Hallo,
ein Arbeitgeber beschäftigt seinen Arbeitnehmer als Fahrer im Zustelldienst auf 400 Euro-Basis.
Der Arbeitnehmer soll zukünftig mit seinem privaten PKW die Zustellungen durchführen.
Ist es möglich, dem Arbeitnehmer 0,30 Euro pro betrieblich veranlassten Kilometer (für die gesamte Zustelltour) als Kostenerstattung lohn- und sozialversicherungsfrei zu erstatten? Auf welcher gesetztlichen Grundlage? Gibt es einen Begrenzung (Höhe des monatlichen Erstattungsbetrages und Zeitraum dieser Handhabung)? Würde eine Aufstellung des Arbeitnehmers über die im gesamten Monat betrieblich gefahrenen Kilomter ohne Fahrtenbuch ausreichen?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!!!
Das ist m.E. gerade strittig, weil die Haupttätigkeit ja das Fahren ist. Sicher, wenn eine Hauspflegekraft mit ihrem PKW die zu pflegenden Personen aufsucht, dann können auch steuerfreie Erstattungen erfolgen für Reisekosten, auch wenn ein Minijob vorliegt.
Erst kürzlich stellt sich ein ähnlicher Sachverhalt dar, wie ich hier mal verlinke:
http://f3.webmart.de/f.cfm?id=1021138&r=threadview&t…
Sowas wie dort ist m.E. Gestaltungsmissbrauch, § 42 AO. Ansonsten gibt es auch typische Fahrer mit Kleinlaster für Speditionen wie General Logistics. Es wäre da ja schön, wenn die alle als Arbeitnehmer gelten würden und die Bezahlung für den „Arbeitnehmer“ steuerfrei erfolgen könnte.
Dubios ist es zumindest immer dann, wenn ein „Arbeitnehmer“ das eigene Fahrzeug nutzt um Pakete oder Post zuzustellen. Die Frage ist, ob der Fahrer die Tätigkeit auch ohne die steuerfreien Erstattungen durchführen würde und zwar mit einem PKW des Unternehmers.