Koennen d. WG-Mitbewohner den auszug verweigern?

Hallo, Ich wohne mit 2 Maedels in einer WG und spiele nun mit dem Gedanken auszuziehen. Wir sind alle 3 Hauptmieter. Da die anderen beiden dagegen sind und ich ihre Zustimmung brauche,haben sie angedeutet mir diese nicht zu geben,wenn ich keinen geeigneten Nachmieter finde. Der Vermieter sagt ich braeuchte die Zustimmung der beiden. Somit muesste ich solange in der WG bleiben bis ihnen ein Nachmieter gefaellt. Heisst das,die beiden koennen mich zwingen solange Miete zu zahlen und mich dort zu behalten wie sie moechten? Habe schon ueberlegt mich an einen Anwalt oder den Mieterschutzbund zu wenden. Danke!!

vergiss das ganz schnell mit dem anwalt. damit machst du dich nur unglücklich. sieh das ganze als mitmenschliche chance, an der du und die beiden mädels reifen könnt. tatsächlich ist es so, dass ihr in der regel nur gemeinsam kündigen könnt. es sei denn der vertrag sieht anderes vor. daher gilt in der regel immer, wie überall, freundlich verhandeln.

natürlich könntest du die mädels darauf verklagen dich aus WICHTIGEM grund aus dem mietvertrag zu entlassen, zb neuer arbeitsvertrag in anderer stadt, schwere krankheit, altershalber uä.

außerdem brauchst du dich nicht terrorisieren zu lassen. für alles finden sich anwälte und richter - mein rat nach dutzenden von prozessen auf allen seiten - vermeiden und verhandeln. wenn alle stricke reißen, lieber etwas geld in einen professionellen schlichter/moderator (vorsicht! nicht geißler!) aus dem psychotherapeutischen bereich setzen.

kurz. dir gefällt es dort nicht mehr. dann finde und verargumentiere sie „deinen“ mädels so, dass sie für dich verständnis finden und dich ziehen lassen und vielleicht selbst nach einem nachmieter suchen.

cu

Leider ist es so wie Du vermutest. Der Vermieter müßte einen neuen Mietvertrag aufsetzen mit den 2 anderen Mädels als Hauptmieter. Wenn er das nicht machen möchte, mußt Du einen Nachmieter suchen. Ich würde aber vorsichtshalber schon mal den Mietvertrag kündigen mit der Klausel einen Nachmieter zu stellen. 3 Vorschläge dürften reichen.

Hallo elli1982

soweit ich weiß kannst du dein Mietverhälnis mit 3 monatiger Kündigungsfrist kündigen.
Würde aber sicherheitshalber einen Anwalt konsultieren.

mfg

Hallo elli,

es kann dich niemand zwingen, in der Wohnung zu bleiben. Was macht z.B. eine Ehefrau, die sich unbedingt von ihrem Mann trennen will?

Du schickst dem Vermieter einfach eine Änderungskündigung mit der ganz normalen dreimonatigen Kündigungsfrist, in der du erläuterst, dass du zu dem genannten Zeitpunkt aus dem Mietvertrag ausscheidest, die weiteren Punkte des Mietvertrages unberührt bleiben und auch die übrigen Mieter den Vertrag weiter fortführen wollen. Unterschrift drunter, fertig. Lass dir den Empfang am besten quittieren, oder wirf es persönich mit Zeugen beim Vermieter ein.

Zu gennantem Termin ziehst du aus und es kann dich aucher keiner mehr wegen dann noch fälliger Mieten belangen. Lediglich an der Nebenkostenabrechnung wirst du dich noch beteiligen müssen.

Schönen Gruß
Lendzy

Sind Sie ein Kerl und für die Befriedigung der beiden Mädels unentbehrlich? Dann kann ich deren Weigerung ohne passenden Nachmieter verstehen. *grins* ich wäre froh mit zwei Mädels zusammen zu wohnen!

Nein niemand darf in Deutschland andere zu etwas nötigen oder zwingen. Sowas wäre eine Straftat.

In Deutschland haben wir Vertragsfreiheit und so darf jeder mit jedem Verträge frei vereinbaren. Die werden geschlossen um gegenseitig Sicherheit zu bieten. Der Vermieter will natürlich Sicherheit und hat deshalb alle Mieter als Hauptmieter im Vertrag.
Jeder muss sich vor Abschluss von Verträgen diese genau prüfen und bei Bedarf kundigen Rat einholen. Das spart immer!

Falls die Verträge eindeutig die gemeinsame Zustimmung festlegen kann sie davon nur ein Richterspruch befreien, d.h. Sie müssten gegen die beiden Mieterinnen, auf Zustimmung zur Kündigung, klagen. Sonderkündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
Ein Arbeitsplatzwechsel der Umzug notwendig macht, ist Grund einer außerordentlichen Kündigung.

LG aus Bernburg

hallo elli,
ich bin zwar kein Rechtsexperte, möchte Dir aber helfen.
Da Du Hauptmieterin bist, kannst Du nicht so einfach ausziehen. Du brauchst die Zustimmung der anderen.
Aber, Du musst nicht warten, bin den anderen ein Mieter gefällt. Wenn Du einen Nachmieter brinst, welcher Deinen Vertrag ohne Änderungen übernimmt, ist dies ausreichend.
Ist auch im normalen Mietrecht so, falls jemand vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen möchte.
Frage doch noch mal beim Vermieter nach, wie es ist wenn Du die Kündigungsfrist einhälst. Kann da bei einer WG keine Aussage machen.
Viel Glück und Grüße
Knorbel57

hallo,
ja im Prinzip haben der Vermieter und die Mitbewohner Recht. Nur eins ist zu beachten: es gilt auch hier die Kündigungsfrist von drei Monaten. Wenn Sie vorher ausziehen möchten, dann eben mit Hilfe eines Nachmieters. Die beiden anderen Mieter können natürlich nicht jeden präsentierten Nachmieter ablehnen, das muss schon begründet werden. Andererseits müssen sie auch nicht jeden akzeptieren.

Grüße, Zita

Hallo,

leider ist es genauso wie vermutet. DEr Vertrag kann nur gemeinsam aufgelöst werden, dementsorechend bist Du leider auf deren Zustimmung angwiesen; es sei den natürlich, es ist etwas anderes im MV vereinbart.

Gruß

Hallo elli,

das ist aus meiner Sicht Quatsch. Kündigen Sie schriftlich bei Ihrem Vermieter die Wohnung unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigunsfrist. Informieren Sie gleichzeitig Ihre „Mädels“, am besten auch schriftlich. Dann sind Sie frei!

Viel Erfolg und alles Gute.

Volker Weiser

Grundsätzlich stimmt das nur zur Hälfte. Ja, bei einem gemeinsamen Mietvertrag müssen natürlich alle Mieter die Kündigung der Wohnung unterschreiben. Ohne die gemeinsame Unterschrift kann der Vermieter die Kündigung nicht annehmen. Man muss aber natürlich einen Vertrag kündigen können wenn die Gegebenheiten und der Wille da ist. Allerdings wird in einem solchen Fall in der Tat nur ein Rechtsanwalt helfen können.