Können Behörden entscheiden mit wem man zusammen leben darf?

Zwei miteinander verwandte Personen - eine mit Kind - leben in einem WG-ähnlichen Verhältnis. Jetzt möchten die Behörden, dass diese beiden Personen nicht mehr zusammen wohnen dürfen. Dieses Verbot sprechen sie anhand haltloser Vorwürfe aus. Inwiefern haben sie dieses Recht dazu und was kann man dagegen tun?

Dieses Verbot sprechen sie anhand haltloser Vorwürfe aus.
Inwiefern haben sie dieses Recht dazu

Dazu müßte man wissen, nach welcher Rechtsgrundlage diese Behörde ihre Entscheidung getroffen hat. Das steht sicher auf der der schriftlich erfolgten Entscheidung

und was kann man dagegen
tun?

Jede Entscheidung einer Behörde erfolgt schriftlich. In solch einem Schriftstück steht immer, wie man sich gegen diese Entscheidung wehren kann, nennt sich Widerspruch. Was steht dort?

auch ohne Gruß

Ich kann mir für eine solche Entscheidung nur 2 Gründe vorstellen. Entweder ist eine von beiden Personen minderjährig (damit meine ich jetzt nicht das Kind) oder es liegt der begründete Verdacht auf Inzest vor.

Wie konzepi schon richtig schrieb, hat die Behörde ihre Entscheidung garantiert schriftlich mitgeteilt. In diesem Schreiben steht auch das WARUM. Deshalb solltest du dir dieses Schreiben durchlesen und uns sagen was genau die Behörde dir/euch vorwirft, weswegen ihr nicht mehr zusammenleben könnt.

Und in diesem Schreiben steht auch, welche Widerspruchmöglichkeiten und Widerspruchfristen es gegen diese Entscheidung gibt. Das steht meist auf der Rückseite bzw. am Ende des Briefes.

Also? Was steht im Brief? Du musst uns keine persönlichen Daten nennen! Nur den Sachverhalt als solchen.

Würmer aus der Nase ziehen
Servus,

welche Behörde?

mit welcher Begründung und Rechtsgrundlage?

ordnet was genau an?

Hinweis: Wenn man so klopapiergraue oder bläuliche Umschläge im Briefkasten hat, oder der Bote bringt sone gelben Umschläge vorbei, die er einem persönlich in die Hand drückt, und wo er draufschreibt, wann das war, ist es nützlich,

(1) sie zu öffnen,
(2) die Zettel, die darin sind, herauszunehmen und
(3) zu lesen, was darauf steht.

Ratlos

Dä Blumepeder

Also, auf der ersten Seite hier stand man sollte keine Behörde benennen und nur kurz erläutern was das Problem sei. Daran habe ich mich gehalten und ich denke mal das man dann nicht so angemacht werden sollte.

Es wurde noch keine Rechtsprechung gemacht sondern nur mündlich mitgeteilt.

Es ist keiner minderjährig und es liegt auch keinerlei Inzest vor und es wurde auch nichts schriftlich mitgeteilt da auch noch nichts rechtlich gemacht wurde. Es wurde den Betroffenen von jetzt auf gleich so gesagt, das sie nicht mehr zusammen leben dürfen. Wir möchten einfach nnur wissen ob das gerecht ist, da es wirklich keine haltbaren Vorwürfe gibt.

Guten Abend!

Es wurde noch keine Rechtsprechung gemacht sondern nur
mündlich mitgeteilt.

Was in einer Behörde irgendwer vor sich hin brabbelt, muß niemanden interessieren. Behörden erteilen ihre Bescheide schriftlich, geben dabei eine Begründung und die Rechtsgrundlage. Gegen einen Bescheid kann man Rechtsmittel einlegen. Welche das sind und die dabei einzuhaltenden Fristen steht ebenfalls im Bescheid.

Solange nichts Schriftliches vorliegt, kann man gar nichts machen.

Gruß
Wolfgang .

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Ei Hallo,

nein, das stand da nicht.

Wenn Du so freundlich bist, und den Sachverhalt vollständig vorträgst, kannst Du auch eine Antwort bekommen, mit der Du was anfangen kannst.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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Leider ist die Frage zu allgemein gestellt. Welche Behörde soll das sein? Gibt es dazu einen schriftlichen Bescheid? Ist die Widerspruchsfrist gegen einen solchen Becheid eventuell schon abgelaufen? Die Widerspruchsfrist muss am Ende eines Behördenbriefes deutlich vermerkt sein. Falls die Frist (in der Regel 4 Wochen oder 1 Monat ab Zugang des Briefes) noch nicht abgelaufen ist, muss sofort Widerspruch schriftlich eingelegt werden.

Mündlich kann keine Behörde derartige Anordnungen treffen.

Um hier konkret mit Ratschlägen für die weitere Vorgehensweise helfen zu können, müsste ich mehr Einzelheiten kennen - insbesondere, um welche Vorwürfe es sich handelt.

Freundliche Güße aus Berlin
Volker Schudak
[MOD: E-Mail-Adresse gelöscht.]

Hallo,
sei bitte so nett und teil was genaueres mit.
Du musst nicht schreiben: Die Stadt Weisnichtwo, es reicht aus wenn du schreibst: Das Jugendamt der Stadt, das Sozialamt… etc.
Dann bitte die § und Gesetze nennen, die auf dem Schreiben als Rechtsgrundlage genannt sind.
Und: Das Bundesland angeben, da viele Sachen von Land zu Land anders geregelt sind.

Gruß
HaWeThie

(ach ja: Anrede und Gruß werden hier gerne gesehen)

Hallo,

wie wird dies begründet?

Ciao,
Romana