Ich dachte, Du hättest mich aus Deiner Korrespondenz gestrichen. Hält ein solches Versprechen bei Dir nur wenige Minuten?
ROFL!!!
Meine Güte, bist Du lächerlich peinlich.
Ich dachte, Du hättest mich aus Deiner Korrespondenz gestrichen. Hält ein solches Versprechen bei Dir nur wenige Minuten?
ROFL!!!
Meine Güte, bist Du lächerlich peinlich.
Was ich nicht verstehe, ist das Warum. Warum sollte sich
Deiner Meinung nach niemand an einer politischen Diskussion
beteiligen, (nur) weil er nicht wählt?
Weil wer meckert auch etwas dagegen tun muß. Das mindeste ist zur Wahl zu gehen.
Zum Thema Willenserklärung: Ich kann mir vorstellen, daß
Nichtwähler lieber in der Statistik unter „Nichtwähler“ als
unter „ungültige Stimmen“ auftauchen.
Ok, dann soll er einen leeren Zettel abgeben.
Wenn Du Dich mit
Menschen, die nicht wählen, nicht auseinandersetzen willst,
wirst Du es in Zukunft u.U. schwer haben, Diskussionpartner zu
finden. Nicht umsonst ist inzwischen oft von der „Partei der
Nichtwähler“ die Rede, die bei manchen Wahlen schon fast die
absolute Mehrheit hätte.
Meine Verachtung ist ihnen gewiß. Politisch diskutieren kann ich mit ihnen dennoch.
Nein, macht er sich nicht. Ich bin politisch sehr interessiert
und glaube einiges gut beurteilen zu können. Dennoch fehlt mir
die Arroganz zu glauben, ich könnte tatsächlich die Politik
besser beurteilen, als jemand, der sich nicht für Politik
interessiert. Dazu weiß ich, dass zu viel wichtiges abläuft,
was ich nicht erfahre und mein Urteil verfälscht.Ich kann es nur wiederholen: Dir ist also die Kritik eines
Menschen an einer politischen Institution
lieber/wichtiger/wasauchimmer, wenn er wählt aber keine Ahnung
hat, als die Kritik jemanden, der Ahnung hat und (deshalb)
nicht wählt? Das erscheint mir unlogisch.
Dummheit ist keine Schande. Seine Verantwortung der Gesellschaft gegenüber nicht zu erfüllen - vor allem wenn das problemlos möglich wäre - schon.
Das verstehe ich gleich gar nicht. Ich störte mich an den
Möglichkeiten des Europaparlaments, aufgrund dessen
Möglichkeiten, und beteiligte mich aus diesem Grunde nicht an
dessen Wahl.
Dann gehe zur Wahl und werfe einen leeren Bogen ein. Dann äußerst Du Dich nämlich. Wer nicht zur Wahl geht, gibt keine - oder allenfalls eine sehr unklare - Willensäußerung ab. Es ist nämlich unklar, ob er aus Zufriedenheit (läuft doch eh alles prima) oder aus Unzufriedenheit (ist eh keiner wählbar) nicht zur Wahl geht.
Das ist auch eine Art Kritik
Nein. Das ist Bequemlichkeit.
und die soll ich
nicht äußern dürfen? Das wäre ja so, als ob jemand, der den
ÖPNV nicht gut findet und ihn daher nicht mehr benutzt, seine
Grundlagen für diese Entscheidung nicht mehr öffentlich äußern
dürfte. Als ob jemand, der Kino nicht mag (und deswegen nicht
hingeht), nicht sagen dürfte, warum. Auch dies erscheint mir
unlogisch.
Gegenüber ÖPNV und Kino hast Du keine Verantwortung als Staatsbürger.
Und zuletzt: Du findest die Meinung eines Menschens
interessant, aber sobald Du erfährst, daß er nicht wählt,
nicht mehr?
Ich habe nicht gesagt, dass ich die Meinung nicht mehr interessant finde. Ich nehme nur die Person weniger ernst, weil deutlich wird, dass sie nur meckern, aber zu bequem ist, um etwas am Zustand, den die Person beklagt, zu ändern.
… auch wer nicht wählt gibt eine willensäußerung ab !
Nämlich: „Mir macht es nichts aus, wenn der, der genau das Gegenteil von meinen politischen Ansichten verwirklicht, an die Macht kommt“
SAN
„der auf alle Fälle wählen geht und wenn es die APPD sein muss“
Hallo Ralf,
(…)
Du kannst kein Organ wählen, das keinen Einfluß auf die
Politik hat.Hm, das Europaparlament, wie es sich in den Jahren darstellte,
in denen ich an dessen Wahlen teilnehmen durfte, war ein
Farce.Wie auch immer. Jedenfalls war das Europaparlament nie ohne
politischen Einfluß.
(…)
ich habe bei der letzten Europaparlamentwahl die Partei gewählt, die als klarer Sieger hervor ging. Absolute Mehrheit der Sitze. Die Regierung bzw. Kommissare wurden danach von rot/grün gestellt.
Warum soll ich da noch wählen gehen?
