Sehr geehrter Herr Dr. Bittner,
die Bettensteuer soll die gesenkte Mehrwertsteuer der Hotelbranche kompensieren und die Stadtkasse entlasten. Sinn macht sie ansonsten wohl nicht.
Gegen die Bettensteuer laufen bereits mehrere Verfahren wegen Verdachts auf Verfassungswidrigkeit. Wie groß die Chancen dabei sind, vermag ich nicht einzuschätzen.
Gem. § 14 der Satzung zur Erhebung der Kulturförderabgabe kann die Bettensteuer erstattet werden, wenn sie zu Unrecht abgewälzt wurde. Dieses kann eigentlich nur bei Flaschabrechnungen passieren, z.B. wenn sie in der Hotellobby lediglich ein Speisen und nicht übernachten, wegen Zahlung „auf Rechnung“ aber mit der Bettensteuer belastet wurden.
Wenn Sie nicht im Hotel übernachten, obwohl sie es gebucht haben, wird die Steuer trotzdem fällig. Selbst bei Nutzung von Tageszimmern (ohne Übernachtung) muss sie erhoben werden.
Eine Erstattung dürfte noch in Billigkeitsfällen möglich sein. Dieses steht im Ermessen der Schbearbeiter der Stadt. Ich könnte mir vorstellen, dass eine Erstattung denkbar wäre, wenn man ein Hotel über sehr lange Zeit bewohnt, so dass der Mietwohnungscharakter überwiegt und daher keine Beherbergung mehr anzunehmen ist.
Leider kann ich Ihnen keinen Tipp geben, die Abgabe pauschal zu umgehen, was sie aber vermutlich auch nicht erwartet haben.
Vielleicht sieht die Stadt von der Steuer langfristig ab, wenn sie damit mehr Verwaltungskosten, als Einnahmen hat. Bezüglich dieser Taktik würde es sich also lohnen kostenlos per Fax Widerspruch einzulegen und separat die Erstattung der Steuer zu beantragen. Eine Protestmail an den Bürgermeister macht sich auch immer gut.
Solange wie unsere Städte immer noch Geld verschwenden, dass sie definitiv nicht haben, bin ich gegen solche künstlichen Steuern.
Ich hoffe ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen.
Gruß
„Ihr Experte“
PS: Es wird zur Zeit beraten, den ermäßigten Steuersatz auf viele Dinge abzuschaffen. Ich könnte mir vorstellen, dass die Bettensteuer abgeschafft wird, wenn der USt-Satz auf Hotelleistungen wieder 19 % beträgt.