Kölner Bettensteuer

Liebe/-r Experte/-in,

ich werde im März nächsten Jahres in Köln beruflich für mehrere Tage weilen. Nun hat mir mein Hotel, in dem ich unterkomme, mitgeteilt, daß sie die Preise um eine 5%ige „Bettensteuer“ (Kulturförderabgabe der Stadt Köln) erhöht, welche bei Angabe von entsprechenden Gründen auf Antrag erstattet werden kann. Welche Gründe könnten als sinnig angegeben werden, wenn die Stadt Köln im Infoblatt schreibt, daß es Ausnahmen nicht gibt…?
Bin ein wenig ratlos, aber irgendwie nicht gewillt, einen solchen Unsinn, immer wieder unter Angabe fadenscheiniger Gründe neue Steuern zu erfinden und den Bürger auszupressen, hinzunehmen!
Es wäre nett, wenn mir jemand fachkundig weiterhelfen könnte! Danke!

Puh, also das ist mir wirklich neu. Soetwas gibt es nun wirklich nicht. Das einzige was bei Städten und Hotels gerne erhöht wird ist die sogenannte Kurtaxe. Ich könnte mir vorstellen, das dass damit gemeint ist. Die allerdings von der Stadt zurück zu fordern, ist „unmöglich“. Unmöglich ist natürlich nichts, aber sehr auffwändig das Ganze und ob man sich das antun möchte, ist natürlich die andere Sache. das einzige was möglich ist, es in der Steuererklärung komplett als Werbungskosten anzusetzen, da es ja Abgaben sind, die unausweichlich sind, aber sich Steuern da zu erstatten zu lassen, geht nicht, da es eine Abgabe (wie Gebühr) ist und keine Steuer.
Es tut mir leid, aber da wird man wohl in den sauren Apfel beißen müssen, oder einfach in anderen Hotels fragen, vielleicht ist es da anders.
Ich hoffe ich konnte helfen. Gerne beantworte ich weitere Fragen. Alles gute.

Sehr geehrter Herr Dr. Bittner,

die Bettensteuer soll die gesenkte Mehrwertsteuer der Hotelbranche kompensieren und die Stadtkasse entlasten. Sinn macht sie ansonsten wohl nicht.

Gegen die Bettensteuer laufen bereits mehrere Verfahren wegen Verdachts auf Verfassungswidrigkeit. Wie groß die Chancen dabei sind, vermag ich nicht einzuschätzen.

Gem. § 14 der Satzung zur Erhebung der Kulturförderabgabe kann die Bettensteuer erstattet werden, wenn sie zu Unrecht abgewälzt wurde. Dieses kann eigentlich nur bei Flaschabrechnungen passieren, z.B. wenn sie in der Hotellobby lediglich ein Speisen und nicht übernachten, wegen Zahlung „auf Rechnung“ aber mit der Bettensteuer belastet wurden.

Wenn Sie nicht im Hotel übernachten, obwohl sie es gebucht haben, wird die Steuer trotzdem fällig. Selbst bei Nutzung von Tageszimmern (ohne Übernachtung) muss sie erhoben werden.

Eine Erstattung dürfte noch in Billigkeitsfällen möglich sein. Dieses steht im Ermessen der Schbearbeiter der Stadt. Ich könnte mir vorstellen, dass eine Erstattung denkbar wäre, wenn man ein Hotel über sehr lange Zeit bewohnt, so dass der Mietwohnungscharakter überwiegt und daher keine Beherbergung mehr anzunehmen ist.

Leider kann ich Ihnen keinen Tipp geben, die Abgabe pauschal zu umgehen, was sie aber vermutlich auch nicht erwartet haben.

Vielleicht sieht die Stadt von der Steuer langfristig ab, wenn sie damit mehr Verwaltungskosten, als Einnahmen hat. Bezüglich dieser Taktik würde es sich also lohnen kostenlos per Fax Widerspruch einzulegen und separat die Erstattung der Steuer zu beantragen. Eine Protestmail an den Bürgermeister macht sich auch immer gut.

Solange wie unsere Städte immer noch Geld verschwenden, dass sie definitiv nicht haben, bin ich gegen solche künstlichen Steuern.

Ich hoffe ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen.

Gruß

„Ihr Experte“

PS: Es wird zur Zeit beraten, den ermäßigten Steuersatz auf viele Dinge abzuschaffen. Ich könnte mir vorstellen, dass die Bettensteuer abgeschafft wird, wenn der USt-Satz auf Hotelleistungen wieder 19 % beträgt.

Ich kann da leider nicht helfen - ich komme aus München und hier gibt es soetwas nicht. Da müsste
sich eher ein Kölner auskennen.

Viele Grüße

Cornelia Kisslinger-Popp
www.kisslinger-popp.de

Also wie ich gelesen habe hat es mit der Bettensteuer folgendes auf sich:
Durch die FDP wurde der Mehrwertsteuersatz für Gastronomie und Hotelgewerbe von 19 auf 7% gedrückt seit anfang diesen Jahres.
(nebenbei bemerkt es gab keine Preissenkung nein das Geld ist in die Taschen der Unternehmer gewandert)

Große Städte wie Köln etc haben das natürlich gemerkt, da weniger Steuern vereinnahmt wurden.
Also dachte man sich dass eine Steuer von 5% der Übernachtungen etc doch ne ganz gute Idee wäre.
Und dass der Kunde davon nix merkt, weil das ja kein Hotel aufschlägt.
Wie natürlich von jedem normal denkenden Mensch nicht anders zu erwarten war wurden die 5% aufgeschlagen.

Also eig ist es nicht die Schuld der Stadt sondern vielmehr der Unternehmen.
Absetzen kann man das wahrscheinlich nicht.

Aber wenn Sie beruflich unterwegs sind können Sie die Unterkunft eh als Werbungskosten absetzen.

Fragen hierzu beantworte ich gerne.

Mit freundlichen Grüßen

danke

Hallo !
Mit einem Erstattungsantrag war ich bisher befasst und kann Ihnen leider da nicht mit Erfahrungen dienen. Es handelt sich bei den 5% jedoch vielmehr um eine Abgabe die aus dem Rotlicht erwachsen und begründet ist. Umgangssprachlich könnte man sie auch eine Prostutierten Abgabe nennen für die alle „Touristen“ aufkommen. In anderen Städten gibt es diese schon länger. MfG Zingelmann

weiterhelfen,

Danke!!!