Koalitionsverhandlungen / Neuwahlen ?

Hallo,

— keine Meinung, nur zwei Fragen —

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Jetzt beginnen die Koalitionsverhandlungen. Angenommen, die Fraktionen finden in keiner Kombination (Ampel oder Jamaica, oder große Koalition) einen Konsens. D.h. es findet sich keine regierungsfähige Mehrheit (was ich allerdings nicht für denkbar halte).

Welche Möglichkeiten gibt es für die Fraktionen danach? Wie funktioniert eine Minderheitsregierung, wer würde dann regieren?

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Was wären rechtlich-politisch die notwendigen Voraussetzungen, damit noch einmal gewählt wird?

Gerhard

Hallo,

Welche Möglichkeiten gibt es für die Fraktionen danach? Wie
funktioniert eine Minderheitsregierung, wer würde dann
regieren?

Köhler schlägt gem. Art 63 GG einen Kandidaten vor. Darüber wird dann abgestimmt und wenn nach dem zweiten Wahlgang niemand die (absolute) Mehrheit der Stimmen erhält, reicht im dritten Wahlgang die einfache Mehrheit. Der Bundeskanzler stellt dann seine Regierung zusammen, und kann zusehen, wie er für jede einzelne Abstimmung die notwendige Mehrheit bekommt. Böswillig könnte man sagen: Alles bleibt so, wie es ist.

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Was wären rechtlich-politisch die notwendigen Voraussetzungen,
damit noch einmal gewählt wird?

Nach dem dritten Wahlgang und nur einfacher Mehrheit für einen Kandidaten kann der Bundespräsident auch den Bundestag auflösen und Neuwahlen ansetzen. An den Gernzübergängen werden außerdem aus offensichtlichen Gründen Schilder mit der Aufschrift „Willkommen in Italien“ aufgehängt.

Gruß,
Christian