Knollen überweisen

Hallo und Tach auch zusammen,

jetzt ist es endlich soweit - nach 20 Jahren unaufgefallener Fahrweise (hat nix zu sagen, geb ich zu) hat mich an meinem Geburtstag jemand mit der „Laserkanone“ geblitzt!

Sind zwar nur 20 Juris (€), die ich auch reumütig bezahle, aber das Überweisungsformular macht mir Sorgen.

Dort steht, daß ich nur mit dem beigefügten Formular die Überweisung vornehmen darf (O-Ton: Bitte verwenden Sie nur diese Zahlungsvordrucke ).

Da ich aber schon seit Anfang 2002 Online-Banking nutze und deshalb für Überweisungen keine Gebühr mehr zahlen muß, möchte ich gerne die Ü-Gebühr sparen und auch eben die (lange Zeit einzige) Verwarnung online bezahlen.

Ist die Einschränkung auf das „manuelle“ überweisen zulässig, oder kann ich trotzdem online bezahlen, wenn ich alle erforderlichen Daten in meinen PC eingebe?

Mal gespannt auf Eure Antworten

wartet moritzbock vor dem PC … ;-]

Hi Moritzbock,

ich kann Dich beruhigen.
Mein bisheriges Autofahrerleben war leider nicht völlig frei von diversen „Knöllchen“ und ich habe diese immer per online-Überweisung beglichen. Bisher gab es keinerlei Probleme.

Das Amt kann doch gar nicht nachvollziehen, wie die Überweisung getätigt wurde. Wenn Du die Zahlen korrekt überträgst, wird Dein Zahlungseingang auch ordentlich registriert und Du hörst nichts mehr.

Gruß Goosi

Hallöchen,

Dort steht, daß ich nur mit dem beigefügten Formular
die Überweisung vornehmen darf (O-Ton: Bitte verwenden Sie
nur diese Zahlungsvordrucke
).

es geht darum, daß alle Angaben des Überweisungsträgers bei der Stadtkasse ankommen müssen/sollten. Da die Dinger seit Jahren bei den Banken ohnehin maschinell eingelesen oder abgetippt werden, ist es unerheblich, ob Du den Vordruck verwendest oder nicht. Entscheidend ist, daß Du die Angaben 1:1 übernimmst, weil etliche Stadtkassen Eingänge elektronisch mit den Außenständen vergleichen und nicht mehr manuell aushaken. Läßt Du bei dem Auftrag wesentliche Angaben weg, kann es sein, daß der Zahlungseingang nicht erfaßt wird, Du gemahnt wirst und dann letztlich mit Kontoauszug nachweisen mußt, daß Du die Zahlung tatsächlich getätigt hast.

Ist mir aber noch nicht passiert.

Gruß
Christian

Danke Euch beiden :wink: (owT)

Hallo,

die Überweisungsformulare, die bei solchen Dingen beiliegen, sind meistens „BZÜ“-Formulare, d.h. prüfzifferngesicherte Überweisungen (steht auch an der Seite meistens senkrecht drauf). Dies dient zur leichteren automatischen Verarbeitung von Überweisungen auf der Empfängerseite.
Frag mich jetzt nicht, wofür das „B“ steht, für " B rüfziffer" wahrscheinlich *g* …

Im Verwendungszweck solcher Überweisungen steht immer eine genau 13-stellige Zahl, die eine Prüfziffer enthält, und sonst nichts. Es ist sinnvoll, diese Zahl genau abzutippen und auch nichts hinzuzufügen , damit die Prüfung keinen Fehler ergibt und die Zahlung automatisch verarbeitet werden kann.

Aber selbst, wenn man noch was dazuschreibt und das BZÜ-Format nicht mehr stimmt, wird die Überweisung i.d.R. richtig gebucht, dann halt von Hand (vorausgesetzt, die Nummer stimmt!). In diesem Fall dauert’s vielleicht einen Tag länger, aber ankommen wird’s trotzdem.

Grüße
Sebastian