Der Wählerwille war klar, doch der hat bei der Besetzung der EU Regierung keine Rolle gespielt.
Gruß, Joe
ich habe bei der letzten Europaparlamentwahl die Partei
gewählt, die als klarer Sieger hervor ging. Absolute Mehrheit
der Sitze. Die Regierung bzw. Kommissare wurden danach von
rot/grün gestellt.
Ist ja auch richtig so. Die Kommissare werden von den Mitgliedsstaaten benannt (z.B. in Italien von Berlusconi, egal was das EP dazu sagt). Das Europäische Parlament muß aber zustimmen. Das ist so wie in den USA. Der Präsident bennent die Minister und der Kongreß muß zustimmen. Da geht es dann (sollte es zumindest) um Kompetenz, nicht um die Parteizugehörigkeit. Schließlich wird ein republikanischer Präsident nur bzw. mindestens größtenteils republikanische Minister auswählen. Der Kongreß kann nicht einfach allen die Zustimmung verweigern bis der republikanische Präsident gezwungen ist mit demokratischen Ministern zu arbeiten.
Warum soll ich da noch wählen gehen?
Der Wählerwille war klar, doch der hat bei der Besetzung der
EU Regierung keine Rolle gespielt.
Richtig. Du wählst das EU-Parlament, nicht die EU-Regierung. Übrigens hat die Europäische Volkspartei (wo auch die CDU/CSU drin ist) nur 37% der Sitze im Europäischen Parlament. Die Mehrheit ist das nicht.
Hi
geh besser wählen und mach deinen stimmzettel ungültig, bei ungültigen wahlzetteln bekommen die parteien kein geld.
cu
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wie - und wenn du gar nicht gehst kriegen die was
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Es zählen die abgegebenen Stimmen. Also:
Partei A 50%
Partei B 30%
Partei C 20%
Ungültige Stimmen 0%
Es gibt 100 Millionen Euro Wahlkampferstattung. Das bedeutet (vereinfacht, ist natürlich nicht ganz richtig, soll ja nur ein Beispiel sein):
Partei A 50 Millionen Euro
Partei B 30 Millionen Euro
Partei C 20 Millionen Euro.
Egal ob die Wahlbeteiligung bei 100% oder bei 50% lag.
Nun aber:
Partei A 25%
Partei B 15%
Partei C 10%
Ungültige Stimmen 50%
Da erhalten die Parteien:
Partei A 25 Millionen Euro
Partei B 15 Millionen Euro
Partei C 10 Millionen Euro.
Spielt nur in der Realität nicht die Rolle, da der Anteil der ungültigen Stimmen bei der letzten Bundestagswahl z.B. bei 1,3% lag.
ich dachte
Hallo Ralf,
ich hatte mir mal gemerkt, dass jede Stimme 5 DM wert ist, also die Zahlder Zweitstimmen zählt, sobald die Partei mehr als 0,4 % der Zweitstimmen bekommt. Oder ist die von dir dargestellte regel für Bundestags- bzw. EU-Parlamentswahlen gültig und meine ev. ein Spezifikum in Sachsen ?
Tschuess Marco.
.-.
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…war, was ich geschrieben habe, völliger Quatsch und ich behaupte ab sofort das Gegenteil. *g*
Habe nach Marcos Anmerkung mal ein wenig recherchiert (ok, hätte ich gleich machen sollen, aber durch solche Anmerkungen lernt man ja auch dazu und erkennt eigene Irrtümer):
http://www.bundestag.de/datbk/finanz/pf_sttfi.html
Darin:
Für jede anspruchsberechtigte Partei wird jährlich gemäß § 18 Abs. 3 PartG für die bei den vorgenannten Wahlen insgesamt erzielten gültigen Stimmen bis zu einer Gesamtzahl von 5 Mio. Stimmen ein Betrag von 1,30 DM pro Stimme, sowie für jede darüber hinaus erzielte Stimme 1,00 DM („Degression“) errechnet.
Da ist eindeutig von einer Zahl der Stimmen, nicht vom prozentuellen Anteil die Rede. Die prozentuelle Anteil spielt nur eine Nebenrolle (bzw. Hauptrolle für kleine Parteien) und zwar:
Anspruch auf staatliche Teilfinanzierung nach § 18 Abs. 4 PartG haben grundsätzlich diejenigen Parteien, die nach dem endgültigen Wahlergebnis bei der jeweils letzten Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5 % bzw. bei einer der jeweils letzten Landtagswahlen 1 % der abgegebenen gültigen Stimmen für ihre Listen erreicht haben. Ist eine Liste nicht zugelassen, entsteht nach § 18 Abs. 4 PartG ein Anspruch, wenn die Partei 10 % der in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebenen gültigen Erststimmen erreicht hat.
Sorry für die Verwirrung. Die richtige Antwort auf Friedrichs Frage war also nicht „ja“ sondern „nein“.
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NEIN - einfachmal in einem Jahr die wählen, die man vielleicht nicht mag, aber die bisher da nicht mitgemacht haben (wobei auch das schwer ist)
MfG Siegfried Nikschick
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