'Kochrezepte' nur vom 'Bauern'?

Hallo,

ein Bauer, der Äpfel züchtet, liefert diese an Fachgeschäfte in Deutschland.

Jeder kann in Deutschland diese Äpfel in den Fachgeschäften kaufen. Er erhält auch ein Kochrezept, damit der Apfel schmeckt.

Der Bauer hat kurze Zeit später einen Anhang zu diesem Kochrezept heraus gebracht, damit der Apfel noch besser schmeckt. Alle, die diesen Anhang möchten, erhalten ihn aber nur bei diesem Bauern und nur kurze Zeit.

Obwohl dieser Bauer in Deutschland bei München seinen Hof hat, hat er einen weiteren Hof in Irland.

Der Rezept-Anhang kostet 17,99 EUR und kann nur über das Internet in Irland bestellt werden. Dazu ist eine Kreditkarte oder der Versand eines Verrechnungsschecks nach Irland erforderlich. Vorauskasse ist nicht möglich.

Was meint ihr dazu?

Übrigens - ein anderer Händler nahe München lässt seine Rezept-FENSTER-Anhänge für Dosen-Benutzer von Fachhändlern verkaufen- also ohne Kreditkarte bzw. Verrechnungsscheck.

Viele Grüße
Black Eddy

Falsches Forum
Du hast weder eine rechtliche Frage gestellt, noch irgendein rechtliches Problem beschrieben. Vermutlich hast du dich einfach im Forum vertan… oder?

Levay

Doch richtiges Forum!
Hallo Levay,

die Frage war: „Was meint ihr dazu?“
Nämlich - zwischen den Zeilen - bezogen auf die Rechtmäßigkeit von: Kauf nur mit Kreditkarte oder Verrechnungsscheck - keine Vorauszahlung möglich!

–> Was kann man machen, wenn man ein Ersatzteil o. ä. benötigt, aber keine Kreditkarte hat? Das Finanzamt München wird ja auch nicht die Gewerbesteuer dieses Betriebes von einem Kreditkarten-Konto abbuchen! Und die Mitarbeiter werden ihr Gehalt ja auch nicht auf ein Kreditkarten-Konto erhalten. Bei anderen Internet-Bestellungen zahle ich doch auch durch Vorauskasse!

In einem anderen Forum schrieb jemand:
>> Etwas realitätsfremd sind die Verfahrensweisen von … schon bei den Zahlungsarten für Deutschland. Wenn ich im … (Deutschland) einen … kaufen möchte, kann ich auch mit der Kreditkarte von … bezahlen. Wenn ich … kaufen möchte, geht das schon wieder nicht?

Ich glaube … müsste mal die Stiftung Warentest oder ähnliche Organisationen kennen lernen.

Hallo Black Eddy!

Was meint ihr dazu?

Wozu genau?
Dazu, dass jeden Morgen mindestens ein Doofer aufsteht? Das wird sich wohl nicht ändern…

Grüße
Christiane

Hallo Eddy,

Der Bauer hat kurze Zeit später einen Anhang zu diesem
Kochrezept heraus gebracht, damit der Apfel noch besser
schmeckt. Alle, die diesen Anhang möchten, erhalten ihn aber
nur bei diesem Bauern und nur kurze Zeit.

Da gibt es also ein Rezept-Anhang, das absolute Geheimrezept für das Kochen mit Äpfeln, zu einem Preis, für das man normalerweise ein Kochbuch im Hochglanzdruck mit vielen großformatigen Fotos bekommt.
Der Vertriebsweg ist eingeschränkt und erfolgt aus dem Ausland. Die Zahlungsmethoden sind dem angepasst.
Und nun das Beste; der Kunde muss schnell zugreifen, solange es diese tolle Angebot noch gibt (bevor er sich im Buchhandel ein schönes Bildband „150 Rezepte zum Kochen mit Äpfeln aus aller Welt“ für 9,98 € holt).

Das ist alles völlig legal.

Gruß
Carlos

die Frage war: „Was meint ihr dazu?“
Nämlich - zwischen den Zeilen - bezogen auf die
Rechtmäßigkeit von: Kauf nur mit Kreditkarte oder
Verrechnungsscheck - keine Vorauszahlung möglich!

Selbstverständlich ist das rechtmäßig. Wieso denn auch nicht?

–> Was kann man machen, wenn man ein Ersatzteil o. ä.
benötigt, aber keine Kreditkarte hat? Das Finanzamt München
wird ja auch nicht die Gewerbesteuer dieses Betriebes von
einem Kreditkarten-Konto abbuchen!

Das Finanzamt nimmt Steuern und schließt keinen Vertrag!

