Kochen zu hause -reicht Reisegewerbekarte

Person A (EU Rentner)will sich nebenberuflich selbstständig machen,bei Leuten zu hause kochen,backen,grillen,usw.
Person B hilft dabei.Reicht für Person A die Reisegewerbekarte oder braucht Peron B auch eine.
Welche Versicherungen sind nötig?

Für Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

Hallo flotteomi, findest du das Thema nicht bisschen zu komplex, um irgendjemanden um ne Antwort zu bitten, von dem du nicht weiss, in wie weit er in das Thema involviert ist? Ich geh mal davon aus, das die Anfrage an mich ein Versehen war :smile:

LG traumdeuter

Hallo,
ob Person B eine Reisegewerbekarte braucht bitte ich bei der zuständigen Behörde zu erfragen.
Eine Betriebshaftpflicht-Versicherung ist auf jeden Fall bei Person A nötig, da eine Tätigkeit gegen Entgelt in der Privathaftpflichtversicherung in aller Regel nicht abgedeckt ist. Person B wird wohl auch gegen Honorar arbeiten (wer zahlt? Person A oder Auftraggeber?) und könnte entweder bei Person A mit eingeschlossen werden oder selbst eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen.
Da Kochen schon eine erhöhte Gefahr bedeutete, ist eine Versicherung für beide auf jeden Fall nötig.
Viele Grüße
Thomas Schupp

Für telefonische Rückfragen: 06103-807875

Hallo Traumdeuter,
das war wirklich ein Versehen.Ich bin neu bei wer weis was.
LG flotteomi

Hallo,
ich gebe gerne eine Antwort, auch wenn sie sicherlich nicht befriedigend ist. Sicherlich wird die Produkthaftung eine Rolle spielen - was passiert z.B., wenn sich jemand nach dem Verzehr unwohl fühlt? Auf jeden Fall müssen Essensproben behalten werden. Kenne ich noch aus dem Bekanntenkreis. Da spielt aber dann auch die Kühlung eine sehr wichtige Rolle.
Ich schlage vor, sich mit der DEHOGA in Verbindung zu setzen. Da ist der Hotel- und Gaststättenverband. Der wird sicherlich über diese Dinge auch etwas wissen.

Vielen Dank Richie
LG flotteomi

Vielen Dank

LG flotteom

Da kann ich micht ehrlich gesagt nicht aus. Vielleicht kann Person B „Angestellter“ von Person A auf 400,-€-Basis sein. Aber da frag besser mal jemanden, der sich wirklich damit auskennt.

Hallo,
ob eine Reisegewerbekarte reicht kann ich nicht 100% beantworten. Ich bezweifle es aber, da es sich um eine Tätigkeit mit Lebensmitteln handelt, ist zumindest noch ein Gesundheitszeugnis nötig. Wenn Person A das Gewerbe angemeldet hat und Person B bei ihm beschäftigt ist (geringfügig oder auf 400 Euro-Basis) benötigt B keine eigene Anmeldung.

An Versicherung dringend benötigt ist eine Betriebshaftpflichtversicherung die auch Person B einschließt. Betriebsart zur Einstufung Caterer oder ähnlich. Müsste so für ca. 300 € im Jahr zu bekommen sein.

Wenn Material/Waren gelagert werden ist zu überlegen ob eine Inhaltsversicherung benötigt wird. Die zahlt bei Feuer oder Einbruchschäden in einem Gebäude. Ist aber nicht zwingend notwendig, da der Einrichtungs- Warenwert eher gering sein dürfte.

Das Gleiche gilt für eine Transportversicherung für Geräte und Waren auf dem Transport vom Betriebssitz zum Kunden.

Es besteht auch die Möglichkeit alle Versicherungen im Paket abzusichern ca. 600 Euro im Jahr.

Ich hoffe die Auskunft hat erst einmal weiter geholfen.

Gruß
Dirk

Da kann ich micht ehrlich gesagt nicht aus. Vielleicht kann
Person B „Angestellter“ von Person A auf 400,-€-Basis sein.
Aber da frag besser mal jemanden, der sich wirklich damit
auskennt.

Vielen Dank!
LG flotteomi

Sorry, kann da leider nicht weiter helfen.

Wünsche trotzdem viel Glück :smile:

Vielen Dank Richie
LG flotteomi

Hallo flotte Omi,
ist doch gern geschehen. Übrigens wird sicherlich auch eine Betriebshftpflicht notwendig sein, wenn er in fremden Küchen etwas beschädigt. Dies aber unbedingt mit einem Fachmann besprechen - z.B. Dehoga oder auch IHK. Bin leider „nur“ Spezialist bei Sach-Versicherungen.
Gruß aus Neuss