrücklich erlaubt ist). Das muss also weder erklärt, noch ausgeschildert werden.
Wie breit der Fußweg ist, ist ebenso egal. Es könnte auch ein 200m breiter Platz sein, was nicht Fahrbahn ist ist tabu.

VG
J~

hi,

und warum hast du nun auf dem Gehweg geparkt und nicht auf der Straße?

§ 12 StVO
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.

Oder war das Parken auf dem Gehweg erlaubt? würde mich wundern.

grüße
lipi

Naja, ich parke doch nicht mitten auf dem Fahrstreifen, oder?

hi,

Darum stellt man das Fahrzeug auch an den rechten Fahrbahnrand, wenn es da nicht irgendwie verboten ist.
So wie sonst eben auch. Die Straße scheint doch breit genug dafür.

Selbst wenn der Gehweg 4 Meter breit wäre und asphaltiert, er gehört nicht zur Fahrbahn.

grüße
lipi

Nee, die Fahrbahn ist gerade so breit das zwei Autos nebeneinander passen…deshalb parken die Autos auf dem Bild ja auch so, wie ich es tat…

hi,

Der Fahrbahnrand ist da, wo die Fahrbahn endet.
Und die Fahrbahn endet vor dem Gehweg.

Ist auf der Fahrbahn nicht genügend Platz, dann wird da gar nicht geparkt.
Da aber das Halteverbot nicht durchgehend ist gehe ich stark davon aus, dass da schon genug Platz zum parken ist.

Wenn der Gehweg 3,50m ist, hat die Fahrbahn mindestens 7 Meter eher 7,50 Meter breit. Das genügt für einseitiges parken doch.

Denk dir einfach mal die anderen Falschparker weg, man muss es denen doch nicht nachmachen.

grüße
lipi

Diese Schild verbietet das Halten auf der Fahrbahn, aber nur montags bis freitags zwischen 7 und 14 Uhr.
Achtung, es gilt auch an Feiertagen, die auf einen dieser Tage fallen!

Auf dem Gehweg gilt dieses Schild nicht, weil das Halten und Parken auf Gehwegen sowieso IMMER verboten ist, wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist. Ganz egal, wie breit der Gehweg ist und ganz egal, wie schmal die Straße ist.

Du sagtest: „Ich parke da doch nicht auf der Straße!“ - Na, dann halt nicht. Nur musst du dann die Konsequenzen tragen, denn die StVO sagt:
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.

Auf dem Gehweg aber darf nicht geparkt werden.

Du darfst am rechten Fahrbahnrand parken, wenn eine Restfahrbahnbreite von 3,05m (steht so nicht in der StVO, dazu gleich mehr) bleibt.
Die Restfahrbahnbreite wird gemessen zwischen dem Teil deines Autos, was am weitesten in die Fahrbahn ragt (i.d.R. der linke Außenspiegel) und der Fahrbahnbegrenzung, das kann der gegenüberliegende Bordstein sein oder die durchgezogene Mittellinie, nicht aber die gestrichelte Mittellinie.

Die StVO verbietet das Parken an engen Stellen.
Dazu haben die Gerichte sich mehr oder weniger genau auf 3,05m geeinigt.
Denn die maximale Breite von LKW beträgt 2,55m, dazu wird ein minimaler Seitenabstand von 0,5m addiert, das ergibt dann 3,05m. Einige Gerichte kennen nicht die max. Breite und nehmen den (wohl früher mal gültigen) Wert von 2,5m an. Um diese 5cm müssen wir uns aber nicht streiten.

In einigen Orten wird das Parken auf überbreiten Gehwegen toleriert. Auf diese Toleranz hat man keinen Rechtsanspruch, man muss jederzeit damit rechnen, trotz „geübter Praxis“ ein Knöllchen zu bekommen.

So habe auch eine Alle in meiner Nachbarschaft, wo PKW in einer Art „Haltebuchten“ parken. Das sind aber gar keine „Haltebuchten“, sondern Aussparungen zwischen den Grünstreifen/Baumflächen und eindeutig dem Gehweg zuzuordnen. Dort ist auch eine normal hohe Bordsteinkante.

Auf dem Bild nicht zu sehen ist ein Spezialist, der an dieser Straße stets quer auf dem Gehweg steht und dabei mit seiner Mistkarre sowohl rund 1m in die Fahrbahn als auch rund 1m in den durchgehenden Teil des Gehwegs ragt.