Koalitionsvertrag

Hallo,

muss ein Koalitionsvertrag nochmals formal vom Bundestag genehmigt werden? Wenn dem so ist, gibt eigentlich der Bundestag die Richtlinien der Politik vor und nicht der Bundeskanzler, oder?

Vielen Dank

Martin Unterholzner

muss ein Koalitionsvertrag nochmals formal vom Bundestag
genehmigt werden?

nein

Hallo,

muss ein Koalitionsvertrag nochmals formal vom Bundestag
genehmigt werden? Wenn dem so ist, gibt eigentlich der
Bundestag die Richtlinien der Politik vor und nicht der
Bundeskanzler, oder?

ein Koalitionsvertrag wird zwischen Parteien und nicht zwischen Bundestagsabgeordneten geschlossen (letzteres ginge auch gar nicht (vgl. Art. 38 (1) GG)). Insofern wird die freie Willensbildung des Parlamentes durch einen KV nicht angetastet und somit gibt es auch keinen Grund, warum der BT darüber befinden müßte.

Gruß
Christian

Danke euch beiden (owT)
Vielen Dank für euere Hilfe.

Gruß

Martin