Hallo,
die Frage kann man so nicht beantworten. Geistig behindert und geistig behindert sind zwei Paar Schuhe. D.h. die Bandbreite ist einfach riesig. Ich habe zu Zivizeiten in einem Wohnheim für geistig behinderte junge Erwachsene gearbeitet, in dem z.B. eine der Bewohnerinnen die Küchenhilfe gab. Dazu gehörte ein weiteres Heim, in dem zwei Bewohnerinnen ganz alleine die Küche bewirtschafteten. Es gab Bewohner, bei denen viele Besucher keine Chance hatten zu erkennen, „auf welcher Seite des Zaunes“ sich diese befanden, es gab Bewohner, wo man dies schon auch einen Kilometer Entfernung hin erkannte. Mit den einen konntest Du in der Küche ganz normal arbeiten, und ihnen auch mal komplexere Dinge alleine überlassen, bei den anderen durftest Du froh sein, wenn nach dem Putzen vom Gemüse noch etwas übrig war.
Wir haben insoweit auch dann damals begonnen, die fittesten Leute „auszuwildern“, d.h. sie musste dann in einer Wohngruppe alleine u.a. auch die Küche bewirtschaften, und zogen dann in eigene Wohnungen, daran war bei anderen gar nicht zu denken.
Insoweit sicher lieb gemeint, hier Ratschläge einholen zu wollen, aber praktisch einfach nicht machbar. Du musst schauen, was derjenige so an Fähigkeiten hat, und kannst dann entscheiden, welche Tätigkeiten in der Küche Du sinnvoll übertragen kannst und welche nicht. Und danach sollte sich dann auch das Niveau der Gerichte orientieren.
Gruß vom Wiz