Knolle in Frankreich

Hi Kundige,

wenn ein Auto in D gemietet wird und man damit in Frankreich ein Verkehrsvergehen (Tempoüberschreitung von 10 km/h) begeht, wird dieses Vergehen in D verfolgt, bzw. versuchen die französischen Behörden eine Vollstreckung durchzusetzen?

Wenn sie es tuen, wird der Vermieter sicher versuchen, die Forderung beim Mieter wieder hereinzuholen. Darf er dafür eine Gebühr verlangen und wenn ja wie hoch könnte sie ausfallen?

Gandalf

Hallo Gandalf,

wenn ein Auto in D gemietet wird und man damit in Frankreich
ein Verkehrsvergehen (Tempoüberschreitung von 10 km/h) begeht,
wird dieses Vergehen in D verfolgt, bzw. versuchen die
französischen Behörden eine Vollstreckung durchzusetzen?

Ja, die französischen Behörden erhalten die Halterdaten aus Flensburg.
Wenn es ein Mietauto ist, gibt das Vermietunternehmen die Daten weiter und der Verkehrssünder erhält Post von der französischen Staatsanwaltschaft. Wenn er Pech hat ist dieses Schreiben in deutscher Sprache, so daß er sich nicht rausreden kann, indem er behaupet „Ich nix verstehen was du von mir wollen“.
Wie weit die französischen Behörden die Sache weiterverfolgen, wenn der Sünder nicht bezahlt, weiß ich nicht, da ich meine Knollen bisher immer innerhalb der angegebenen Frist (30 Tage) bezahlt habe.
Ich glaube aber nicht, daß die das wegen „Geringfügigkeit“ einstellen, da der französische Bußgeldkatalog im Vergleich zum Deutschen doch etwas teurere Geldbußen vorsieht. Wenn mich nicht alles täuscht fangen die bei ~250€ erst an. So war es schon vor 7-8 Jahren und ich glaube nicht, daß es günstiger geworden ist.

Wenn sie es tuen, wird der Vermieter sicher versuchen, die
Forderung beim Mieter wieder hereinzuholen. Darf er dafür eine
Gebühr verlangen und wenn ja wie hoch könnte sie ausfallen?

Wieso wieder hereinholen? Er gibt die Daten weiter und dann hat sich normalerweise der Fall für ihn erledigt.

Gruß
Sticky

Wieso wieder hereinholen? Er gibt die Daten weiter und dann
hat sich normalerweise der Fall für ihn erledigt.

Hallo, also wir erhalten von unserem Standard-Autovermierter regelmäßig Rechnungen von etwa 10 Eur, eben wenn mit den Fahrzeugen Ordnungswidrigkeiten begangen wurden. Dass die Bearbeitung der Anfragen von Ordnungsbehörden einen gewissen Aufwand verursacht, den im Zweifelsfall der Fahrzeugmieter zu tragen hat, ist ja auch nicht zu bezweifeln. Wir haben uns allerdings auch nie die Mühe gemacht, zu fragen, ob das in den AGB geregelt ist.

T.

Es gibt, laut ADAC, kein Abkommen zwischen Frankreich und Deutschland,
nach dem Bußgelder durchgesetzt werden. Das heißt, sie müssen nicht
bezahlt werden. Allerdings könnte man Probleme bekommen, wenn man
wieder in Frankreich ist. Aber wenn es ein Mietwagen war, dürfte man da
keine Probleme haben. In der Regel wird da auch nichts kommen. Deshalb
kassieren die Franzosen (und Italiener und …) ausländische
Fahrzeugehalter, so das möglich ist, gleich ab. In Deutschland wandern
z.B. die Bilder, die Fahrzeuge mit ausländischen Nummernschildern
zeigen, direkt in den Papierkorb. Eine neue Vereinabrung ist allerdings
in der Mache, soll ab nächstes Jahr gelten für alle Verstöße über 70
Euro innerhalb der EU.