Hi all
Wie der Tietel schon sagt ist es bald so weit ich mach meinen Berufsabschluss als koch
Mein problem dabei is nur das ich mir bei einer ausage in der Prüfungsordnung der IHK nicht sicher bin was genau dies aussgen soll.:
"Die Prüfung gilt als bestanden wenn der/die Auzubildende die erforderlichen kenntnise und Fähigkeiten zeigt ein 3 gang Menü herzustellen "
Für mich ist die aussge viel zu suggestiv oder ließt da jemand mehr als ich herraus? vieleicht gibt es ja hier den einen oder anderen IHK Prüfer der mir diese aussage näher erklären kann bzw wir sagen kann was wichtig.
LG Theo