Kochsendung+Urheberrecht

Hallo rschtskundige,

mal angenommen person X ist kochfreak und teilt gern seine lieblingsrezepte mit anderen auf seiner eigenen homepage (nix aus büchern abgeschriebenes).
Nun sieht er immer diese endlos vielen kochsendungen.
Anstatt teuren fax-abruf oder sonstwas zu bezahlen, schafft er es zutaten und zubereitung RELATIV gut mitzuschreiben.
Nun mal ausprobiert; hiervon ein bissl mehr; davon was weniger und schon hat er was, das er wieder auf seine homepage (nicht-kommerziell) stellen kann.

Die frage (wer sie noch nicht ahnt): findet hier irgendein urheberrecht anwendung. Ist ein rezept und dessen zubereitung geschütztes geistiges eigentum???

LG Alex:smile:

Hallo,
das geistige werk eines kochrezeptes ist urheberrechtlich geschützt (ohne daß das irgendwo angemeldet werden muß). Wenn da jetzt ein bissl verändert wird und das rezept veröffentlicht wird, kann man sich - sofern der inhaber des ur-rezeptes wind davon bekommt und klagefreudig ist - eine klage einfangen. Vor gericht hängt es dann von der sichtweise der richter ab, ob sie finden, daß das originalrezept „abgekupfert“ wurde oder ob es sich um etwas neues handelt. Deutsche gerichte fällen seltsame urteile…
Aber: der kläger muß beweisen, daß sein rezept kopiert wurde - und das wird ihm sehr sehr schwer fallen. Meine gesamte antwort ist hier sehr rechtstheoretisch - wahrscheinlich wird dir überhaupt nichts passieren.
Mein wissen darüber habe ich aus der musikbranche (urheberrecht für musikwerke). Ich denke, daß sich das auch auf rezepte anwenden läßt, da es sich ja auch um geistige werke handelt.

Hoffe, das hilft dir.

Liebe Grüße

Karsten

LG Alex:smile: