können allg. begriffe geschuetzt werden?

Hallo!

kann man sehr allgemeine bgriffe wie Copyright, tradingmark,TCP etc.pp beim Patentamt schuetzen lassen ??

oder haben solche allgemeinen und alltäglichen wörter keine chance „gesichert“ zu werden??
bei „explorer“ ist dies doch schon passiert…!

vielen dank!
viele gruesse"
Sven.

Hallo!

kann man sehr allgemeine bgriffe wie Copyright,
tradingmark,TCP etc.pp beim Patentamt schuetzen lassen ??

oder haben solche allgemeinen und alltäglichen wörter keine
chance „gesichert“ zu werden??
bei „explorer“ ist dies doch schon passiert…!

Hallo Sven,

für Worte der Umgangssprache und für Fachausdrücke gibt es das sog. Freihaltungsbedürfnis. Damit ist der Versuch, auf solchen Begriff ein Schutzrecht zu erlangen, chancenlos.

Weil auch die Sachbearbeiter des Patentamts nicht allwissend sind, besteht sogar die Möglichkeit, noch nachträglich, also nach Erteilung des Schutzrechts, dieses mit der Begründung des Freihaltungsbedürfnisses anzugreifen.

Das Wort „explorer“ ist nicht geschützt, aber „Internet-explorer“. Trotzdem ist das ein schönes Beispiel für die Grenzen gewerblicher Schutzrechte. Es ist Dir unbenommen, dieses Schutzrecht anzugreifen. Anwaltshonorar und Gerichtskosten richten sich dabei nach dem Streitwert und der wird eine Zahl mit beängstigend vielen Nullen sein. Das Kostenrisiko ist deshalb nur etwas für wirtschaftliche Selbstmordkandidaten. Deshalb läßt man als vernunftbegabter Inhaber eines KMU die Finger von allen wackeligen gewerblichen Schutzrechten. Als Eigentümer eines Warenzeichens freut man sich über die ersten paar Jahre ohne Rechtsstreit. Irgendwann ist das Zeichen in den relevanten Marktkreisen bekannt und es wird auch mit viel Geld schwer, die Marke/das Zeichen anzugreifen.

Im günstigsten Fall wird das Zeichen zum Synonym für eine bestimmte Warenart, wie z. B. „Tempo“. Wenn Du das erste Mal mitbekommst, daß ein Kunde von seinem " geschützter name" spricht und damit das von Dir unter dem geschützten Namen produzierte Produkt meint, hast Du allen Grund zur Freude. Dann ist es ein in den Verkehrskreisen eingeführter Begriff, der nicht mehr angreifbar ist, oft den Urheber überlebt und alle Anforderungen erfüllt: Nicht abnutzend, auch bei häufigem Gebrauch nicht albern wirkend, eingängig, leicht zu merken, kein Zungenbrecher.

Den großen Wurf hast Du gemacht, wenn sich das Wort auch noch als wiedererkennbarer Stamm für eine Reihe weiterer Zeichen eignet, Beispiel Siemens und daraus Simatic etc.

Ich schreibe das so ausführlich, weil hier immer wieder Fragen rund um das Warenzeichen und um entsprechende juristische Auseinandersetzungen auftauchen. Immer wieder wird versucht, sich durch leichte Abwandlungen an erfolgreiche Marken anzulehnen. Das ist brotlose Kunst! Die sicher folgenden Auseinandersetzungen machen nur Anwälte fett und es bringt den Streithähnen rein nichts. Mit Phantasie einen neuen Begriff finden, schützen lassen, in aller Stille am Markt einführen, ohne jemandem auf die Füße zu treten - das ist der Weg. Nach ein paar Jahren hat man Fakten geschaffen, an denen niemand mehr rütteln kann.

Gruß
Wolfgang

Hallo!

wow, mit dem eintrag hast du mich ja erschlagen-eigentlich sollte man den in nem FAQ einbringen,dass der nicht verloren geht…

aber dan blieb da noch eine frage für mich.!

das schützen von solchen namen is ja dan unmöglich,
aber wenn ich mir zB bei der denic(eine domain), einen Solchen namen schützen lasse mit ner leichten abwandlung zB

->ist das auch eine art von "schützen"und man könnte dagegen vorgehn?

es gibt zB eine Copy right GbR,deswegn bin ich auf diese frage gekommen,
denen könnte man ja dan rein theoretisch den namen zwar nicht „abnehmen“ aber deren Bekanntheit ausnutzen,oder??

viele Gruesse!
Sven.

da würde ich auch vorsichtig sein, denn sonst gibt es Ärger wegen Domaingrabbing. Erst kürzlich hat eine US-Behörde einem „Spezialisten“ mehr als 4000 urls gestrichen. Der kam auf die Idee und hat u.a. statt der offiziellen Adresse www.white-house.gov sich www.white-house.com oder ähnl. gesichert. Da kam dann nicht das heiße Bild von Bush, sondern nackte Tatsachen. Da diese „Verschreiber“ überhand genommen haben, hat man ihm kurzerhand alle url weggenommen und zudem ein Mega-Strafverfahren wegen Betrugs eingeleitet.

Es gibt auch bei uns bereits entsprechende Urteile, sei es, daß abgewandelte Ortsnamen verwendet wurden oder jemand Tipfehler „ausnutzte“. Beschlagnahmung von url sind zumindestens mir noch nicht bekannt.

Mehr zum Thema findest u.a. bei http://www.domain-recht.de mit weiterführenden Links.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Sven,

die Denic vergibt Zeichenkombinationen, ohne zu prüfen, ob diese Zeichenkette mit gewerblichen Schutzrechten kollidiert.

Wer versucht, den Bekanntheitsgrad einer geschützten Marke zu nutzen, indem er eine gleich oder zum Verwechseln ähnlich lautende Domain eintragen läßt, fordert den Ärger mit dem Schutzrechtinhaber heraus und wird die juristische Auseinandersetzung verlieren. Das gewerbliche Schutzrecht steht nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung als Rechtsgut über dem Domain-Recht.

Gruß
Wolfgang

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besten dank,schau mich da mal um(owt)
ciao
Sven.