Diese Schild verbietet das Halten auf der Fahrbahn, aber nur montags bis freitags zwischen 7 und 14 Uhr.
Achtung, es gilt auch an Feiertagen, die auf einen dieser Tage fallen!
Auf dem Gehweg gilt dieses Schild nicht, weil das Halten und Parken auf Gehwegen sowieso IMMER verboten ist, wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist. Ganz egal, wie breit der Gehweg ist und ganz egal, wie schmal die Straße ist.
Du sagtest: „Ich parke da doch nicht auf der Straße!“ - Na, dann halt nicht. Nur musst du dann die Konsequenzen tragen, denn die StVO sagt:
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
Auf dem Gehweg aber darf nicht geparkt werden.
Du darfst am rechten Fahrbahnrand parken, wenn eine Restfahrbahnbreite von 3,05m (steht so nicht in der StVO, dazu gleich mehr) bleibt.
Die Restfahrbahnbreite wird gemessen zwischen dem Teil deines Autos, was am weitesten in die Fahrbahn ragt (i.d.R. der linke Außenspiegel) und der Fahrbahnbegrenzung, das kann der gegenüberliegende Bordstein sein oder die durchgezogene Mittellinie, nicht aber die gestrichelte Mittellinie.
Die StVO verbietet das Parken an engen Stellen.
Dazu haben die Gerichte sich mehr oder weniger genau auf 3,05m geeinigt.
Denn die maximale Breite von LKW beträgt 2,55m, dazu wird ein minimaler Seitenabstand von 0,5m addiert, das ergibt dann 3,05m. Einige Gerichte kennen nicht die max. Breite und nehmen den (wohl früher mal gültigen) Wert von 2,5m an. Um diese 5cm müssen wir uns aber nicht streiten.
In einigen Orten wird das Parken auf überbreiten Gehwegen toleriert. Auf diese Toleranz hat man keinen Rechtsanspruch, man muss jederzeit damit rechnen, trotz „geübter Praxis“ ein Knöllchen zu bekommen.
So habe auch eine Alle in meiner Nachbarschaft, wo PKW in einer Art „Haltebuchten“ parken. Das sind aber gar keine „Haltebuchten“, sondern Aussparungen zwischen den Grünstreifen/Baumflächen und eindeutig dem Gehweg zuzuordnen. Dort ist auch eine normal hohe Bordsteinkante.
Auf dem Bild nicht zu sehen ist ein Spezialist, der an dieser Straße stets quer auf dem Gehweg steht und dabei mit seiner Mistkarre sowohl rund 1m in die Fahrbahn als auch rund 1m in den durchgehenden Teil des Gehwegs ragt.