Knöllchen im Speditionsgewerbe

Fall: Jemand ist im Speditionsgewerbe beschäftigt.
Er hat einen regulären Dienstvertrag / Arbeitsvertrag und erfüllt im Auftrag seines Brötchengebers eine Fahrtätigkeit.
Im Rahmen dieser Tätigkeit bekommt er ein Knöllchen.
Wer muss zahlen?
Fall Ende.

hi,

der Rahmen sieht nicht vor, dass der AN die StVO beachtet?
Schreibt der ‚Rahmen‘ gar vor, der AN soll sich außerhalb der StVO bewegen?

grüße
lipi

Ich halte die Antwort für zu pauschal und wenig reflektiert.

Ich halte Dein Fallbeispiel für zu pauschal, was mit geringer Reflexion zu tun hat.

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[editiert vom www Team Wochenende]

Bußgelder sind immer personenbezogen auf den Fahrer, zusätzlich gibt’s es im Speditionsgewerbe bei bestimmten Verstößen auch zusätzlich(höhere) Bußgelder für den Halter.

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Hallo!

Zahlen muss der für das Fehlverhalten Verantwortliche. Verantwortlich ist der Mensch hinter dem Steuer.

Gruß
Wolfgang

und je nach vorgeworfenem Sachverhalt auch der Halter. Bspw. Fristüberschreitung für Untersuchungen und abgefahrene Reifen.

Gruß
vdmaster

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Värstandähn - Fragäh: Knöllchen wofür? Kommen!