Und die Mitarbeiter werden
ihr Gehalt ja auch nicht auf ein Kreditkarten-Konto erhalten.
Bei anderen Internet-Bestellungen zahle ich doch auch durch
Vorauskasse!

Na und? Vom rechtlichen Aspekt mal abgesehen: Kreditkarte ist den Verkäufer am einfachsten und am sichersten.

Auf einem Seminar aus einem komplett anderen Bereich - also
keine Juristerei -, das ich diese Woche besuchte, erzählte ich
einem Rechtsanwalt davon. Er war auch erstaunt, dass keine
Vorauskasse möglich ist.

Ja und?

Der Verkäufer ist nicht mal verpflichtet, mit dir überhaupt einen Kaufvertrag abzuschließen. Dann ist er erst recht nicht verpflichtet, deine gewünschten Zahlungsmittel zu akzeptieren.

Levay

Der Verkäufer ist nicht mal verpflichtet, mit dir überhaupt einen Kaufvertrag abzuschließen. Dann ist er erst recht nicht verpflichtet, deine gewünschten Zahlungsmittel zu akzeptieren.

Wenn er aber ein Kosten pflichtiges Update heraus bringt, um ein teilweise instabiles Programm nachzubessern …

Die Auslieferung des Originals überschnitt sich zeitlich mit dem Update, d. h., einige Tage später wäre das upgedatete Programm Kosten frei mitgeliefert worden.

„150 Rezepte zum Kochen mit Äpfeln ausaller Welt“ für 9,98 € holt).

Nicht 9,98 € , sondern dann 129 € !

Klartext
Hallo Black Eddy

Nach dieser idiotischen Geschichte, die Du uns hier auftischst,
musste ich erst mal nachdenken, was das Ganze überhaupt soll.

Du hast also einen Mac-Computer mit Panther erstanden und wunderst
Dich jetzt, dass Du für Tiger einen Aufpreis zahlen sollst.

Beschwere Dich bei Deinem Händler und berichte die Geschichte so,
dass der den zeitlichen Ablauf versteht.

Der Vergleich mit „Dosen“ hält nicht stand, da dies verschiedene
Firmen mit unterschiedlicher Politik sind.

Für phantasievolle Stories gibt es hier ein eigenes Brett. Und wenn
Du Hühner mit Eiern vergleichen willst, wirst Du bestimmt auch noch
fündig.

Gruss
Heinz

Hallo Heinz,

man soll Juristisches nicht immer nur tot ernst diskutieren.

Du hast also einen Mac-Computer mit Panther erstanden und wunderst Dich jetzt, dass Du für Tiger einen Aufpreis zahlen sollst.

Tiger erschien freitags; der Mac kam samstags. Ich wunderte mich nicht über den Aufpreis. Ich hätte den Mac zurück senden müssen und einige Zeit später neu bestellen müssen, damit dann Tiger dabei wäre.

Beschwere Dich bei Deinem Händler und berichte die Geschichte so, dass der den zeitlichen Ablauf versteht.

Beschwerde bei Apple-Händlern nutzt nichts, weil sie verpackte Macs so verkaufen, wie sie bei ihnen eintreffen.

In der deutschen Zentrale ist mehrfach außer der Telefonistin anscheinend niemand erreichbar gewesen. Komisch, dass auf der Mac-Expo in Köln gestern ca. 10 deutsche Mitarbeiter am Stand waren …

Die Telefonistin sagte, ich sollte meinen Apple-Händler bitten, mir das Update zu beschaffen. Händler bekommen aber gar keine Updates für Kunden! Was ich wusste und vom Händler bestätigt bekam. Er sandte mir aber einen Gutschein über 17,99 € für meinen nächsten Kauf …

Hallo Black Eddy

Wo liegt nun Dein Problem? Dein Händler hat sich grosszügig verhalten
und Dir entstehen keine weiteren Kosten, mal abgesehen von den
Jahresgebühren für Deine Kreditkarte.

Das Update von Betriebssystemen findet zwangsläufig am Tag X statt.
Geräte die vor diesem Tag ausgeliefert werden, enthalten dieses
Update nicht. So einfach ist das im richtigen Leben, bei Apple und
bei Microsoft.

Gruss
Heinz

Wenn er aber ein Kosten pflichtiges Update heraus bringt, um
ein teilweise instabiles Programm nachzubessern …

Ja und? Das ist bestnefalls eine Frage des Gewährleistungsrechts und nicht eine Frage, ob denn Vorauskasse per Kreditkarte rechtlich zulässig ist (als einziges Zahlungsmittel)

Die Auslieferung des Originals überschnitt sich zeitlich mit
dem Update, d. h., einige Tage später wäre das upgedatete
Programm Kosten frei mitgeliefert worden.

Na und? Die können auch MacOS 1.0 verkaufen, das ist so was von egal!

Levay